IG Windkraft: Was bringt das neue deutsche EEG?

St. Pölten (pts014/17.06.2016/11:00) – Deutschland ist dabei, seine Gesetzgebung für die Förderung von erneuerbaren Energien zu überarbeiten. Heute wird der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016) im deutschen Bundestag behandelt. Anders als immer wieder behauptet, soll das Fördersystem aber nicht geändert werden. Zusätzlich werden lediglich bei einzelnen Technologien Ausschreibungen dem Fördersystem vorgeschaltet. Investitionsförderungen sind nicht dabei. Internationale Beispiele zeigen, dass Ausschreibungen bis jetzt noch nie optimal funktioniert haben. „Gerade bei kleinen Märkten wie Österreich sind sie für den Windenergiebereich ungeeignet“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Heute wird der Änderungsentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) dem deutschen Bundestag vorgelegt. Anders als oft dargestellt soll in Deutschland mit dem neuen EEG 2016 nicht das Fördersystem umstellt werden. Das erfolgreiche Fördersystem mittels Marktprämie, das seit 2009 in Anwendung ist, wird beibehalten. Vor dieser Förderung mittels Marktprämien-System, das über eine Laufzeit von 20 Jahren erneuerbare Kraftwerke fördert, soll eine Ausschreibung gestellt werden. Erklärtes Ziel der Einführung der Ausschreibung ist die Begrenzung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Laut Entwurf des EEG 2016 dient die Einführung der Ausschreibungen einer verbesserten Mengensteuerung. Investitionsförderungen sind im ganzen EEG 2016 nicht zu finden.

Ausschreibungen in Österreich nicht geeignet

Im neuen EEG 2016 in Deutschland werden aber nicht für alle erneuerbaren Kraftwerke Ausschreibungen eingeführt. PV und Biomasseanlagen unter 750 kW sowie alle Wasserkraftwerke sind davon ausgenommen. Denn die deutsche Regierung erwarte keine sinnvollen Ausschreibeergebnisse aufgrund der Begrenztheit der Standorte und des geringen Wettbewerbs. Genau diese Punkte treffen aber für den gesamten österreichischen Markt der erneuerbaren Energien zu. Wenige Standorte, wenig Wettbewerb und geringe Akteursvielfalt führen beinahe automatisch zu unerwünschten Ergebnissen. Entweder werden die Ausbauziele weit verfehlt, oder aber die Kosten steigen anstatt zu sinken.

„Dass in Österreich Ausschreibungen bei geringer Akteursvielfalt nicht funktionieren, zeigen die noch immer viel zu hohen Regelenergiekosten, die durch Ausschreibungen ermittelt werden“, bemerkt Moidl und ergänzt: „Wie auch internationale Beispiele zeigen, hat bis jetzt der Windkraftausbau mittels Ausschreibungen noch nie optimal funktioniert.“

2.900 MW Windkraftausbau pro Jahr

Deutschland will mit dem neuen EEG 2016 den jährlichen Ausbau der Windkraft an Land in Deutschland langfristig auf 2.900 MW pro Jahr begrenzen. Österreich hat seit Jahren im Ökostromgesetz eine Mengenbegrenzung eingezogen. Diese zeigt sehr gut, dass jährliche Ausbauziele auch ohne Ausschreibungen erreicht werden können. Österreich ist zehnmal kleiner als Deutschland. Mit durchschnittlich 300 MW neuer Windkraftleistung pro Jahr erreichten wir seit 2012 ähnliche Ausbaumengen wie unser Nachbarland, wenn man die Größenrelation heranzieht.

Kleine vor großer ÖSG-Novelle

In Österreich braucht es dringend eine Lösung des Reformstaus beim Ökostromgesetz mit einer kleinen Novelle. Erst danach ist es möglich, den Umbau einer großen Reform mit neuen langfristigen Zielsetzungen seriös vorzubereiten. „Wir sind zuversichtlich, dass die Politik die angekündigte kleine Novelle jetzt rasch angehen wird“, bemerkt Moidl.

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Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Fliegenschnee-Jaksch Tel.: +43 (0)699 1 88 77 855 E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at