Wien (pts006/20.06.2016/09:25) – Der Pressetherapeut informiert: Der Wiener Palliativarzt und Gerichtsgutachter, Dr. Wilhelm Margula ist Entwickler des ersten rechtssicheren Online-Tools für den Pflegefall http://www.pflegefall-tool.at . Wer möchte, kann damit bei schwerer Krankheit das eigene Leiden verkürzen. Die Anwendung steht auf derselben ethischen und rechtlichen Basis wie die Patientenverfügung in der D-A-CH Region (§ 1901 BGB; § 4 ff. PatVG; ZGB Art. 370 ff.). Das Tool dokumentiert den Patientenwillen zu in Frage stehenden Behandlungen oder zu lebensverlängernden Maßnahmen, um der Patientenverfügung ein wichtiges Dokument hinzuzufügen. „Denn“, so Dr. Margula, „die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine verbindliche Patientenverfügung sind sehr restriktiv, und jeder Zusatz über den Patientenwillen ist im Ernstfall und bei der Entscheidung essentiell.“
Mehr Information durch Versicherer
Versicherer sind bei diesem Thema aber sehr zurückhaltend. Dr. Margula: „Wir haben Versicherungen vorgeschlagen, das Tool als ‚goody‘ beim Abschluss eines Beratungsrechtsschutz-Vertrages mitzugeben. Dort winkt man ab, weil man befürchtet den Kunden damit auf die Idee gebracht zu haben und den Leistungsfall ‚Beratungskosten für Errichten einer Patientenverfügung‘ auszulösen. Dass aber die Sparten Kranken- und Pflegeversicherung damit täglich um ein Vielfaches höhere Leistungen einsparen könnten, haben Versicherungsunternehmen entweder nicht erkannt oder sie trauen sich nicht zuzugeben, was der Kölner Medizinrechtler, Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier unverhohlen ausspricht.“
Prof. Dr. Kartenmeier stellt im Zusammenhang mit Gesundheitsvorausplanung die provokante Frage: „Warum soll der Staat intervenieren und sich so intensiv um private Vorsorge kümmern? Geht es vielleicht auch um Einsparungen im Gesundheitssektor? Einsparungen dadurch, dass Bürger motiviert werden, ihre Ablehnung von medizinischen Behandlungen in der letzten Lebensphase, die regelmäßig besonders kostenintensiv ist, auch ausdrücklich zu bekunden?“ (Quelle: Dtsch Ärztebl 2015; 112(39); A-1562 / B-1301 / C-1273)
Also lieber – Finger weg! Auch wenn das bedeutet, dass Patienten gegen ihren Willen länger und unnötig leiden müssen.
Recht auf ein würdiges Lebensende
Dr. Margula will mithelfen, dass es für Bürger nicht nur beim theoretischen Recht bleibt, selbst über ihr Ende entscheiden zu dürfen. Aber dafür braucht es, wie auch die parlamentarische Enquete-Kommission empfiehlt, „mehr Information und weniger Zugangshürden“. Für die Aufklärungsarbeit bedarf es der Unterstützung von Sozialversicherern und von privaten Versicherungsunternehmen.
„Weil ich überzeugt bin, dass es ohne die beiden big player im Gesundheits- und Pflegebereich nicht gehen wird, das neue Werkzeug zur Ergänzung einer Patientenverfügung der Bevölkerung näher zu bringen, ist gerade eine Pflegefall-Tool-Vertriebsgesellschaft im Entstehen, an der sich Kommunen, Länder und auch Organisationen beteiligen sollen“, sagt Margula. Den Businessplan hat das Institut Entrepreneurship & Innovation der Wirtschaftsuniversität Wien erstellt.
Auch gesunde Menschen können und sollen das Tool nutzen! Denn sobald kognitive Einschränkun-gen erkennbar werden, ist es vielleicht auch schon zu spät an eine Patientenverfügung zu denken.
Die neuartige Ergänzung zur Patientenverfügung ist unter http://www.pflegefall-tool.at erreichbar.
Kontakt: Dr. Wilhelm Margula, Wien E-Mail: margula@aon.at Web: http://www.pflegefall-tool.at
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