Big Data: Unser Leben wird laufend stärker digitalisiert – Immer öfter hinterlassen wir eine Datenspur

Wien (pts024/12.10.2016/11:30) – Seitdem Computer und das Internet in unser Leben Einzug gehalten haben, erhöht sich die Menge an digitalen Daten explosionsartig. Eine Studie von IDC prognostizierte ein Anwachsen der weltweiten Datenmenge zwischen 2013 und 2020 um das Zehnfache von 4,4 auf 44 Zettabyte. Das sind 44 Billiarden Gigabyte – eine unvorstellbare Menge. Und die Geschwindigkeit, mit der diese Datenflut zunimmt, erhöht sich stetig. Zum einen deshalb, weil wir im Internet mehr oder weniger freiwillig selbst dazu beitragen immer mehr Daten über uns zu generieren, zum anderen Teil, weil viele Daten, die bisher nur analog verfügbar waren, über den Weg der Digitalisierung der Welt zugänglich gemacht werden.

Hinzu kommen immer mehr technische Geräte, die, vollgestopft mit Sensoren und angeschlossen an das Netz, eine unglaubliche Flut von Daten produzieren. Kostengünstige Speichertechnologien tragen dann dazu bei, dass diese nicht aufgrund von knappem Speicherplatz aussortiert und weggeschmissen werden, sondern gespeichert, analysiert, kombiniert und (ökonomisch) verwertet werden können.

Dies eröffnet natürlich für diverse Bereiche unseres Lebens völlig neue Möglichkeiten. Plötzlich sind Unmengen an Daten vorhanden, die etwa für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn zur Verfügung stehen und nicht erst mühsam erhoben werden müssen.

Auch im öffentlichen Bereich ist die Datenflut hilfreich, etwa wenn es um die Analyse und Optimierung von Verkehrsströmen geht, oder wenn für öffentliche Verkehrsmittel Echtzeitdaten zur Verfügung stehen, die man auch seinen Fahrgästen online zugänglich macht. Ohne eine ständige Anbindung an das Internet und die stetige Verfügbarkeit von Daten und Wissen im Netz würde das Leben in vielen Punkten sicherlich mühsamer sein.

Daten als Rohstoff

Auch Unternehmen entdecken Daten, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Innerhalb weniger Jahre sind Daten somit zu einem zentralen Rohstoff für Unternehmen. In einem digitalen und vernetzten Umfeld steht ein immer größer werdender Teil der Wertschöpfung im direkten Zusammenhang mit Daten.

Google (Alphabet) etwa machte im Jahr 2015 einen weltweiten Umsatz von 66 Mrd. Euro, Facebook circa 15,78 Mrd. Euro. Zusammen entspricht das in etwa aller im selben Jahr vom Bund eingehobenen Steuern in Österreich – und das sind nur zwei der vielen Konzerne, deren Geschäftsmodelle zu einem großen Teil auf Daten aufbaut. Diese Umsätze steigen jedes Jahr im zweistelligen Prozentbereichen.

Das Geschäft mit Daten wird somit auch zu einem Faktor der Konjunktur. Deshalb widmet sich auch die EU diesem Thema und propagiert im Rahmen ihrer Strategie zum digitalen Binnenmarkt diverse Maßnahmen, um die Potenziale von Big Data als Wachstumsmotor zu nutzen. Dazu zählen Initiativen um Daten des öffentlichen Sektors zur weiteren Verwendung verfügbar zu machen genauso, wie die Förderung von Projekten zum Internet der Dinge oder rechtliche Fragestellungen, wie etwa jene zum Eigentum an Daten.

Doch während viele große Hoffnungen in Big Data setzen, stellt sich auf der anderen Seite ebenso die Frage, wie man mit den Schattenseiten der Entwicklung umgeht. Die rasante Geschwindigkeit, mit der sich in einer vernetzten Welt soziale, wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse und Problemstellungen wandeln, macht es nicht leichter darauf richtig zu reagieren. Abgesehen davon, dass es derzeit oft an Transparenz fehlt, und sich viele gar nicht bewusst sind, welche Datenspuren sie überhaupt tagtäglich hinterlassen oder was damit geschieht, stellen sich ebenso Fragen in Bezug auf Wettbewerbsverhältnisse, das Arbeitsleben oder den Datenschutz.

Ein Punkt, den die EU Kommission auf ihrer Big-Data-Agenda ebenso vernachlässigt, ist der Strukturwandel, den die Datenwirtschaft mit sich bringt. Bei gleichen Umsätzen erzielen Datenunternehmen im Verhältnis zu anderen Branchen überdurchschnittliche Gewinne und beschäftigen dabei wesentlich weniger Menschen. Abgesehen von der Problematik, dass diese international agierenden Konzerne es wesentlich leichter haben Steuerschlupflöcher zu nutzen, ergibt sich durch diese Schieflage langfristig die Schwierigkeit Staatsaufgaben zu finanzieren, solange die meisten Steuerquellen stärker am Faktor Arbeit ansetzen als am Gewinn oder der Wertschöpfung.

Transparenz

Durch die Nutzung von Internet und die Analyse der dabei hinterlassenen Daten werden Menschen immer transparenter. Unternehmen erschaffen in vielfacher Hinsicht digitale Abbilder von uns, ohne uns wirklich zu kennen. Alleine mit 170 Likes auf Facebook kann man mit einer Zuverlässigkeit von 65 bis 95 Prozent Merkmale wie ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion oder politische Einstellung prognostizieren.

Im Gegensatz zu den UserInnen sind aber die Unternehmen selbst alles andere als transparent. Welche Daten zur Analyse herangezogen werden und welche Algorithmen dabei eine Rolle spielen, wird äußerst ungern preisgegeben. Problematisch werden solche statistischen Analysen allerdings, wenn diese dann im Einzelfall zu konkreten Konsequenzen führen, etwa, weil durch ein solches Profiling die persönliche Kreditwürdigkeit beurteilt wird. Dann kann es schon vorkommen, dass ein Kreditantrag automatisiert abgelehnt wird, weil zufällig die Wohngegend ein höheres Risiko vermuten lässt, auch wenn die tatsächliche Lebenssituation der Betroffenen ganz anders ist.

Big Data – ein zentrales Verbraucherschutzthema

Das Ausmaß der kommerziellen Verwertungsinteressen an persönlichen Daten, kurz die aktuelle „Datengier“, rückt Datenschutz ins Zentrum der Verbraucherpolitik.

Frank Schirrmacher, Mitherausgeber der FAZ, galt als Vordenker offener Fragen der digitalen Welt. Am deutschen Verbrauchertag 2013 resümierte er: „Verbraucherschutz in der Informationsökonomie wird zu einer politisch hochbedeutsamen Aufgabe. Er muss sich zu einem Instrument von Freiheitssicherung entwickeln. Eric Schmidt [ Anm.: Google-Vorstand ] schreibt, Persönlichkeit wird künftig der wertvollste Rohstoff der Bürger sein. Online-Erfahrungen werden mit der Geburt beginnen – oder noch vor der Geburt, wenn sogar schon Ultraschallfotos ins Netz gestellt werden. Der Verbraucher im digitalen Zeitalter kauft nicht nur ein Produkt, er wird tatsächlich selbst zum Produkt. Er wird gelesen, wenn er kauft. Er wird gelesen, wenn er sich bewegt. Er wird gelesen, wenn er liest, wenn er bezahlt, sogar, wenn er denkt… Im Zeitalter von Big Data wird potenziell alles zum Markt, auch die Politik und das soziale Leben.“

Datenschutz ist Verbraucherschutz

Die Nutzung von Suchmaschinen, sozialen Netzwerke oder Apps gelten KonsumentInnen mit dem Handelswert ihrer Daten ab. Die Daten sind die Basis für Werbung, Marktforschung, den Adresshandel, für Persönlichkeits-, Mobilitäts- und Verhaltensprofile, für effizientere Unternehmenssteuerung und Entwicklungsprognosen, für individualisierte Produkt- und Dienstleistungsangebote, für Wirtschaftsauskunfteien u.v.m. Jeder Internetnutzer, jede Internetnutzerin hat einen „digitalen Zwilling“, dessen Eigenschaften, Vorlieben, Interessen, Gewohnheiten, Beziehungen zum Freundeskreis oder Arbeitgeber kennt die Onlinewirtschaft oft genauer als der Betroffene selbst. Wer keinen Wert auf ein virtuelles Double legt, hat kaum mehr Handhabe, als digital weitgehend abstinent zu sein und sich dem Internet zu verschließen.

Nach Schätzung der Boston Consulting Group wird der Handelswert persönlicher Daten 2020 allein in Europa 330 Milliarden Euro betragen. Dass InternetnutzerInnen sich des Werts ihrer Daten zunehmend bewusst werden, haben auch Marketingstrategen bereits einkalkuliert: man beginnt, InternetnutzerInnen am Datenfluss mitverdienen zu lassen. Mit der App von Shopkick z.B. können KundInnen Produkte einscannen, individuell bewerten und dafür geldwerte Bonuspunkte bekommen. In der Regel haben InternetnutzerInnen aber keinen Einblick, welche Daten und Erkenntnisse über ihre Person gesammelt und weiterveräußert werden bzw. wer die Empfänger dieser Informationen sind.

Mit seinem Buch „The Electronic Eye: The Rise of Surveillance Society“ hat der Soziologe David Lyon schon 1994 das Konzept des „Social Sorting“ beschrieben – also die ständige Klassifizierung der Bevölkerung auf Basis ihrer persönlichen Daten durch Software-Algorithmen. Am Ende stehen subtile Reihungen, durch die manche KonsumentInnen gegenüber anderen privilegiert würden – etwa durch unterschiedliche Preise oder Wartezeiten – und manche würden überhaupt ausgeschlossen.

Big Data und die europäische Datenschutzstrategie

Auf vier in hoffungsvollem Grün gestalteten Seiten fasste die EU-Kommission im April 2015 zusammen, wie sie die EU-Datenschutzreform und eine möglichst schrankenlose Nutzung von „Big Data“ in harmonische Beziehung setzen möchte. Die Datenschutzreform wird als Impulsgeber für Big Data-Dienste in Europa und als Teil eines positiven Kreislaufes zwischen Grundrechtsschutz, Vertrauen der KonsumentInnen und Wirtschaftswachstum gesehen. Der Hauptvorteil von Big Data läge darin, so die Kommission weiter, Muster in verschiedenen Datenquellen auszumachen und daraus „nützliche Erkenntnisse“ zu gewinnen. Nützlich mögen wohl viele Datenverknüpfungen sein. Nach unserem Grundrechtsverständnis reicht nachgewiesene Nützlichkeit aber nicht aus, um personenbezogene Daten auch tatsächlich verwenden zu dürfen.

Dass die EU-Kommission das Vertrauen der KonsumentInnen in Bezug auf den Datenschutz stärken möchte, ist angesichts folgender Umfrageergebnisse des Eurobarometers keine schlechte Maxime: 92 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen sprachen sich für eine Priorität des Datenschutzes in der EU aus. Für 78 Prozent der Befragten verfügen Serviceanbieter über zu viele Informationen über das Verhalten und die Vorlieben ihrer NutzerInnen. 73 Prozent wollen um ihre ausdrückliche Zustimmung gefragt werden, bevor ihre persönlichen Daten gespeichert werden. Nur 22 Prozent halten die Anbieter von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken oder Maildiensten für vertrauenswürdig.

Eigentum an Daten

Anfang Mai 2015 veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung zur „digitalen Binnenmarktstrategie für Europa“ und kündigte darin an, dass das dringliche Thema des Eigentums an Daten mit Stakeholdern erörtert werden müsse. Dieser Eigentumskonflikt an Daten entzündet sich gerade an der Entwicklung des „Internet der Dinge“. Damit sind von KonsumentInnen erworbene Waren gemeint, die durch Onlineanbindung und Sensoreneinbau permanent Daten erzeugen, die personenbezogene Rückschlüsse erlauben. Hippe Vorhut dieser Entwicklung sind „Wearables“, Fitnessarmbänder, die bspw. Puls bzw. Schlaf messen und die Daten auch an Dritte übermitteln können.

Mit dem „Internet der Dinge“ verwirklicht sich letztlich die Vision, alle Gegenstände – vom Auto über die Kleidung bis zur Zahnbürste – ins Internet zu integrieren und so mit einer eigenen „Identität“ zu versehen. So generiert ein vernetztes Auto nicht nur technische Daten, sondern auch über das Fahrverhalten des Fahrers. Auf der Agenda von VerbraucherschützerInnen stehen damit zusätzliche Aufgaben: sich für ein frühzeitiges Risikobewusstsein und vorsorglichen Schutz für KonsumentInnen durch Gesetzgebung und Kontrollbehörden einzusetzen.

Daten und Wettbewerb

Eigentum an Daten ist aber nicht nur in datenschutzrechtlicher Hinsicht relevant, sondern wirft auch wettbewerbsrechtliche Probleme auf. Vom Kühlschrank bis zum Auto produzieren immer mehr Geräte kontinuierlich Daten und senden diese zum Teil an den Hersteller. Dies ist bei Fahrzeugen oder Flugzeugmotoren sicherlich in vielen Fällen sinnvoll, wenn dadurch sicherheitskritische Defekte frühzeitig erkannt oder Serviceintervalle kostensparender dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden können. Doch was passiert, wenn der Zugriff auf solche Daten nur dem Hersteller vorbehalten wird und man gezwungen wird, Serviceleistungen nur von diesem zu beziehen? Gehören die Daten die mein Auto produziert mir oder jemand anderem?

Der Fall des Traktorherstellers Deere, der in einem Gerichtsverfahren argumentierte, dass der Käufer zwar Eigentum am Traktor, also der „Hardware“, erworben hat, aber nicht an der Software – ohne die das Fahrzeug natürlich nutzlos ist – zeigt, wie schwierig es in Zukunft sein wird, hier eine sinnvolle rechtliche Basis herzustellen. Das lässt sich natürlich auch auf die Daten ausweiten, die nur vom jeweiligen Hersteller ausgelesen werden können. Die Möglichkeiten ein Gerät selbst zu reparieren oder einer unabhängigen Werkstatt zur Reparatur zu überlassen sinken damit gegen Null, wenn es nicht gelingt, hier die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen. Exklusive Verfügungsgewalt über Daten kann zu einem wettbewerblichen Problem führen und Unternehmen eine monopolartige Stellung verleihen.

Big Data und die Arbeitswelt

Auch im Arbeitsleben sehen sich ArbeitnehmerInnen durch Datenanalysen einer steigenden Kontrolle ausgesetzt. Dabei ist es nicht einmal notwendig spezielle Überwachungsmaßnahmen zu installieren. Es reicht, wenn man zum Beispiel vernetzte Logistikketten einsetzt. Etwa bei modernen Hochregallagern. Dort gibt es kein vorgegebenes Ordnungssystem mehr. Freier Lagerplatz wird vom Computer in Echtzeit den Waren zugeordnet. Das spart Platz, Zeit und damit auch Kosten. Doch wenn LagermitarbeiterInnen als Teil eines solchen Systems mit Geräten ausgestattet werden, die im System eine ständige Verfolgung erlauben, ist es natürlich besonders leicht, jeden Schritt von MitarbeiterInnen minutengenau zu protokollieren. Eine stärkere Kontrolle fällt dabei als „Zusatzprodukt“ automatisch an. Gerade in Zeiten von Big Data wird somit nicht nur in den privaten und persönlichen Bereichen die Auseinandersetzung mit Datenschutz wichtiger, sondern es bedarf auch der Weiterentwicklung des betrieblichen Datenschutzes.

„Wir haben doch nichts zu verbergen“

Big-Data-Begeisterte verweisen gerne darauf, dass in Zeiten exzessiver Nutzung von Facebook Privatpersonen ohnedies praktisch alles von sich preisgeben und Privatsphäre deshalb an bürgerrechtlicher Bedeutung eingebüßt habe. Aus dem unstrittigen Hang vieler KonsumentInnen, sich in sozialen Netzwerken unbesonnen zu verhalten, kann nicht geschlossen werden, dass diesen Datenschutz nicht wichtig wäre. KonsumentInnen sorgen sich um den Datenschutz, haben aber weder die zeitlichen, informationellen noch finanziellen Ressourcen, jeden Tag aktiv dafür einzutreten. Sie nehmen Datenschutz als kollektive Aufgabe einer Demokratie wahr. Sie erwarten sich vorsorglichen Schutz durch klare Ge- und Verbote sowie eine wirksame Kontrolle durch staatliche Einrichtungen.

Ausblick

Der Zug der Digitalisierung und der Nutzung von Daten ist nicht mehr aufzuhalten. Und in vielen Fällen wäre das auch kontraproduktiv. Doch die Felder, die dabei neue Regeln brauchen sind vielfältig und reichen vom Wettbewerbsrecht über das Arbeitsrecht bis zum besonders wichtigen Daten- und KonsumentInnenschutz.

Mit der kürzlich beschlossenen Datenschutzgrundverordnung hat sich die EU auf ein Datenschutzkonzept geeinigt, das das bisherige Schutzniveau in Österreich zugunsten erhoffter Wachstumsimpulse durch Big Data absenken dürfte. So soll Datenverarbeitung, an der ein berechtigtes Interesse besteht, auch ohne Zustimmung der Betroffenen erlaubt sein, solange diese nicht ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse einwenden.

Mit anderen Worten: An Stelle des Vorrangs für den Datenschutz, von dem nur in begründeten Einzelfällen abgegangen werden kann, tritt die allgemeine Anerkennung eines Verwertungsinteresses an persönlichen Daten. Vor allem aber wurde das Prinzip der Zweckbindung zum Auslaufmodell erklärt. Dieses hält den Datennutzer, die Datennutzerin dazu an, sich auf jene Daten zu beschränken, die für die Erfüllung des konkret benannten Zwecks erforderlich sind. Enge Zweckbindung steht freilich dem Wesen von Big-Data-Anwendungen diametral entgegen, die auf möglichst großen Datenmengen basieren und nach unbekannten Zusammenhängen und zufälligen Verwertungsmöglichkeiten suchen. Daten dürfen also künftig für andere als den ursprünglichen Zweck weiterverarbeitet werden. Der neue Verwendungszweck muss mit dem alten nur irgendwie argumentativ vereinbar sein.

Ob und wohin der datenbeladene Zug fährt, entscheiden somit selten die KonsumentInnen. Sie dürfen aber rollende Züge aufhalten – mit ihrem individuellen Widerspruchsrecht. Gestärkte VerbraucherInnenrechte sehen freilich anders aus: sie schützen jedermann vorsorglich mit Ge- oder auch Verboten. Dem einzelnen Verbraucher, der einzelnen Verbraucherin zu überantworten, den rasenden Zug mit einem individuellen Manöver zu bremsen, birgt ein Risiko: man kann von ihm auch überrollt werden…

Linktipps:

http://www.arbeiterkammer.at/service/studien/konsument/Kommerzielle_digitale_Ueberwachung_im_Alltag.html

http://wien.arbeiterkammer.at/service/studien/Konsument/Credit_Scoring_in_Oesterreich.html

http://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Apps/Navi-Apps_sind_wissensdurstig.html

Pressemeldung erstellt von Mag. Daniela Zimmer und Mag. Mathias Grandosek (AK Wien)

Veranstaltungstipps von Mag.a Michaela Brank (ADV-Generalsekretärin):

ADV-Tagung Big Data 2017 am 21.9.2017

Die ADV Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung setzt sich seit mehreren Jahren mit dem Thema Big Data in einer eigenen Fachtagung auseinander. Big Data ist eine wichtige Technologie, wenn es darum geht, die digitale Transformation in einem Unternehmen zu vollziehen. Bei der heurigen ADV-Tagung beleuchteten wir die Weiterentwicklung des Big Data-Hypes aus verschiedenen Gesichtspunkten. Vom Bedarf oder einer Idee, die es mit Hilfe geeigneter Algorithmen und einem entsprechenden Business Case zu digitalen Produkten zu verarbeiten gilt, dem oft umfangreichen Projekt bis zum fertigen digitalen Produkt, bis hin zur benötigten Qualifikation und wie man diese erwerben kann, da last but not least ein Big Data System auch betrieben und weiterentwickelt werden will.

Wir bedanken uns bei unseren ReferentInnen, die durch faszinierende Beispiele bestehender digitaler Projekte und zahlreichen Beispielen aus der Praxis den Tag mit uns sehr informativ und zugleich unterhaltsam gestaltet haben. Insbesondere gilt unser Dank unseren Sponsoren: Accenture GmbH, EBCONT, Know-Center GmbH, SAP Österreich GmbH und Microsoft Österreich GmbH, durch deren Unterstützung die Veranstaltung erst ermöglicht wurde.

Im kommenden Jahr wird es wieder eine ADV-Tagung zum Thema Big Data geben auf die wir Sie heute schon aufmerksam machen dürfen.

Save the date!

ADV-Tagung Big Data 2017, am 21.9.2017 in Wien. Nähere Informationen zur geplanten Veranstaltung entnehmen Sie unserer Website unter: https://www.adv.at/Events/Event-Items/ADV-Tagung-Big-Data-2017

ADV-Tagung Trust 2016 am 8.11.2016

„Mobility, Security und eIdentity als Kernelemente eines nutzbringenden und sicheren eLife“: Unser Leben wird laufend stärker digitalisiert. Immer öfter hinterlassen wir eine Datenspur. Immer öfter sind wir aber auch auf die Verwendung von elektronischen Daten angewiesen. Mobility, Security und eIdentity sind hier Schlüsselaspekte, um unser persönliches eLife möglichst sicher zu gestalten.

In einem interaktiven Format wollen wir in diesem Zusammenhang mit Ihnen Risiken, Herausforderungen und mögliche Lösungen beleuchten. Wir haben für Sie bei der ADV-Tagung Trust, am 8.11.2016 ein spannendes Tagungsprogramm erstellt, dass die Themenbereiche Identity Management, Mobility und Security abdeckt.

Im Anschluss an die Tagung haben Sie die Möglichkeit unser neues ADV-Mitglied e-shelter, dass uns dankenswerter Weise die Räumlichkeiten für die Tagung zur Verfügung gestellt hat, bei einer Führung kennen zu lernen.

Nähere Informationen zum Tagungsprogramm der ADV-Tagung Trust, am 8.11.2016 bei e-shelter, und den Link zur Anmeldung entnehmen Sie unserer Website unter: https://www.adv.at/Events/Event-Items/Trust-2016

Wir freuen uns, Sie bei unserer Tagung begrüßen zu dürfen und bedanken uns heute schon bei unseren Sponsoren SAP und e-shelter durch deren Unterstützung die Veranstaltung erst ermöglicht wurde.

Fotos der Veranstaltung aus den Vorjahren finden Sie auf unserer facebook-Seite: https://www.facebook.com/www.adv.at/photos

Fotocredit: Frei von Rechten Dritter bei Nennung von ADV/F. Brank

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Aussender: ADV Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung Ansprechpartner: Mag. Michaela Brank Tel.: +43 1 5330913 E-Mail: office@adv.at Website: www.adv.at