Kompetenz bei der Zollabwicklung gefragt

Wien (pts011/07.10.2016/09:30) – Zölle gibt es in Europa – dem Binnenmarkt sei Dank – schon lange nicht mehr. Trotzdem steigt bei vielen Unternehmen der Bedarf nach Zollfachkräften. Denn der weltweite Export nimmt zu, genauso wie die Importe nach Österreich und Europa wachsen. Personen mit Kompetenz in allen Fragen der Zollabwicklung sind also gefragt. Ebenso gefragt ist der Nachweis von Qualifikation und entsprechendem Wissen, damit Unternehmen sichergehen können, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich über die notwendigen Kenntnisse verfügen.

„Austrian Standards wird daher ab dem kommenden Jahr erstmals eine Zertifizierung für Zollfachkräfte anbieten“, kündigt Dr. Peter Jonas an. Er ist Director Certification bei Austrian Standards in Wien und hat soeben mit erfahrenen Zollexperten das neue Zertifizierungsschema fertiggestellt: „Personen, die die Prüfungen erfolgreich bewältigt haben“, berichtet er, „können damit nachweisen, dass sie die erforderliche Kompetenz haben, um bei zollrechtlichen Bewilligungen als Verantwortlicher genannt zu werden.“

Aufgabe einer Zollfachkraft ist es, einen rechtskonformen Warenverkehr mit Drittländern in Anlehnung an den Zoll-Kompetenzrahmen der Europäischen Union (EU Zoll KR) der EU-Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) sicherzustellen. Die Tätigkeit als Zollfachkraft ist gewissermaßen die „Vorstufe“ zum sogenannten Zollvertreter. Dessen Kompetenzanforderungen werden demnächst im Europäischen Standard EN 16992 definiert sein. Er liegt derzeit als Entwurf vor und soll Ende des Jahres veröffentlicht werden.

Konkrete Kompetenzen einheitlich beurteilt

Zu den Fähigkeiten, über die Personen verfügen müssen, um erfolgreich zertifiziert zu werden, gehören u. a. Grundlagenkenntnisse und Überblickswissen im Zollrecht (z. B. Unionszollkodex, Durchführungsvorschriften dazu, Zolltarif) sowie in angrenzenden Rechtsbereichen (z. B. Handelsbeschränkungen, Steuer- und Abgabenrecht, Ursprungs- und Präferenzrecht, Finanzstrafrecht, Haftungsrisiken, Sanktionen, Aufbau der Zollverwaltung).

Weiters gehören dazu Kenntnisse der Prozesse der Abwicklung von Zollvorgängen einschließlich der Nutzung der vom Gesetzgeber gewollten Vorteile, Vereinfachungen und Erleichterungen (z. B. Zollaussetzungen, Bewilligungen für vereinfachte Zollverfahren). Ebenso braucht es Kenntnisse der wesentlichen Abläufe der Zollverwaltung (z. B. Fristenläufe, Zuständigkeiten, Warenkontrolle) und der Überwachung der Zolldienstleistungen, die Externe erbringen, Vertretungsverhältnisse und Vollmachten. Überprüft wird aber auch das Wissen über unternehmensrelevante Prozesse (z. B. Wareneingang, Warenausgang) und Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten, wie z. B. Buchhaltung (Zollwert, Abgabenbescheid). Was es außerdem braucht: fachliche Ausbildung und/oder entsprechende berufliche Erfahrung im Außenwirtschaftsbereich.

Ausbildung & Zertifizierung

Spezielle Ausbildungen zur Zollfachkraft, die dann mit einer Zertifizierung von Austrian Standards abgeschlossen werden können, bietet die Zollakademie, auf deren Initiative hin diese Personenzertifizierung entstanden ist.

Links: http://www.zoll-akademie.at http://bit.ly/zollfachkraft

Bibliografie: ÖNORM EN 16992 Kompetenzanforderungen für Zollvertreter – Entwurf (Stand: Oktober 2016)

(Ende)

Aussender: Austrian Standards Institute – Österreichisches Normungsinstitut Ansprechpartner: Dr. Johannes Stern Tel.: +43 1 21300-317 E-Mail: j.stern@austrian-standards.at Website: www.austrian-standards.at