Wien (pts030/15.12.2016/13:30) – * Hochgerechnet mehrere Millionen EUR für lebenslanges Pflegegeld * Haftpflichtversicherungsverträge vieler Ärzte mit zu geringer Deckung für derartige Fälle * Experten warnen vor unlimitierter Haftung mit dem Privatvermögen
Der Fall Nadina* hat nicht nur hinsichtlich des tragischen Schicksals des Tiroler Mädchens, das seit einer Routineoperation vor acht Jahren schwerstbehindert ist, großes Aufsehen und Medienecho ausgelöst. Auch in puncto Ärztehaftung hat dieser Fall weitreichende Auswirkungen. Der in den Medien kolportierte gerichtliche Entscheid des Landesgerichts Innsbruck gilt für Experten als Präzedenzfall in Bezug auf die Höhe von Schadenersatzzahlungen bei medizinischen Behandlungsfehlern. Denn ein Bestandteil davon, das in Österreich notorisch niedrig zugesprochene Schmerzengeld, fiel für viele Beobachter mit 250.000,- EUR in diesem Fall ungewöhnlich hoch aus. Rechnet man dazu die der achtjährigen Nadina zugesprochene Summe an Pflegekosten auf eine lebenslange Dauer hoch, so geht es insgesamt in diesem Fall – und in vergleichbaren Fällen – um Millionen. Denn Pflegekosten in dieser Höhe, und höher, kamen schon mehrfach in Arzthaftungsfällen zu tragen.
Insgesamt handelt es sich aber um Haftungsbeträge, die in dieser Höhe in Österreich bis dato weitgehend unbekannt sind, jedoch – so erwarten Experten – einen neuen Standard für Schadensummen in der Ärztehaftpflicht setzen werden. Problematisch dabei: Die Deckung der beruflichen Haftungsvorsorge von Ärzten liegt meist deutlich unter diesen hohen Summen, was eine persönliche, unlimitierte Haftung mit dem Privatvermögen zur Folge haben kann. Eine Adaptierung der Verträge sollte daher dringend vorgenommen werden, raten die ARGE-MED-Experten.
Der in den Medien kolportierte gerichtliche Entscheid im Fall Nadina ließ Versicherungsexperten aufhorchen und gilt für sie als Präzedenzfall in Bezug auf die Höhe des zugesprochenen Schmerzengeldes. Dieses wird in solchen Fällen faktisch für entgangene Lebensfreude begutachtet und festgesetzt. Nadina wird ihr Leben lang auf 24-Stunden-Pflege angewiesen sein, was natürlich massive Kosten verursacht. Das Gericht hat die monatlichen Pflege-, Behandlungs- und Folgekosten laut Medien mit 3.700 EUR beziffert. Dazu kommen einmalige Zahlungen von Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung von mehr als einer Viertelmillion EUR.
Rechnet man das Pflegegeld auf eine lebenslange Dauer hoch, kommt man auf eine Summe von mehreren Millionen EUR, die bei ausreichender Deckung von der Haftpflichtversicherung des Beklagten, hier des Krankenhauses, getragen wird. Es hätte aber ebenso gut ein Haftungsfall eines behandelnden Arztes werden können – was im Fall Nadina gegenüber dem Anästhesisten auch durchaus im Raum stand (ein Strafverfahren lief bereits). Ist die Deckungssumme dann zu gering gewählt, greift der Anspruch des Klägers persönlich und unlimitiert auf das Privatvermögen des Arztes zu. Experten warnen daher dringend vor gefährlichen Haftungslücken.
Erkenntnisse zur Haftungsvorsorge für Ärzte aus dem Fall Nadina
„Aus Expertensicht können aus diesem vielbeachteten Fall die folgenden wichtigen Erkenntnisse für die persönliche berufsrechtliche Haftungsvorsorge von Ärzten und Zahnärzten gezogen werden“, so Mag. Marcel Mittendorfer, Obmann der ARGE MED, einem Spezialisten-Beraternetzwerk für Ärzte und Zahnärzte:
– Pflegekosten sowie weitere kausale Zusatzaufwendungen (Therapien, PKW-Kosten, behindertengerechte Wohnung…) kommen allesamt auch schon bei leicht fahrlässiger Verursachung zum Tragen und können in Summe schnell Millionenhöhe erreichen. In dieser Hinsicht erfolgte im Fall Nadina noch nicht einmal ein besonders hoher Zuspruch – es sind schon deutlich höhere monatliche Kosten anerkannt worden.
– Neue Standards setzte dieser Fall jedoch für das Schmerzengeld, das in einem vergleichbaren Fall noch nie in annähernder Höhe zugesprochen wurde. Ein klares Zeichen, dass auch hierzulande die Schmerzengeldsummen steigen.
– Weil viele derartige Fälle außergerichtlich bereinigt werden, liest man selten von solchen Urteilen in der Zeitung – aber es gibt diese Haftungsfälle. Jedoch von den meisten, auch aus dem medizinischen Sektor, leider unbeachtet. Sich in trügerischer Sicherheit mit den gesetzlichen Mindestsummen, derzeit 2 Mio. EUR für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte, zu begnügen, birgt aber das Risiko einer massiven Unterdeckung und existenzgefährdenden persönlichen Haftung des Arztes im Haftungsfall.
– Neben einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist die bestmögliche strafrechtliche Absicherung Pflicht für jeden Arzt zum Schutz seines Privatvermögens. Denn bei strafrechtlicher Verfolgung oder Anklage ist ein beruflicher Spezial-Strafrechtsschutz der wichtigste Schutz. Die Haftpflichtversicherung bietet nur gegenüber zivilrechtlichen Klagen für Anwalts- und Gerichtskosten sowie allenfalls für die zu zahlende Entschädigung eine finanzielle Absicherung. Bei strafrechtlicher Verfolgung sind die Kosten immer, auch bei vollem Freispruch, fast komplett selbst zu tragen! Die strafrechtliche Verfolgung des im Fall Nadina behandelnden Anästhesisten zog sich beispielsweise über Jahre. Zudem geht das Strafverfahren (es droht: „Gefängnis“) einem Zivilverfahren (es droht: finanzielle Haftung) immer vor – das Zivilverfahren wird auf Dauer eines Strafverfahrens sogar unterbrochen!
– Zum Schutz vor Privathaftung müssen in der Haftpflichtversicherung möglichst hohe Versicherungssummen abgeschlossen werden – soweit möglich am besten auch rückwirkend, wenn in der Vergangenheit möglicherweise keine oder nur unzureichende Summen versichert waren. Der finanzielle Aufwand ist in Österreich erfreulicherweise nach wie vor gering. Daher lautet die Empfehlung, unbedingt die derzeit höchsten verfügbaren Summen von bis zu 10 Mio. EUR zu wählen. Denn: Reicht die Versicherungssumme nicht aus, wird zur Befriedigung der Ansprüche unlimitiert das Privatvermögen herangezogen.
Unbedingt auf den Rat spezialisierter Berater setzen
„Nur Spezialberater wie die ARGE-MED-Experten wissen über die Details und alle Möglichkeiten zur optimalen finanziellen und rechtlichen Absicherung von Ärzten und Zahnärzten Bescheid und haben neben besonderen Konditionen auch spezielle Zusatzdeckungen mit den Versicherungsanbietern ausverhandelt. Dieser Wissensvorsprung kann im Klagsfall die Existenz retten und sollte unbedingt auch in Hinblick auf die im Fall Nadina ersichtlichen steigenden Haftungssummen in Anspruch genommen werden“, so Mittendorfer abschließend. „Niemand geht mit Ohrenschmerzen zu einem Handwerker. Und so sollten auch Ärzte und Zahnärzte für Berufsabsicherungen ausschließlich darauf spezialisierte Berater aufsuchen, wie jene der ARGE MED, die bundesweit besonders geschulte und kundige Kanzleien geprüft und autorisiert hat.“
Details zum Fall Nadina finden Sie am besten direkt auf der Webseite der Arbeiterkammer Tirol, die der betroffenen Familie in diesem Fall Rechtsschutz gewährt hat.
Informationen zu ARGE MED Die ARGE MED ist ein fachübergreifendes Spezialisten-Netzwerk für die professionelle Beratung und Servicierung von Ärzten und Zahnärzten in Österreich. In enger Zusammenarbeit von spezialisierten Experten, insbesondere Steuerberatern, unabhängigen Versicherungsmaklern und Rechtsanwälten, werden für den jeweiligen Klienten individuell die besten Lösungen am Markt ermittelt, und wo diese fehlen, mit führenden Versicherungsunternehmen eigene Spezialprodukte und -lösungen entwickelt wie z.B. für das zuvor völlig ungelöste Riesenthema des off label-use im Medizinbereich, besondere Nachdeckungsregelungen auch für die Vergangenheit und einen einzigartigen Deckungsbaustein auch beim Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung aus der ärztlichen Berufstätigkeit.
Rückfragehinweis: Mag Marcel Mittendorfer Obmann ARGE MED Tel.: +43 (0)1 3702616 m.mittendorfer@verag.at http://www.arge-med.at
Pressekontakt: Mag. Andrea Pfennigbauer Agentur comm*in Tel. +43 (0)1 319 41 01-15 Mobil: +43 676 377 0310 a.pfennigbauer@commin.at
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