(Rechts)Sicherheit beim explosiven Silvestervergnügen

Wien (pts009/27.12.2016/10:30) – Ein Expertengremium im Europäischen Komitee für Normung CEN arbeitet laufend an der Weiterentwicklung von Regelwerken, die das Verletzungsrisiko für Pyrotechnik-Liebhaber minimieren sollen. Dabei wurden Teile von bereits gültigen Standards für pyrotechnische Gegenstände überarbeitet und 2016 neu veröffentlicht. Konkret handelt es sich um die ÖNORM EN 15947, mit der unter österreichischer Beteiligung ein einheitlicher europäischer Standard geschaffen wurde, der die unterschiedlichsten Arten von Feuerwerkskörpern nach Grad der Gefährdung kategorisiert, Prüfverfahren festlegt und somit einheitliche Grundlagen für Verkauf und Anwendung liefert. Die ÖNORM sorgt für verlässliche Qualität und Sicherheit, was gerade im Bereich der Pyrotechnik einen maßgeblichen Beitrag zur Unfallprävention darstellt.

Jeder vierte Österreicher lässt es zu Silvester kräftig krachen. Raketen, Böller und andere Feuerwerkskörper bescheren dem Fachhandel alljährlich einen Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro. Ein strengeres Pyrotechnikgesetz, das seit 2010 in Kraft ist, verbietet in Österreich nicht nur den Verkauf, sondern ab 2017 auch die Verwendung von Blitzknallsätzen, die Aluminiumpulver (statt des erlaubten Schwarzpulvers) enthalten. Davon betroffen sind auch die beliebten „Piraten“ vulgo Schweizerkracher der älteren Generationen. Konkret bedeutet das für die KonsumentInnen: Finger weg von „älteren Krachern“, die von früheren Silvesterfeiern übriggeblieben sind oder die bei nicht autorisierten Händlern gekauft wurden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden.

Kennzeichnung legaler Produkte

Wer beim Kauf von Feuerwerkskörpern sichergehen will, dass das erstandene Produkt gesetzeskonform und auf Sicherheitsstandards geprüft ist, sollte unbedingt auf die CE-Kennzeichnung des Produkts achten. Feuerwerkskörper, die seit Jänner 2010 erhältlich sind oder neu auf den Markt kommen, mussten bereits in den vergangenen Jahren das CE-Kennzeichen aufweisen. Ab Juli 2017 ist das CE-Kennzeichen für ALLE pyrotechnischen Produkte verpflichtend. „Dieses Zeichen ist das verlässliche Merkmal dafür, dass ein Produkt allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und auf Herz und Nieren geprüft wurde“, erklärt Dagmar Schermann, zuständige Komitee-Managerin von Austrian Standards. Als tragende Säule für die Sicherheitskriterien, die pyrotechnische Gegenstände erfüllen müssen, fungiert die ÖNORM EN 15947.

Standardisierte Prüfungs- und Zulassungsverfahren

Die europaweit harmonisierte ÖNORM EN 15947 trägt zur Minimierung des Gefahrenrisikos im Umgang mit Pyrotechnik bei. Das Explosions- und Brandverhalten der jeweiligen Feuerwerkskörper wurde während der Arbeiten mehrfach erprobt und im Detail festgeschrieben. Die Norm legt aber auch Prüf- und Zulassungsverfahren fest und definiert damit Mindeststandards, die die Feuerwerkskörper der jeweiligen Gefahrenkategorie einhalten müssen, um einen gefahrlosen Einsatz zu gewährleisten. „Jedes Jahr gibt es leider immer wieder Verletzte durch fahrlässige, unsachgemäße Handhabung von Raketen und Böllern. Speziell der Kauf von illegalen pyrotechnischen Gegenständen bei nicht autorisierten Händlern birgt ein enormes Sicherheitsrisiko“, warnt Helmut Szagmeister, Pyrotechnikhändler und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Zivile Sprengmittel und Pyrotechnik“ bei Austrian Standards. „Bei diesen illegal verkauften Artikeln weiß man nie, woher sie kommen und was wirklich drin ist. Ein falsches Sprengpulvergemisch oder zu kurze Raketen-Leitstäbe können fatale Folgen haben. Deswegen sollte man Feuerwerkskörper nur bei offiziellen Verkaufsstellen und im Fachhandel erwerben und sich immer ganz genau an die Gebrauchsanweisungen halten“, so der Appell des Experten.

CE-Kennzeichnung als Qualitäts- und Sicherheitsmerkmal

Erkennen kann man legale, geprüfte pyrotechnische Artikel an der CE-Kennzeichnung, die an der Verpackung gut sichtbar (mind. 5 mm große Schriftzeichen) angebracht sein muss. Neben einer vierstelligen Zahlenkombination sollten auch Name und Adresse des Herstellers, Typ und Gefahrenkategorie des Geräts (F1 – F4) angeführt werden. Die vierstellige Kennzahl bezeichnet die Prüfstelle, die das Produkt zugelassen hat. Die Prüfstelle vergibt dann noch zusätzlich eine eigene Registrierungsnummer, die ebenfalls am Produkt vermerkt wird. Jeder pyrotechnische Gegenstand, den ein Hersteller, Importeur oder Händler auf den europäischen Markt bringen will, muss in einer „benannten“ Prüfstelle der EU – sogenannte Notified Bodies – einem strengen Kontrollverfahren unterzogen werden. In mehreren Modulen werden dort u. a. die korrekte chemische Zusammensetzung sowie technische Parameter, wie z. B. Brenndauer der Zündschnur, Standfestigkeit, Steighöhe (je nach Produkt unterschiedlich, jedoch mindestens 30 Meter) sowie Kälte-, Hitze- und Erschütterungstests durchgeführt. Erst dann erfolgen die CE-Kennzeichnung und die Freigabe für den regulären Verkauf.

So können Verbraucher und Anwender darauf vertrauen, dass der pyrotechnische Gegenstand den Prüfnormen für die jeweilige Gefahrenkategorie entspricht und sie bei Einhaltung der Gebrauchsanweisung nur dem geringstmöglichen Risiko ausgesetzt sind. Der Händler wiederum kann sichergehen, dass er nur gesetzeskonforme Produkte verkauft, die beispielsweise keine verbotenen Schadstoffe wie Arsen- oder Bleiverbindungen enthalten.

EU-weit harmonisierte Kategorien

Um die mit den unterschiedlichsten Arten von Feuerwerkskörpern verbundenen Gefahren richtig abschätzen zu können, legt EN 14035 auch das entsprechende Ordnungssystem fest, das im Teil 2 („Einteilung“) beschrieben wird. „Hier kann man sich einen Überblick über Typen und Hauptwirkungen von mehr als 30 unterschiedlichen Arten verschaffen“, erklärt die Komitee-Managerin bei Austrian Standards. So werden beispielsweise Artikel, die gar keine oder nur eine geringe Gefahr darstellen, in den Kategorien F1 und F2 gelistet. Artikel der Kategorien 3 und 4 gehören ausschließlich in die Hände befugter Personen.

Grünes Licht für effektivere Verbundfeuerwerke

Ein Novum beim heurigen Silvester ist auch der für KonsumentInnen erlaubte Einsatz von „größeren“ – weil länger andauernden – Verbundfeuerwerken. War bis zum Vorjahr für ungeschulte Hobby-Pyrotechniker der Kauf von Feuerwerksbatterien mit maximal 500 g explosiver Masse limitiert, dürfen KonsumentInnen heuer solche bis zu 2 000 g zünden. Mehr Masse bedeutet aber nicht nur längere Explosionsdauer (3 – 4 Minuten statt max. 40 Sekunden bei 500 g), sondern auch erhöhte Sorgfalt beim Zünden des Feuerwerks, warnt Szagmeister. „Man darf nie vergessen, dass es sich beim Einsatz von Silvesterraketen um sensible Sprengstoffe handelt. Dementsprechend sorgfältig sollte man dabei auch vorgehen“, so das Resümee des Pyrotechnikexperten.

Daher: Einkauf nur bei offiziellen Verkaufsstellen und im Fachhandel, Gebrauchsanweisung lesen und Anweisungen genau befolgen. Dann steht einer unbeschwerten Silvesternacht nichts im Wege.

Bibliografie

ÖNORM EN 15947 Pyrotechnische Gegenstände – Feuerwerkskörper, Kategorien 1, 2 und 3 Teil 1: Begriffe Teil 2: Kategorien und Feuerwerkstypen Teil 3: Mindestanforderungen an die Kennzeichnung Teil 4: Prüfverfahren Teil 5: Anforderungen an Konstruktion und Funktion

Pyrotechnikgesetz 2010 – PyroTG 2010 Bundesgesetz, mit dem polizeiliche Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen erlassen werden.

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Aussender: Austrian Standards Institute – Österreichisches Normungsinstitut Ansprechpartner: Dr. Johannes Stern Tel.: +43 1 21300-317 E-Mail: j.stern@austrian-standards.at Website: www.austrian-standards.at