St. Pölten (pts021/05.07.2017/12:50) – Nachdem es im Nationalrat zwischen Grünen, SPÖ und ÖVP zu einer Einigung bei der Ökostromnovelle gekommen ist, wird heute Nachmittag im Bundesrat der abschließende Beschluss dazu gefasst. Damit kann das Gesetz in Kraft treten. „Wir freuen uns, dass die Novelle gelungen ist und die drängendsten Probleme gelöst wurden. Weiterhin fehlt aber eine klare Richtschnur der Politik, wohin die Entwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren gehen soll“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.
Die kleine Novelle des Ökostromgesetzes wurde jahrelang diskutiert, monatelang verhandelt und durch die Beharrlichkeit der Grünen kam es zwischen Grüne, SPÖ und ÖVP zu einer Einigung in letzter Minute. Am 29. Juni wurde dieses Energiepaket, mit dem mehrere Gesetze geändert werden, mit den Stimmen aller Parteien einstimmig im Nationalrat beschlossen. Heute um 14 Uhr beginnt die Sitzung des Bundesrates, bei dem nun der noch erforderliche Beschluss erfolgen wird, damit das Gesetzespaket auch in Kraft treten kann.
Kleine Novelle ermöglicht Entwicklung
In der Gesetzesänderung sind positive Schritte für mehrere Technologien möglich. Für Windkraft und Kleinwasserkraft gibt es einmalig zusätzliche Fördermittel und für PV zusätzliche Investitionsfördermittel. Erstmals wird es auch für Speichertechnologien Fördermittel geben. Auch wird es Mittel für Nachfolgetarife für Biogasanlagen geben, damit diese weiter betrieben werden. Darüber hinaus sind einige formale Verbesserungen der gesetzlichen Bestimmungen gelungen.
Mehr Windstrom durch die Ökostromnovelle
Nachdem in der ersten Regierungsvorlage Windkraft nicht bedacht worden war, sind ganz am Ende der Verhandlungen durch den Einsatz der Grünen nun positive Elemente aufgenommen worden.
Durch ein Sonderkontingent von 45 Millionen Euro für den Abbau eines Teils der Warteschlange kann voraussichtlich in wenigen Monaten mit der Umsetzung von rund 120 Anlagen mit 350 MW Windkraftleistung begonnen werden. Damit bekommt Österreich mit einem Schlag 1,3 % mehr Ökostrom.
Festgelegt wurden aber schmerzhafte Abschläge auf den Tarif, die jene Windkraftprojekte treffen werden, die den Warteschlangenabbau in Anspruch nehmen. Die Abschläge reichen von 7 bis 12 % des zugesagten Tarifes.
Ökostromgesetz wieder funktionstüchtig
Zusätzlich werden mit der Ökostromnovelle einige Stolpersteine im Gesetz beseitigt. Leider bleibt ein Teil der Warteschlange bereits beantragter Windkraftprojekte bestehen, welche dadurch erst in den nächsten Jahren realisiert werden können.
Energiepolitik für die Zukunft gefragt
„Nun haben wir zwar eine Lösung für die nächsten Jahre, aber keine Richtschnur für die Zukunft. Die Energiepolitik muss bestimmen, was in den nächsten 10 oder 15 Jahren sein soll. Diese Orientierung fehlt in der österreichischen Energiepolitik“, so Moidl.
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Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Stefan Moidl Tel.: +43 (0)676 3707820 E-Mail: s.moidl@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at