Wien/St.Pölten (pts011/31.10.2017/10:00) – Zum wiederholten Mal versuchte der Konsumentenschutz, die Preisfindung im Bestattungswesen nachzuvollziehen. Und einmal mehr kam nur wenig Unterstützung aus der Branche. Für die Betreiber der Bestattung Lichtblick https://www.lichtblick.rip ist das nicht nachvollziehbar. Es sei sehr einfach, zumindest Basisleistungen mit einem Preisschild zu versehen. Zur Verringerung der Kosten kann der Gesetzgeber beitragen, indem die derzeit massive Bürokratie abgebaut wird.
Preise für Basisleistungen
In Österreich ist es relativ einfach, Basisleistungen innerhalb der Bestattung transparent auszupreisen. Die Erd- und die Feuerbestattung sind die zugelassenen Bestattungsarten. Für Erstere gilt absolute Friedhofspflicht. Bei Feuerbestattungen werden auch andere Optionen zugänglich. Lichtblick veröffentlicht auf seiner Homepage zu allen in Österreich möglichen Bestattungsarten Basispreise. Diese sind so ausgerichtet, dass eine Bestattung innerhalb der Basispakete komplett durchgeführt werden kann.
„Natürlich gibt es immer individuelle Wünsche. Doch eine Übersicht zur Vergleichbarkeit ist kein Problem. Ich empfehle, sich einen persönlichen Termin mit Unternehmen nur auszumachen, wenn zumindest ein Angebot über Standardleistungen vorliegt. Diese Angebote müssen in schriftlicher Form und kostenfrei verfügbar sein“, meint Jörg Bauer, GF von Lichtblick.
Bürokratie und mangelnde IT-Infrastruktur als Kostentreiber
Die Beisetzung eines Menschen ist immer noch in einem Korsett aus Tradition gefangen. Ebenso traditionell und althergebracht erscheint die dahinter liegende Bürokratie nach einem Todesfall. Während es in anderen viel sensibleren Bereichen wie der Finanz oder des Gesundheitswesens längst möglich ist Belange online zu erledigen, ähnelt ein Bestattungsfall eher einem Spießrutenlauf. Speziell Wien ist ein Beispiel für unnötige bürokratische Hürden.
Ein Beispiel ist die Bestellung eines Grabes auf den Wiener Friedhöfen. Sämtliche Dokumente müssen im Original ausgefertigt sein. Das bedeutet, der Bestatter muss die Unterschriften der Hinterbliebenen im Original einholen und danach im Original weitergeben. Spätestens seit Einführung der Faxgeräte und später eingeführter, entsprechender Gesetze, die einer Faxunterschrift oder sogar der Unterschrift in einem eingescannten Dokumente Gültigkeit verleihen, unnötige Bürokratie. Neue Bestattungsunternehmen müssen die Kosten für eine Grabstelle im Voraus entrichten. Soweit legetim. Allerdings dürfen sie diese nicht überweisen, sondern müssen für die ersten sechs Monate extra nach Simmering fahren und das Geld in Bar zur Einzahlung bringen.
Ein Schelm ist, wer nun Böses denkt. Denn für die ehemals städtische Bestattung ist all das kein Thema, firmiert man doch am selben Firmenstandort und betreibt zusätzlich etliche Annahmestellen in öffentlichen Gebäuden, gleich neben den Standesämtern. Und das obwohl es sich um heute um ein privates Unternehmen handelt.
Lösungen könnten rasch umgesetzt werden
Das betrifft zum einen die Abmeldung einer Verstorbenen Person am Standesamt. Ähnlich wie beim Finanzamt könnte das längst über eine Software laufen. Denn ein Todesfall wird in Wien ohnehin sofort erfasst und über die MA15 wird eine Anzeige des Todes ausgefertigt. Diese wird EDV mäßig landesweit erfasst. Hätten die Bestattungsunternehmen einen Zugang, wäre es ein leichtes eine Sterbeurkunde per Knopfdruck im Büro auszufertigen. Diese könnte umgehend an Sozialversicherungsträger weitergeleitet werden. So würden die Bestatter und die Angehörigen deutlich entlastet. Und durch die Automatisierung könnten auch in den Standesämtern und in der Sozialversicherung Kosten eingespart werden. Ebenso könnten Überführungsanzeigen innerhalb Österreichs EDV-technisch ausgestellt werden. Derzeit muss man dafür beim Amt persönlich antreten.
„Seit der Liberalisierung des Bestattungsmarktes 2002 hat sich einiges zum Guten verändert. Allerdings gibt es noch viel zu tun. Die Branche muss sich neu erfinden. Moderne Dienstleistungsunternehmen, die ihrem Beruf mit viel Mitgefühl nachgehen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Eine deutliche Stärkung privater Unternehmen und Privilegien Abbau bei Staatsnahen Betrieben. Eine Bundeswettbewerbsbehörde, die Worten auch Taten folgen lässt“, so Jörg Bauer abschließend.
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