Wien (pts015/29.11.2017/09:30) – Laut dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist er für Hauseigentümer gesetzliche Pflicht und wichtige Voraussetzung, bei Neuvermietung oder Verkauf – der Energieausweis. Bereits in der Immobilienanzeige müssen Werte aus dem Dokument angegeben werden, bei der anschließenden Besichtigung müssen Eigentümer immer einen gültigen Energieausweis vorlegen und diesen spätestens bei Abschluss eines Miet- beziehungsweise Kaufvertrags in Kopie übergeben können. Demnächst erreichen eine Vielzahl von Energieausweisen die 10-Jahresgrenze und sind damit zu erneuern.
In Sachen Energieeffizienz ist der TÜV AUSTRIA kompetenter Ansprechpartner für alle Immobilienverkäufer bzw. Vermieter. Andreas Kloiber, Business Unit Manager Bau: „Unsere Experten unterstützen nicht nur bei der Erneuerung oder Aktualisierung des Energieausweises, sie haben auch für alle Energieverbraucher das richtige Konzept zur Realisierung von Einsparungspotenzialen.“ Mittels Energie-Audits werden vorhandene Energieflüsse und deren Einfluss bewertet. Mit einem Ziel: Einen Maßnahmenkatalog für die Verbesserung des eigenen Energieverbrauchs zu realisieren.
Gebäudethermographie, eine Gebäudedichtheitsprüfung oder auch thermische Sanierungskonzepte runden das Angebot des TÜV AUSTRIA für energieeffiziente Gebäude ab. Dabei werden Projekte beurteilt, Dokumente erstellt und Unterstützung bei der Förderungseinreichung angeboten. Andreas Kloiber: „Energieeffiziente Gebäude sind nicht nur ein unverzichtbarer Beitrag zur Ressourcenschonung, nachhaltiges Wirtschaften zahlt sich wirklich aus. Denn ressourceneffiziente Gebäude und effiziente Energienutzung tragen auch massiv dazu bei, Geld zu sparen.“
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Aussender: TÜV AUSTRIA Group Ansprechpartner: Bmst. Dipl.-Ing. Andreas Kloiber Tel.: +43 504 54-6301 E-Mail: consult@tuv.at Website: www.tuv.at/bautechnik