St. Pölten (pts022/15.11.2017/15:25) – Mit dem Begutachtungsentwurf der Ökostromtarife will das Wirtschaftsministerium die Ökostromtarife für kommendes Jahre um 12% reduzieren. Damit ignoriert das Ministerium die rechtlichen Vorgaben und das Gutachten der Regulierungsbehörde E-Control, das aufzeigt, dass selbst die tatsächlichen Kosten der Windparkprojekte an guten Standorten genau beim derzeitigen Ökostromtarif zu liegen kommen. „Eine Reduktion des Ökostromtarifes für neue Windparks um 12% entbehrt jeder fachlichen Grundlage“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und fordert das Ministerium auf, den Tarifentwurf grundlegend zu überarbeiten.
Heute hat das Wirtschaftsministerium den Entwurf für die Ökostrom Einspeisetarifverordnung in Begutachtung geschickt. Für die Windenergie schlägt das Ministerium eine Reduktion der Einspeisetarife um unglaubliche 12% für das Jahr 2018 vor – von derzeit 8,95 auf 7,88 Cent pro Kilowattstunde. „Diese überdimensionale Reduktion der Einspeisetarife ist fachlich nicht gerechtfertigt und entbehrt jedweder inhaltlicher Grundlage“, bemerkt Moidl und ergänzt: „Während sich die ganze Welt diese Woche bei der Klimakonferenz in Bonn den Kopf zerbricht, wie man den Klimawandel aufhalten kann, ist Österreich schon wieder dabei dem Ökostromausbau Steine in den Weg zu legen.“
Gutachten der E-Control ergibt gleichbleibende Kosten Die E-Control wurde wie in den Vorjahren mit der Erarbeitung eines Gutachtens beauftragt, um die reale Kostensituation für Windkraftprojekte zu erheben. Durch gesetzliche Änderungen der kleinen Novelle des Ökostromgesetzes, hat die E-Control erstmals Zugang zu Daten um Windparkprojekte genau zu analysieren. „Das Gutachten hat die aktuelle Tarifhöhe bestätigt und nur eine geringe Verringerung für das Jahr 2018 vorgeschlagen“, betont Moidl. Und weiter: „Eine Reduktion der Tarife in dem enormen Ausmaß, wie nun für die Verordnung vorgeschlagen, kann aus unserer Sicht auf Basis der realen Daten gar nicht begründet werden.“
Wirtschaftsministerium muss sich an gesetzliche Vorgabe halten Im Ökostromgesetz ist genau vorgegeben, dass sich Ökostromtarife „an den durchschnittlichen Produktionskosten von kosteneffizienten Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen“, orientieren müssen. In der kleinen Novelle des Ökostromgesetzes, kurz vor dem Sommer, wurden für zusätzliche Mittel zum Abbau der Wartelisten Abschläge auf die Tarife im Ausmaß von 7% bis 12% festgelegt. Dies wurde ohne fachliche Grundlagenerhebung rein politisch bestimmt. Ein Übertragung dieser Abschläge auf die neue Einspeisetarifverordnung ist gesetzlich nicht vorgesehen und fachlich nicht begründet. „Wir hatten einmal eine Situation bei den Ökostromtarifen, als sich die Politik nicht an tatsächlichen Kosten orientierte, sondern an persönlichen Glaubenssätzen. Das hat 2006 zu einem mehrjährigen Stillstand beim Ökostromausbau geführt“, bemerkt Moidl und setzt abschließend fort: „Wir appellieren an das Wirtschaftsministerium, den Tarifvorschlag gründlich zu überarbeiten und, angelehnt an den gesetzlichen Vorgaben, angemessene Tarife zu verordnen. Und wir appellieren an das Umwelt- und das Sozialministerium, mit welchen Einvernehmen herzustellen ist, diese Vorschläge so nicht zu unterstützen.“
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