Schwalbach (pts011/28.11.2017/09:30) – Nur 14,1 Prozent aller Frauen im gebärfähigen Alter haben einen gültigen Impfschutz gegen Keuchhusten – so die Statistik der STIKO, der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut.
Viele junge Frauen, Paare, und auch viele Erwachsene, wissen immer noch nicht, dass das eigene Impfen rechtzeitig vor einer Schwangerschaft und der Geburt Babys und Neugeborene vor oftmals gefährlichen und lebensbedrohlichen Erkrankungen schützen kann. Der sogenannte Nestschutz, der schon im Mutterleib und später auch beim Stillen Antikörper der Mutter auf das Neugeborene überträgt, ist jedoch bei Keuchhusten nicht wirksam. Eine Keuchhusteninfektion kann bei Säuglingen zu bedrohlichen Atempausen führen.
Auffrischungs-Impfung schützt Neugeborene
Die STIKO – Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut – rät grundsätzlich allen Erwachsenen zur Auffrischungs-Impfung. Insbesondere Frauen im gebärfähigen Alter sollten sich schon vor der Familienplanung impfen lassen. Auch enge Kontaktpersonen, wie beispielsweise werdende Väter, Großeltern, Paten und der Babysitter sollten spätestens vier Wochen vor der Geburt ihren Impfschutz überprüfen und erneuern lassen.
Darüber hinaus stehen Auffrischungs-Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren sowie für Jugendliche im Alter von neun bis 17 Jahren an. Diese Booster-Impfungen werden mit einem Impfstoff durchgeführt, der gleichzeitig vor Tetanus und Diphtherie schützt. Die Herdenimmunität, der Schutz vieler ist nämlich umso wirksamer, je mehr Menschen geimpft sind. Die Impfung schützt den Geimpften selbst und die Erreger können sich nur begrenzt ausbreiten.
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