Wien (pts026/24.11.2017/17:32) – Wie betriebliche Beauftragte Sicherheit und Nachhaltigkeit im Betrieb schaffen können, war zentrales Thema am 16.11. beim TÜV AUSTRIA Tag der Umwelt- und Abfallbeauftragten in Kooperation mit dem Umweltbundesamt. Im Austria Center Vienna feierte der Expertentag sein 15-jähriges Jubiläum.
A better world Die Folgen des Klimawandels sind für jeden spürbar: Hitzewellen, Hochwasser, Stürme und Unwetter haben in Österreich in den letzten 30 Jahren stark zugenommen. Würde Österreich keine gegensteuern-den Maßnahmen setzen, würde sich der Wert des Schadens pro Jahr auf 5 bis 8,8 Mrd. Euro beziffern. „Klimaschutz geht alle an“, so die Experten für Klimarisiko-Vorsorge und Klimawandel-Anpassung des Umweltbundesamts. Für die Betriebe bedeutet dies, ökologisch und ökonomisch geeignete Maßnahmen zu setzen. Der Werkzeugkasten ist vielfältig und reicht von der Integration in bestehende Systeme (Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme) bis hin zu Produkt- und Verfahrensinnovationen.
Überaus interessant ist der Lösungsansatz der sogenannten Öko-Bilanz. Diese liefert messbare Antworten darauf, welche umweltpolitischen Maßnahmen sinnvolle Einsparungspotentiale bringen. Ein starkes Commitment zum Kampf gegen den Klimawandel fordert auch der Zielekatalog der „Sustainable Development Goals“, zu deren Umsetzung sich fast 200 Länder verpflichtet haben. Die Bereitstellung sauberer Energien (Negativbeispiel Dieselgenerator) und die Bekämpfung von Armut stellen wichtige Highlights im 17-Punkte Programm der United Nations Industrial Development Organization (UNIDO) dar. Alle Akteure – egal ob Unternehmen, Regierungen oder Privatpersonen, sind aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten.
Legal Compliance ist keine Modeerscheinung. Umweltschutz beginnt bereits bei der Vermeidung von Abfällen. Rechtlich verankert ist dies im Bundesabfallwirtschaftsplan 2017, der die Schaffung eines Abfallvermeidungsprogramms vorsieht. Emissionen sollen verhindert, Schadstoffe reduziert und Ressourcen geschont werden. Eine weitere erwähnenswerte Neuerung ist die grenzüberschreitende Verbringung von gebrauchten Elektrogeräten und Gebrauchtfahrzeugen. Es gilt die Beweislastumkehr: Der Verbringer muss nachweisen (z.B. Rechnung, Kfz-Gutachten), dass es sich nicht um Abfall handelt.
Besonders am neuen Betriebsanlagenrecht ist, dass Anlagenbetreiber die Stellung eines nichtamtlichen Sachverständigen beantragen können. „Außerdem sollten Anlagen keinesfalls vorzeitig in Betrieb genommen werden“, so der Tipp vom Rechtsexperten. Erfüllt ein Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen, ist es rechtssicher. „Abklären, welche gesetzlichen und behördlichen Prüfpflichten für den Betrieb gelten und rechtssicher dokumentieren“, so lautet die Handlungsempfehlung des Juristen.
Die meisten Betriebe haben bereits auf die neue ISO Norm 14001:2015 umgestellt und meistern die damit einhergehenden Herausforderungen gut. Excel-Tabellen und SWOT-Analysen helfen vielen Betrieben bei der Erfassung und Bewertung von Risiken. „Entschlacken, vereinfachen, sich von Altbewährtem trennen“, gab der Fachexperte den betrieblichen Beauftragten mit auf den Weg.
Vorsorgen ist besser als Nachsorgen. Die Bandbreite an Anwendungsmöglichkeiten ist groß. Betriebe, die z.B. unter die Bestimmungen der AWG-Seveso III – Richtlinie fallen, sind verpflichtet, durch das Setzen bestimmter Maßnahmen gefährliche Unfälle zu vermeiden und Unfallfolgen zu begrenzen. Unfälle mit gefährlichen Stoffen passieren nur leider allzu oft, das Eintrittsrisiko lässt sich jedoch durch ein gut durchdachtes Präventivpaket minimieren. Der Tipp vom Praktiker: „Vorbereitende Maßnahmen immer von Mitarbeitern und externen Experten definieren lassen.“ Spannende Vortragsthemen rund um den Faktor Hygiene in der Abfallwirtschaft und Artenschutz an Gebäuden setzten Impulse der etwas anderen Art. Artenschutz und Klimaschutz gehen Hand in Hand, um die nachhaltigen Ziele zur Schaffung einer besseren Welt zu erreichen: „A better world for everyone.“
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