Zürich (pts007/01.02.2018/07:15) – Seit ihrem Erscheinen hat die Autobiografie „Alptraum Scheidung“ viel Aufsehen erregt. Das Thema Scheidungskrieg polarisiert. Gleichwohl wird das Buch von Kritikern einhellig gelobt.
Was der Autor in den Jahren seines Scheidungskrieges erleben musste, das kann man sich nicht einmal ansatzweise vorstellen. Ein Rosenkrieg der Superlative! Sein Weg, sich zu Wehr zu setzen, war, seine Geschichte zu Papier zu bringen. Eine erschreckende Geschichte, die Bestseller-verdächtig ist.
–> Mehr dazu unter: http://www.alptraum-scheidung.ch –> Erhältlich auch in jedem guten Buchhandel, ISBN-Nr.: 978-3-940167-99-6
LESEPROBE (Teil 8) –> im Anhang auch als PDF-Download vorhanden
Beschluss Obergericht Seit meinem „Burnout“ wurde es immer schlimmer, mit dem Gang zum Briefkasten. Nach jeweils einer Woche Abstinenz, war der Briefkasten derart voll, dass mir nichts anderes übrig blieb, als mir diese Tortur von neuem anzutun. Und schon kamen diese panikartigen Angstzustände wieder. Diese fast unüberwindbar schweren Schritte bis zum Briefkasten waren eine Qual sondergleichen. Ich öffnete das Türchen, nahm den ganzen Stapel heraus und lief damit schnell ins Haus. Anschliessend legte ich alles auf den Bürotisch und verharrte wie betäubt davor. Wie in Trance, blätterte ich dann den Stapel durch. Und da war er schon, der orange Abholschein der Post. Mein Herz stockte, als ich erkannte, dass das Feld „Gerichtsurkunde“ angekreuzt war. Jetzt hiess es wie beim letzten Mal, warten bis am nächsten Morgen, bis der Postschalter öffnen würde. Wiederum ein nervenaufreibender Abend und eine endlos lange Nacht. Am nächsten Morgen machte ich mich auf den Weg zur Post. Ich hoffte inständig, dass keine weiteren Personen mehr am Schalter anstehen würden. Das übliche Procedere war schon peinlich genug. Ich musste ja nicht einmal mehr meinen Ausweis zeigen, da die Postbeamtin meinen Familiennamen bereits kannte. Ich unterzeichnete den Empfangschein, packte das Couvert und verlies so schnell als möglich den Postschalter.
Es war offensichtlich was ich in der Hand hielt, denn das Couvert war derart dick und schwer, dass es unmöglich nur eine weitere Einladung zu einer weiteren Stellungnahme sein konnte. Es war klar, dass dies der Obergerichts-Entscheid sein musste. Und so war es dann auch. Das Dokument bestand aus 48 Seiten, mit dem Titel „Beschluss“. Mein Herz fing an richtig fest zu schlagen und meine Hände waren schon ganz feucht. Ich wollte jetzt so rasch wie möglich zu den wesentlichen Aussagen gelangen. Nach sechs Seiten, stiess ich im Kapitel „Vorbemerkungen“ auf eine für den Laien völlig fragwürdige Definition:
Vorauszuschicken ist, dass es sich vorliegend um ein Verfahren summarischer Natur handelt, in welchem die tatsächlichen Verhältnisse nicht bis in alle Einzelheiten zu klären sind, sondern deren Glaubhaftmachung genügt. Dies bedeutet, dass der Richter nicht von der Richtigkeit der aufgestellten tatsächlichen Behauptungen überzeugt zu sein braucht. Vielmehr genügt es, dass aufgrund objektiver Anhaltpunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die fraglichen Tatsachen besteht…
In anderen Worten: Der Richter hatte sich bei diesem Verfahren nicht dafür zu interessieren, ob die Behauptungen tatsächlich der Wahrheit entsprachen. Hauptsache, es hörte sich danach an, als könnte es der Wahrheit entsprechen. Was für eine Farce!
Ich musste dabei an die Anwalts- und Gerichtsserien denken, bei denen der Spruch „Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist“ immer im Vordergrund stand. Dann erinnerte ich mich an meine erste Verhandlung beim Bezirksgericht, wo das Motto genau umgekehrt war: „Schuldig bis die Unschuld bewiesen wird“. Leider musste ich auch hier feststellen, dass ich fälschlicherweise der Ansicht gewesen war, dass wenn man Rekurs beim Obergericht einlegen würde, der Entscheid ernster und seriöser bearbeitet würde. Doch keine Spur davon. Auch bei dieser Instanz war die Beweispflicht irrelevant. Soviel Aufwand, um dann doch nur zu erleben, wie der Richter den Daumen in die Luft hielt, um zu entscheiden, in welche Richtung der Wind stärker blies? Aber es kam noch besser:
…Das bedeutet insbesondere, dass auch bei Kinderbelangen die Parteien grundsätzlich dem Richter den wesentlichen Sachverhalt substantiert darlegen und glaubhaft machen müssen. Der Richter kann auch bei Kinderbelangen auf ihm plausibel erscheinenden Aussagen einer Partei abstellen, ohne weitere Beweismittel beizuziehen…
Das hiess also, auch wenn es um die Belangen von Tobin ging, konnte der Richter einfach „Handgelenk mal Pi“ zusammenzählen und dann nach Tageslaune entscheiden. Mir wurde langsam bange über all diese Subjektivität. Langsam dämmerte es mir, wieso Herr Würgin diese riesige Menge an irrwitzigen Behauptungen aufstellte. Mann stelle sich vor, sie werden als Richter von einer Partei mit Bergen an Boshaftigkeiten über die gegnerische Partei bombardiert. Dann muss doch unweigerlich etwas Wahres dran sein? Nach solchen Kriterien wurde bei Obergericht also entschieden? Aber es kam noch dicker. Die folgende Definition untermauerte sogar noch meine Vermutung:
…Es genügt damit bereits, wenn das Gericht aufgrund der neu eingereichten Urkunden den Eindruck erhält, es bestehe eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der damit untermauerten neuen Behauptung… …Diesbezüglich ist es somit an den Parteien den wesentlichen Sachverhalt substantiiert zu behaupten beziehungsweise zu bestreiten…
Ich konnte nicht glauben, was ich hier las. Nach dieser Erkenntnis ging es mir richtig schlecht. Man brauchte also nur zu „behaupten“ und nichts zu beweisen. Nur zu „bestreiten“ und nichts zu widerlegen. Egal was hier entschieden würde, es entsprach nicht bindend der Wahrheit. Es entsprach zwar dem „Recht“, aber um so weniger der „Gerechtigkeit“. War das nicht ein „brillantes“, Rechtsystem? Ich versuchte zu verstehen, wie solche „Gummi-Paragraphen“ einem Juristen einleuchten konnten. Mir als normalem Bürger fiel das ziemlich schwer.
Es gab zum Glück auch Definitionen, die zur Hoffnung verleiteten:
…Das Kindeswohl gilt dabei bei der Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs als oberste Richtschnur und ist im Einzelfall aufgrund der konkreten Umstände zu bestimmen. Gemäss aktueller Lehre und Praxis richten sich die Häufigkeit und Dauer der Besuchskontakte vor allem nach dem Alter des Kindes, seiner bisherigen Bindung an den anderen Elternteil und der Häufigkeit der bisherigen Kontakte…
Das war doch für einmal etwas Verständliches und vor allem Vernünftiges. Diese Definition lies auf einen positiven Entscheid hoffen. Ich war bis zu Tobins viertem Lebensjahr häufiger für ihn da gewesen, als seine Mutter. Eine aussergewöhnliche und sicherlich relevante Sachlage für den Entscheid. Weiter kam dazu, dass wir nach unserer Trennung, während eines Zeitraums von drei Monaten einen perfekten Besuchsplan hatten. Dieser gab Tobin die Möglichkeit, seine Mutter jeden Tag und mich sechs Tage in der Woche zu sehen. Dieser Plan würde doch sicherlich berücksichtigt werden? Darüber hinaus, hatten Tobin und ich eine super Bindung zueinander. Wenn das alles nicht perfekt war, um einen günstigen Entscheid vom Obergericht zu erwarten. Ein leiser Hoffnungsschimmer machte sich in mir breit.
Als nächstes folgte die leider völlig verspätete Rüge vom Obergericht an den Richter, der damals unsere erste Verhandlung am Bezirkgericht geleitet hatte. Er hatte klar pflichtwidrig unterlassen, Tobins Meinung einzuholen. Die Meinung, welche unabdingbar bewiesen hätte, dass er damals sechs Tage in der Woche mit mir zusammen sein durfte. Eine Aussage, die dem Richter gezeigt hätte, dass Tobin weiterhin so oft als möglich mit mir zusammen sein wollte. Die Äusserung, die enthüllt hätte, dass er gerne weiterhin ins Judo-Training gegangen wäre. Und noch vieles mehr…
…Werden Anordnungen über Kinder getroffen, sind diese in geeigneter Weise durch das Gericht oder durch eine beauftragte Drittperson persönlich anzuhören, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. Diese Norm findet auf alle gerichtlichen Verfahren, in denen Kinderbelange zu regeln sind, Anwendung. Daraus ergibt sich, dass bereits im Eheschutzverfahren von Gesetzes wegen erforderlich ist, die Kinder persönlich anzuhören. Das Bundesgericht erklärte in seinem Entscheid den Verzicht auf eine Anhörung mit dem Ziel, dem Kind die Belastung bzw. den Loyalitätskonflikt zu ersparen, als unzulässig… Mit dem Beklagten und entgegen der Ansicht der Klägerin ist festzuhalten, dass die Vorinstanz es pflichtwidrig unterlassen hat, den damals fast neunjährigen Tobin bereits im Eheschutzverfahren zu den ihn betreffenden Belangen anzuhören… Dieser Verfahrensmangel wurde nun im Rekursverfahren geheilt…
Geheilt? Das klang ja richtig gut, war es aber in Tat und Wahrheit überhaupt nicht! Die Erkenntnis dieses Fehlers kam nämlich in jeder Hinsicht, viel zu spät. Der Fehlentscheid zeigte bereits folgenschwere Auswirkungen. Tobin hatte nach so langem Aussetzen vom Judotraining und dem nachträglichen Start im Fussball-Club, das Interesse am Judo verloren. Noch viel schlimmer war, dass auch der damaligen Besuchsplan nicht wieder eingeführt werden konnte. Der Plan, der Tobin und mir erlaubt hätte, uns wieder öfters zu sehen. Was so eine drastische Fehleinschätzung von einem derart unkompetenten Bezirksrichter für Konsequenzen nach sich zog, das schienen die Herren Oberrichter wohl nicht erkannt zu haben.
…In der Kinderanhörung vom 28. November hat sich ergeben, dass das Besuchsrecht nun mehr oder weniger problemlos verläuft. Tobin geht gerne zu seinem Vater und übernachtet auch gerne bei ihm. Er gab gegenüber dem Gericht unbeschwert an, dass er mit der derzeitigen Regelung des Besuchsrechts einverstanden sei. Einem Beginn des Besuchsrechtswochenendes bereits am Freitagabend wäre er nicht abgeneigt… Im Falle der Parteien erscheint es, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Angaben von Tobin und der nach der Zustellung des vorinstanzlichen Entscheides gelebten Verhältnisse sowie die dadurch entstandenen Konflikte, angezeigt, das Besuchsrecht am Freitagabend beginnen zu lassen…
Yuppiee…! Es war geschafft. Endlich kein Stress mehr bezüglich des Samstagmorgen Problems. Ich war erleichtert. Tobin und ich konnten ab sofort die Freizeit nach unseren Wünschen gestalten, ohne dem destruktiven Einfluss von Penise ausgeliefert zu sein. Bravo Tobin…!
Der obere Teil dieser Aussage war jedoch eher fragwürdig. Zumindest verstand ich unter einem problemlosen Besuchsrecht etwas anderes. Das Tobin mit dem jetzigen Besuchsrecht einverstanden war, hatte wenig Aussagekraft. Hätte man ihn gefragt, ob er auch mit unserem ursprünglichen Besuchsplan einverstanden gewesen wäre, hätte er sicherlich genauso ja gesagt. Oder noch besser, hätte man ihn damals schon angehört, wäre er klar mit den damals aktuellen Besuchszeiten einverstanden gewesen. Dem hätte er sogar mit Begeisterung zugestimmt. Die Wertung des Richters war demzufolge schon ziemlich blauäugig. Wenigstens war jetzt endlich das Samstagmorgen-Problem vom Tisch.
…Betreffend des von der Klägerin geltend gemachten notwendigen „Pushens“ von Tobin bezüglich der Hausaufgaben und des angeblich minimalen Aufwandes des Beklagten, ist der Beklagte ausdrücklich anzuhalten, die Klägerin bzw. Tobin hierbei zu unterstützen. Erfreulich und auch wünschenswert sind die vom Beklagten mit Tobin regelmässig ausgeübten Sportarten. Gleichermassen hat der Beklagte aber einzusehen, dass auch die Unterstützung von Tobin bei Hausaufgaben wichtig ist…
War das nicht verrückt? Das war jetzt genau einer dieser Entscheide, welche aufgrund dieser idiotischen Glaubwürdigkeits-Regelung getroffen worden war. Der Richter war tatsächlich der Ansicht, dass ich Tobin bei seinen Hausaufgaben vernachlässige. Gerade ich, der Tobins Aufgaben sogar durch spielerische Einfälle erheblich ausdehnte. Herr Würgins Strategie funktioniert also tatsächlich. Einfach mal drauflos behaupten, beweisen musste man dabei ja nichts. Konnte die gegnerische Partei nicht den Gegenbeweis antreten, war man automatisch schuldig. Wie hätte ich auch beweisen können, dass ich mit Tobin sehr gewissenhaft die Aufgabe erledigte? Der Einzige, der das hätte bezeugen können, wäre Tobin gewesen und der wurde dazu nicht befragt. So war ich automatisch schuldig. Glücklicherweise war dies nur ein unbedeutender Vorwurf, der keine schwerwiegenden Konsequenzen nach sich zog. Ich konnte es aber trotzdem nicht fassen, dass unser Rechtssystem auf diese Art funktionierte. Nach diesem Schema wurde nun die ganze Verhandlung entschieden! Ich hatte guten Grund, mir ernsthafte Sorgen darüber zu machen, denn sogleich erlebte ich den Schock meines Lebens:
…Was den Antrag des Beklagten, ihm sei auch das Besuchsrecht an den Judotrainingsabenden von Tobin nach Trainingsschluss bis anderntags Schulbeginn zu gewähren, angeht, ist die Tatsache zu berücksichtigen, dass Tobin seit geraumer Zeit das Judotraining aufgegeben hat… Von einer Wiederaufnahme dieses Sports ist wohl in nächster Zeit nicht auszugehen, zumal Tobin nun das Fussballtraining regelmässig besucht und das Fussballspielen weiterhin ausüben will. Vor diesem Hintergrund und mit der Klägerin sind die vom Beklagten beanstandeten zusätzlichen Besuchsabenden bzw. Montagsregelung damit obsolet geworden, weshalb von einer gerichtlichen Fixierung weiterer Besuchtermine abzusehen ist… Zudem zeigte sich während des Rekursverfahrens, dass eine Verständigung betreffend weiterer Besuchstage zwar möglich, aber meist mit Diskussionen und Spannungen zwischen den Parteien verbunden war…
Der absolute Alptraum war eingetroffen! Ich durfte Tobin nie mehr am Montag sehen! Keinen abendlichen Fussball-Match mehr. Nie mehr unsere Waldausflüge, bei denen wir gemeinsam Pilze suchen konnten. Und was war mit unseren Fondue-Abenden? Wir konnte auch nie mehr gemeinsam unsere geliebte Serie um 20:00 Uhr ansehen. Ich durfte Tobin nur noch zweimal im Monat sehen? Penise verbot ihm das Judo-Training und wurde dafür auch noch belohnt? Das Gericht bestrafte das Kind und seinen Vater, für das Vergehen der Mutter? Fragen über Fragen, zu denen ich niemals eine vernünftige Erklärung kriegen würde. Es fühlte sich an, als würde mir jemand mit voller Kraft den Hals zuschnüren. Ich schnappte nach Luft und konnte kaum mehr atmen. Ich stand unter Schock! Ich war verzweifelt und ich war vor allem wütend! So wütend, dass ich meinen Schmerz irgendwie rauslassen musste.
Wie ich dieses verdammte Arschl….. von Richter hasste! Wie ich diesen Wix.. namens Würgin hasste! Und vor allem, wie ich dieses elende Flitch.. namens Penise hasste! Durch diesen Entscheid, hatten sich Tobins Möglichkeiten seinen Vater zu sehen, auf einen Schlag halbiert. Bis anhin hatten wir uns 198 Stunden im Monat sehen können. Jetzt waren es nur noch 96. Wie paralysiert sass ich da und die Tränen fingen an, mir die Wangen hinunter zu kullern. Ich konnte es einfach nicht verstehen. Nachdem ich all diese niederträchtigen Drahtzieher verflucht hatte, fing ich an, an mir selbst zu zweifeln. Hatte ich vielleicht einen völlig verdrehten Gerechtigkeitssinn? War es so abwegig, was ich mir wünschte? Durfte den ein Vater seinen Sohn nicht so fest lieben? War das noch ein Vater-Sohn Verhältnis? Eigentlich hatte ich jetzt gar keinen Sohn mehr! Zweimal im Monat für insgesamt 96 Stunden? Dem gegenüber hatte Penise immerhin ganze 624 Stunden. Welches Recht hatte Penise auf dieses Privileg? Sollte ich Tobin nun einfach so aufgeben? Sollte ich ihn vergessen und einfach eine neue Familie gründen? Ich war doch kein Computer, den man gefühllos umprogrammieren konnte. Ich war doch ein Mensch mit Empfindungen? Ich konnte doch mein geliebtes Kind nicht einfach durch ein anderes ersetzen? Diese elende Hexe konnte so etwas vielleicht mir antun, aber doch nicht Tobin? Wieso musste sie Tobin bestrafen? Wo blieb die vom Richter so angepriesene Aussage: „…das Kindeswohl gilt bei der Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs als oberste Richtschnur. Die Häufigkeit und Dauer der Besuchskontakte richten sich vor allem nach dem Alter des Kindes, seiner bisherigen Bindung an den anderen Elternteil und der Häufigkeit des bisherigen Kontaktes…“ Dieser heuchlerischer Richter! Das alles durfte doch einfach nicht wahr sein…
Ich war kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Alles was jetzt folgte, war nur noch zweitrangig. Ich versuchte, wie in „Trance“ weiterzulesen, konnte den Rest aber kaum noch aufnehmen:
…Die Klägerin ist auf den zufolge der geltenden Offizialmaxime bei Kinderbelange entfallenden Novenausschluss hinzuweisen. Die von ihr als unzulässige Noven qualifizierte Ausführungen des Beklagten bezüglich der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage ist deshalb nicht zu hören…
Im Klartext hiess dies: „Penise, halte deine Klappe und höre endlich auf die Bedürfnisse deines Sohnes“!
…Damit Tobin die Möglichkeit hat, die Feiertage sowohl im Kreise seiner Verwandten mütterlicher wie auch väterlicherseits verbringen zu können, scheint es gerechtfertigt, das Besuchsrecht über Weihnachten jeweils auf den 24. Dezember festzulegen. Das vom Beklagten beantragte Ende des Feiertagsbesuchsrechts am 25. Dezember um 11:00 Uhr ist auf 12:00 Uhr auszudehnen, damit – falls der Beklagte mit Tobin den 24. Dezember im Tessin bei seinen Grosseltern feiern sollte – dem Beklagten genügend Zeit für die Heimfahrt zur Verfügung steht und Tobin dadurch nicht gezwungen ist, allzu früh aufzustehen…
Wenigstens war hier ein Einsehen vom Richter zu erkennen. Doch schon kam die nächste Hiobsbotschaft:
…Den Antrag des Beklagten, ihm sei das Besuchsrecht vom 31.Dezember bis 1. Januar 11:00 Uhr zu gewähren, kann unter Verweis auf die von Tobin in der Kinderanhörung gemachten Ausführungen nicht entsprochen werden. Tobin konnte die vom Beklagten geltend gemachte Familientradition – Zusammentreffen der Verwandten väterlicherseits zu einem grossen Familienfest – an Silvester nicht bestätigen. Er habe letzten Silvester und den Neujahrstag mit der Mutter verbracht. Er sei stets an diesen Feiertagen daheim gewesen…
Ich war völlig fassungslos! Das wäre die einzige Möglichkeit gewesen, dass Tobin wenigstens einmal im Jahr alle seine Verwandten hätte sehen können. Bis zu seiner Volljährigkeit, würde er also nie mehr die Gelegenheit dazu haben? Dies nur, weil ein Richter sich nicht die Mühe gemacht hatte, die Fakten richtig zu prüfen? Ich wusste langsam nicht mehr, was mit dieser Justiz los war. Wurden jetzt auch noch vollkommen verblödete Richter auf mich losgelassen? Hätte dieser ein wenig besser recherchiert gehabt, hätte er die Wahrheit schnell erkannt: 1. Tobin musste tatsächlich letzten Silvester zuhause verbringen. Das war jedoch das einzige Mal gewesen und auch nur, weil Penise es ihm nicht erlaubt hatte, mit unserer Familie zu feiern. 2. Die Aussage, Tobin wäre „stets“ an diesen Feiertagen daheim gewesen, wurde falsch interpretiert. Er war an diesem „einen“ Feiertag daheim gewesen. Das Wort „stets“ lässt vermuten, dass er an allen vergangenen Jahren am 31. Dezember daheim gewesen war. 3. Unsere Familientradition nachzuweisen, wäre ein Leichtes gewesen. Immerhin gab es mindestens 50 Personen, welche unsere Tradition hätten bestätigen können. Ebenso viele hätten auch bestätigen können, dass Tobin, mit Ausnahme des letzten Jahres, immer dabei gewesen war. Doch was interessierte diesen Richter schon die Wahrheit! Er hatte ja vorab schon explizit erwähnt gehabt, wie er vorgehen würde. Einfach den Finger in die Luft halten und schauen, woher der Wind stärker bläst. So nach dem Motto: „Scheiss drauf, was ich einem Kind und seinem Vater damit antue! Es reicht noch nicht, dass sich Vater und Sohn kaum mehr sehen dürfen. Nehmen wir ihnen die wenigen Tage, die sie zusätzlich gemeinsam verbringen könnten, auch noch weg.“
Nach diesem skandalösen Entscheid gegen unsere gemeinsamen Montage und Feiertage, erschien mir ohnehin alles nur noch ungerecht und gemein. Und so nahm ich, wie in einem Delirium, den Rest der Besuchsrechtsentscheide nur noch oberflächlich auf. – Ostern und Pfingsten wurden redlich geteilt. An den geraden Jahreszahlen durfte Tobin die Ostern bei mir verbringen, an den ungeraden Jahreszahlen, durfte er mich an Pfingsten besuchen. – Der Hinweis auf die psychischen Krankheit von Penise, ihre notorischen Lügen wurde vom Richter mit der Begründung übergangen: „Ich hätte versäumt zu erörtern, wie die wahrheitswidrigen Behauptungen das Kindeswohl beeinträchtigen würden.“ Im Klartext hiess dies also, solange ich nicht nachweisen konnte, dass die Mutter durch ihr Verhalten ihrem Kind schadete, durfte sie weiterhin ihre Lügengeschichten verbreiten. – Auch sah der Richter nicht ein, wieso noch ein psychiatrisches Gutachten über die Klägerin hätte erstellt werden müssen, da ich die Obhutszuteilung eh nicht mehr anfechten würde. Mit anderen Worten, wenn der Vater ohnehin keine Chance auf das Sorgerecht hat, wird auch nicht mehr überprüft, ob die Mutter „spinnt“!
Es folgten noch weitere 28 Seiten, welche den finanziellen Teil dieses Rosenkrieges beurteilten. Einerseits konnten wir glaubhaft darstellen, dass die Existenz GmbH tatsächlich in finanziellen Schwierigkeiten steckte und die Lohnreduktion, welche das gesamte Personal betraf, gerechtfertigt war. Andererseits wurde aber nur der Zustand berücksichtigt, der unmittelbar in den ersten Monaten dieses Rekursantrages stattfand. Da aber seitdem Rekursantrag, bis zu diesem Beschluss, schon ganze 18 Monate vergangen waren, war dieser Entscheid bereits beim Erlass schon wieder veraltet. Es war ja bekannt, dass die Existenz GmbH seit diesem Rekursantrag noch bedeutend mehr Abstriche hatte machen müssen. Zudem konnte ich aufgrund meines „Burnouts“ statt den früheren 120% nur noch 90-100% arbeiten. Auch hatten wir vom laufenden Geschäftsjahr logischerweise noch keinen Abschluss und deshalb hatte dieser gar nicht in die Entscheidungsfindung eingebracht werden können. Alle diese Erkenntnisse hätten wir klar nachweisen können und ich hätte diese auch von einem unabhängigen Finanzprüfer absegnen lassen. Was für eine Farce!
Dann wurden mir auch noch die Verpflegungskosten für das Mittagessen um CHF 100.- gekürzt mit der Begründung, ich könne nicht nachweisen, dass ich über den Mittag auswärts essen müsse. Ich könnte gerade so gut zuhause Mittagessen. Mit anderen Worten: Wenn eine Person aufgrund der hohen Alimentenzahlungen seine eigenen Ausgaben reduzieren muss, indem er seine Essensrationen auf einem möglichst tiefem Niveau hält, wird er bei Erfolg erst recht bestraft, indem ihm das mühsam gesparten Kleingeld sofort wieder abgenommen wird. Also was blieb da einer halbwegs intelligenten Person übrig, die auf diese Art „verarscht“ wurde? Er würde wieder ins Restaurant essen gehen, damit ihm die Verpflegung bei einem späteren Entscheid wieder angerechnet würde. War diese Regel nicht der absolute Stumpfsinn?
Doch damit nicht genug. Weiter wurden mir die Kosten für Radio, TV und Telefon in der Höhe von CHF 120.- gestrichen. Der Grund, ich hatte versäumt, die Belege einzureichen. Auch in diesem Fall hatte sich die Strategie von Herrn Würgin als erfolgreich erwiesen. Bestreite einfach alles und jedes, behaupte einfach alles und jedes und irgendein Thema wird bei dieser Menge von irreführenden Geschichten sicherlich versehentlich untergehen. Und wenn etwas nicht bestritten wird, wirkt es sich unweigerlich zu Gunsten meiner Mandantin aus. Mittagessen plus Telefon waren immerhin CHF 220.-, die jetzt noch zusätzlich ihrem Alimentenguthaben angerechnet wurden. Bravo Penise!
Ferner konnten Würgin und Co. noch durchsetzen, dass der früher angerechnete Büroanteil der Wohnung auch gegenwärtig noch angerechnet wurde. Damals hatte ich ein Zimmer der Wohnung als Geschäftsraum genutzt gehabt, der somit als Geschäftsanteil von der Firma übernommen wurde. Und so wurde mir CHF 600.- der Miete nicht angerechnet und dieser Betrag der Alimentenzahlung von Penise gutgeschrieben. Das Problem war, dass dies aktuell gar nicht mehr der Fall war. Ich zahlte bereits seit längerem die Miete komplett aus meinem eigenen Portemonnaie, da das Zimmer jetzt für Tobin genutzt wurde. Da der Gerichtsentscheid jedoch nicht den aktuellen Zustand berücksichtigte, wurde ich auch hier richtig „veräppelt“. Der überrissen hohe Mietzins von Penises Wohnung wurde hingegen mit folgender Begründung voll angerechnet:
…Wenngleich zugegebenermassen ein Mietzins von CHF 2’740.- für zwei Personen selbst bei günstigen finanziellen Verhältnissen als verhältnismässig hoch zu bezeichnen ist, besteht zumindest im Rahmen des Eheschutzverfahren kein Anlass, vom aktuell zu bezahlenden Mietzins der Klägerin abzuweichen…
Doch selbst das war für Penise noch nicht genug. Sie wollte auch noch zusätzlich die monatlichen Nebenkosten von CHF 100.- vergütet haben. Dies, obwohl es gar keine zusätzlichen Nebenkosten gab. Diese waren bereits in der Mietpauschale berücksichtigt worden. Somit konnte sie auch nie einen Beweis für deren Existenz erbringen. Die Antwort des Richters lautete deshalb:
…Der Auffassung der Klägerin, sie sei erst in der Lage die künftigen Nebenkosten auszuweisen, wenn sie diese in einer Abrechnung der Vermieterin zugestellt erhalte, kann nicht gefolgt werden. Sie reichte weder im vorinstanzlichen Verfahren noch im Rekursverfahren irgendwelche Unterlagen ins Recht, die weitere Nebenkosten belegen würden, obschon sie zumindest seit dem zugestellten vorinstanzlichen Entscheid wohl dazu in der Lage gewesen wäre. Es ist ihr somit nicht gelungen, ihre vorgebrachte Behauptung glaubhaft zu machen. Die Vorinstanz hat zu Recht die von der Klägerin geltend gemachten Position Nebenkosten mangels Glaubhaftmachung nicht berücksichtigt.
Und dann war da noch der Versuch, mich als Straftäter hinzustellen. Ich wäre ein Prozessbetrüger und Urkundenfälscher, hatten sie mir vorlaut vorgeworfen. Doch auf diese lächerliche Behauptung erhielten die beiden vom Richter eine klare Abfuhr.
…Was den von der Klägerin vorgebrachten Antrag betreffend Anzeige des Beklagten anbelangt, ist festzuhalten, dass Behörden und Beamte ihnen bekannt gewordene strafbare Handlungen anzuzeigen haben, die sie bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit wahrnehmen. Anzufügen ist aber, dass eine solche Verpflichtung allerdings nur bei erheblichem und dringendem Tatverdacht besteht. In der Regel reichen bloss allgemeine Hinweise auf eine strafbare Handlung nicht aus, sondern es muss ein qualifizierter Verdacht vorliegen. Vorab ist festzuhalten, dass es der Klägerin jederzeit freisteht, bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden selber eine Strafanzeige zu deponieren, weshalb es dem klägerischen Antrag schon am rechtlichen Interesse mangelt… In diesem Fall kann nicht von einem qualifizierten Verdacht gesprochen werden, weshalb eine Anzeigepflicht entfällt…
Mit anderen Worten: Penise konnte ja selber eine Anzeige machen. Anzeigen konnte ja schliesslich jeder jeden. Damit war jedoch noch lange nicht bewiesen, dass die Klage gerechtfertigt war. Das Gericht hielt diesen Antrag jedenfalls nicht für notwendig, respektive nicht für gerechtfertigt.
Alles in allem kam es am Ende zu einer Kompromisslösung. Diese hatte jedoch nur die Verhältnisse vor eineinhalb Jahren berücksichtigt. Sogar dazumal wäre diese Entscheid schwer zu akzeptieren gewesen. Wenn man von der heutigen Sachlage ausging, war die Berechnung und das Urteil ohnehin bereits veraltet. Bei der nachfolgenden Bewertung des Gerichts zum Thema, welche Partei mit wievielen Prozenten der anderen unterliegen würde, wurden nur die Alimente von Penise miteingerechnet. Zusätzlich zu diesem Betrag, erhielt Penise von mir noch die Kinderzulage von CHF 170.- und die Unterhaltbeiträge für Tobin in der Höhe von CHF 1’000.-. Eine Summe, welche im Vergleich zu den gängigen Kinderbeiträgen, eher hoch angesetzt war. Diesen Betrag hatte ich jedoch nie bestritten. Schliesslich ging es dabei um Tobin, den ich sicherlich nie benachteiligen wollte, auch wenn ich nicht einmal wusste, wofür Penise dieses Geld dann auch ausgab.
…Die persönlichen Unterhaltbeiträge an die Klägerin wurden gegenüber dem vorinstanzlichen Entscheid in sämtlichen Zeitabschnitten reduziert. Unter Berücksichtigung der Anträge der Parteien im Rechtmittelverfahren gestaltet sich die Situation betreffend Obsiegen bzw. Unterliegen der Parteien wie folgt: Für die Zeit von Juni bis August beantragt der Beklagte die Reduktion der persönlichen Unterhaltbeiträge an die Klägerin auf CHF 1’700.-, wogegen die Klägerin sich auf dem Standpunkt stellt, diese seien unverändert auf CHF 3’100.- zu belassen. Die heute der Klägerin zuzusprechenden persönlichen Unterhaltbeiträge belaufen sich auf CHF 2’590.-. Der Beklagte unterliegt also mit 63%. Für die Zeit von September bis Dezember beantragt der Beklagte die Herabsetzung der persönlichen Unterhaltbeiträge auf CHF 1’900.-, während die Klägerin das Belassen auf CHF 3’400.- beantragt, womit der Beklagte, da der Klägerin CHF 3’120.- zugesprochen werden, zu rund 81% unterliegt. Schliesslich will der Beklagte für die Zeit ab Januar eine Reduktion auf CHF 1’700.-, wohingegen die Klägerin die Beibehaltung der vorinstanzlich festgesetzten CHF 3’400.- beantragt. In Anbetracht des heute zuzusprechenden Unterhaltbeitrages von CHF 2’430.- unterliegt der Beklagte zu rund 43%. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Dauer der vom Beklagten an die Klägerin zu leistenden persönlichen Unterhaltbeiträge, unterliegen die Parteien in diesem Punkt hälftig. In der Gesamtwürdigung erscheint es somit gerechtfertigt, die Kosten des Rekursverfahrens beiden Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen, wobei die Kosten zufolge der ihnen gewährten unentgeltlichen Prozessführung für das Rekursverfahren einstweilen auf die Gerichtskasse zu nehmen sind…
Letztlich bedeutete der Entscheid in der Praxis, dass ich Penise künftig Alimente von insgesamt CHF 3’600.- zahlen musste. Als Vergleich dazu, beantragten wir damals CHF 2’870.- zu bezahlen, wobei Penise erst mit CHF 4’570.- zufrieden war. Das hätte zusammen mit ihrem Lohn ein Einkommen von zirka CHF 7’000.- ergeben. Nicht schlecht für eine ehemalige Zahnarztgehilfin.
Das Gericht hatte sich beim Rekursantrag vor 16 Monaten entschieden, dem Alimentenbetrag eine aufschiebende Wirkung zu erteilen und den Betrag auf total CHF 2’870.- festzulegen. Gemäss dem aktuellen Gerichtsentscheid musste ich jetzt die Differenz zum bereits bezahlten Alimentenbetrag rückwirkend nachzahlen. Ich schuldete Penise nun nochmals über CHF 16’000.-. Künftig blieb mir, nach Abzug der Alimente, netto nur noch CHF 2’415.75. Dann waren da noch immer die Bankschulden aus meiner vormaligen Firma, die ich noch zurückzuzahlen hatte. Auch diesen Betrag über CHF 1’000.- musste ich monatlich noch weit über ein Jahr abzahlen. So blieb mir netto nur noch CHF 1’415.75 zum leben. Damit konnte ich weder Wohnungsmiete noch Krankenkasse bezahlen, geschweige denn das Essen und dem minimalen täglichen Notbedarf finanzieren. Dann sollte ich jetzt auch noch die rückwirkenden Alimente von CHF 16’000.- nachzahlen. Die primäre Frage lautete jedoch: „Wie sollte ich noch überleben?“
Konsequenzen für Tobins Leben Ich fragte mich oft, was das für Personen waren, die solche Gesetze in diesem Land festlegten. Mit Sicherheit waren sie nicht kompetent genug. Alle diese erzwungenen Restriktionen, hatten schwerwiegende Konsequenzen für Tobins, wie auch für mein Leben. Ich hatte beispielsweise mit Tobin vereinbart, dass er für gute Schulleistungen eine Belohnung erhalten würde. So erhielt er für gute Zeugnisnoten sowie für die wöchentlichen Schulprüfungen, je nach Note, zwischen CHF 5.- und CHF 20.-. Diese Vereinbarung war für Tobin ein riesiger Motivator. Jeden Montag, wenn ich ihn von der Schule abholte, brachte er mir ganz stolz seine Prüfungsergebnisse mit. Wir analysierten dann gemeinsam die Resultate und besprachen die Fehler. Danach gab es die verdiente Belohnung. Ruckzuck tat er das Geld in seine Sparkasse, über die er immer Buch führte. Das und vieles andere, waren jetzt einfach vorbei. Dadurch, dass mir Penise kein „gemeinsames Sorgerecht“ zugestand, hatte ich nicht einmal mehr das Recht, Tobins Zeugnisse zu sehen oder an Elterngesprächen der Schule teilzunehmen. Letztlich hatte ich nicht einmal mehr das Recht mitzuentscheiden, welche Schule Tobin später besuchen oder welche Ausbildung er machen durfte. Aufgrund dessen, dass ich Tobin am Montag nicht mehr von der Schule abholen durfte, konnte er mir auch nicht mehr die wöchentlichen Prüfungen zeigen. Als Vater, verlor ich nach und nach, vollständig die Einsicht in Tobins Leben.
Ich konnte beim besten Willen nicht verstehen, was sich Penise davon versprach, auch Tobins Leben derart zu torpedieren.
Abänderungsbegehren Diese ganze Situation war unhaltbar geworden. Bis zum erst möglichen Termin für den definitiven Scheidungsantrag, war noch eine Frist von fünf Monaten abzuwarten. Der Entscheid konnte sich dann aber noch für weitere Monate, gemäss meinem neuen Anwalt, sogar noch bis zu zwei Jahren hinauszögern. Ich hatte somit keine andere Wahl, als umgehend etwas gegen diesen Obergerichtsentscheid zu unternehmen. Die einzige mögliche Lösung war, ein Abänderungsbegehren einzureichen. Dafür musste ich jedoch wieder von vorne, beim Bezirksgericht beginnen. Ich versuchte also dort die juristische Sekretärin zu erreichen, welche gemäss Gerichtsprotokoll unseren Fall erstmalig behandelt hatte. Sie war allerdings nicht mehr beim Bezirksgericht beschäftigt. Auch die verantwortliche Richterin, war trotz mehrmaligen Versuchen, nicht zu erreichen und ihre Email-Adresse durfte das Sekretariat nicht bekannt geben. Seit dem Obergerichtsentscheid war unterdessen auch Herr Zweifel von seiner Pflicht befreit. Unsere Zusammenarbeit war somit definitiv beendet. Herr Pfiff konnte hingegen erst bei der Scheidungsverhandlung aktiv werden. Ich hatte also keine andere Wahl, als selber einen Abänderungsantrag beim Bezirksgericht zu stellen. So suchte ich in mühsamer Kleinstarbeit alle Dokumente, Belege, Zeugnisse und Beweise zusammen und schrieb der Bezirksrichterin, welche damals unseren Fall behandelt hatte:
Mit der Verfügung des Bezirksgerichts mit der Geschäfts-Nr. EF060016/U01/am/de, wurde am 31.1. mein Arbeitgeber verpflichtet, die Alimente direkt an die Klägerin zu überweisen (siehe Nachweis j). Aufgrund der überrissenen Höhe des Alimentenbetrages von CHF 3’400.- (+ 1000.- Kinderbeitrag, 170.- Kinderzulage), gemäss Beschluss vom Bezirksgericht vom 15.9. mit der Geschäfts-Nr. EE060077/U/Ds/de (siehe Nachweis k), wurde bei Obergericht am 29.9. mit der Geschäfts-Nr. LP060095/U Rekurs eingelegt. Daraufhin wurde vom Obergericht mit Beschluss vom 28.3. die aufschiebende Wirkung für die monatlichen Unterhaltsbeiträge von CHF 1’700.- (+ 1000.- Kinderbeitrag, 170.- Kinderzulage) übersteigenden Umfang erteilt (siehe Nachweis l). Mein Existenzminimum wurde damals auf CHF 5’750.- festgelegt. Trotzdem blieb mir nach Abzug der Alimente und meiner Bankschulden von monatlich 1000.- (siehe Nachweis n) noch netto CHF 3’261.- zum leben. Dies war weit unter meinem Existenzminimum. Aus diesem Grund war ich nicht mehr in der Lage mein täglicher Bedarf zum Leben abzudecken. Ich verschuldete mich bei Freuden und bei meinen Eltern, um die nötigsten Ausgaben bestreiten zu können. Unterdessen wurde ich auch gepfändet und mein Existenzminimum beim Betreibungsamt – wurde auf CHF 4’181.- hinunter gedrückt, indem beispielsweise meine monatlich zu bezahlenden Bankschulden (1000.-) nicht einberechnet wurden und für meine Wohnungsmiete nur ein Minimalbetrag definiert wurde. Durch den unaufhörlichen Rosenkrieg, der mich bis zum damaligen Zeitpunkt über 400 Arbeitsstunden kostete, war ich nicht mehr in der Lage, den nötigen Einsatz in der Firma zu leisten. Anfangs August erlitt ich dann noch einen „Burnout“ (siehe Nachweis o). Nach einer zweimonatigen Arbeitspause, beschloss ich wieder meiner Arbeit nachzugehen. Aufgrund meines schlechten Gesundheitszustandes, konnte ich jedoch den vorab weit über 100%igen Arbeitseinsatz nicht mehr leisten. Mein Salär wurde deshalb um brutto CHF 1000.- reduziert (siehe Nachweis m). Nach Abzug der Alimente und meinen Bankschulden blieben mir jetzt netto nur noch CHF 2’333.- zum Leben (siehe Nachweise m+n). Nach einer 15-monatige Verhandlung bei Obergericht, wurde mit Beschluss vom 21.12. der Alimentenbetrag auf CHF 3’600.- (inkl. Kinderbeitrag und -zulage) festgelegt (siehe Nachweis p). Während dieser 15 Monate der Verhandlungen hatte sich jedoch vieles geändert. Mit dieser Höhe der Alimente, bliebe mir heute netto nur noch CHF 2’415.- um mein Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies ist weit unter dem Existenzminimum. Sollte meine Firma künftig verpflichtet sein, mir nur noch diesen kleinen Restbetrag zum leben auszuzahlen, wäre eine Fortsetzung meiner Tätigkeit in diesem Betrieb ohne Zweifel absurd. Ich verfüge über keinerlei Vermögen. Meine Bankkonti weisen einen Minussaldo von total CHF 3’474.- auf (siehe Nachweis q) und meine Schulden bei Eltern und Freunde belaufen sich schon auf über CHF 20’000.-. Hiermit beantrage ich: – die Verfügung vom 31.1. aufzuheben – den Alimentenbetrag auf die aktuelle Gegebenheit anzupassen – wenn nötig, eine/n unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsbeistand einzuräumen
Wieder unendlich viel Aufwand und man glaubte es kaum, für nichts und wieder nichts, denn mein Antrag war tatsächlich missverstanden worden. Ich hatte beantragt, den Alimentenbetrag auf die aktuellen finanziellen Gegebenheiten anzupassen. Das Gericht hingegen verstand lediglich, dass ich beantragt hätte, die Firma Existenz GmbH davon in Kenntnis zu setzen, dass deren Pflichtbetrag sich gemäss Obergerichtsentscheid geändert hätte. Es war so, dass der Arbeitgeber bis dahin noch nicht über den neuen Alimentenbetrag informiert worden war. Und somit hatte die Existenz GmbH auch noch keine Änderung bei der direkten Überweisung der Alimente vornehmen können. Sie benötigte dazu eine neue Verfügung, dass der geänderte Betrag von CHF 3’600.- an Penise zu überweisen wäre. Dieses Schreiben war juristisch nötig, damit die Existenz GmbH den neuen Betrag überhaupt überweisen durfte. Das hatte jedoch nichts mit meinem Antrag zu tun. Diese Fehl-Interpretation war schon sehr weit hergeholt. Vor allem, weil ich meinen Antrag vorab Herr Pfiff zur Kontrolle vorgelegt hatte und er diesen als korrekt beurteilt hatte. Was ich jedoch beantragt hatte war, dass mein aktuell zu bezahlender Betrag auf die heutigen finanziellen Gegebenheiten reduziert würde. Die Reaktion des Gerichts war eigentlich ziemlich lächerlich, denn ich hatte ja sehr ausdrücklich mein finanzielles Desaster dargelegt. Um erneut einen juristisch korrekten Antrag zu stellen, musste ich deshalb meinen neuen Anwalt, Herrn Pfiff, vorzeitig engagieren. Dieser las meinen Antrag nochmals durch und bestätigte mir von neuem, dass alles absolut verständlich war. Trotz dieser Inkompetenz des Gerichts hatten wir keine andere Wahl, als uns zu beugen und so verfasste Herr Pfiff einen neuen Antrag. Wieder viel Aufwand und vor allem wieder unnötige Kosten:
Die Unterhaltsbeiträge des Klägers seien in Abänderung von Ziffer 6 des Beschlusses des Obergerichtes des Kanton Zürich vom 21.12. für die Zeit ab Klageeinreichung und die weitere Dauer des Getrenntlebens den aktuellen finanziellen Verhältnissen des Klägers entsprechend angemessen zu reduzieren; Die Verfügung vom 31.1. betreffend Anweisung an den Schuldner des Bezirksgerichtes sowie die Verfügung vom 22.1. zu gleicher Sache seien aufzuheben, ev. auf den neuen Unterhaltsbeitrag des Klägers herabzusetzen. Die Einkommenssituation des Klägers hat sich seit seiner Klage auf Eheschutzmassnahmen vom 9.6. dauernd und wesentlich verändert. Wegen der zuletzt zwar leicht reduzierten, aber weiter gültigen Anweisung an den Schuldner, seinen Arbeitgeber, verbleibt ihm von seinem gegenwärtigen Einkommen für seinen Lebensunterhalt klar weniger als das ihm ohne weiteres zustehende Existenzminimum. Aus dem Verfahren vor Bezirksgericht ist nicht nur bekannt, dass der Kläger in sehr angespannten finanziellen Verhältnissen lebt, sondern auch, dass die Verhandlungen in der Sache von der Gegenpartei mit grosser Härte und Kompromisslosigkeit geführt werden, weshalb dem Kläger nicht zugemutet werden kann, diese Sache alleine zu vertreten. Das gerade auch weil die Beklagte weiter anwaltlich vertreten ist.
Aha, diese Sprache verstanden die Richter jetzt angeblich. Denn wir erhielten eine Woche später die Vorladung. Der Verhandlungstermin war jedoch erst in vier Monaten, am 26. Mai angesetzt. Wiederum eine lange Wartezeit, ohne vernünftige Lösung.
Meine Zeit mit Tobin Eines Morgens erhielt ich von Penise ein Email. Tobin war angefragt worden, ob er an einem ganztägigen Fussball-Hallenturnier teilnehmen wollte. Das Turnier würde jedoch an einem Sonntag stattfinden, an welchem Tobin bei mir wäre. Eigentlich hatte ich an diesem Wochenende bereits meine Eltern aus dem Tessin eingeladen. Vor allem wollte ich auch Tobin ermöglichen, einwenig Zeit mit Nonna und Nonno zu verbringen. Ich erinnerte mich allerdings gleichzeitig an Tobins Wunschliste, die er vor Monaten geschrieben hatte. Einer seiner Wünsche war, dass ich ihn an einen Match begleiten würde. Im Gegensatz dazu, war mir auch bewusst, dass uns Penise im umgekehrten Fall diesen Wunsch niemals erfüllt hätte. Doch wollte ich unter keinen Umständen auf Kosten von Tobin, das selbstsüchtige Verhalten von Penise übernehmen. Also versuchte ich für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung zu finden. Ich kontaktierte meine Eltern und erklärte ihnen die Situation. Sie willigten sofort ein, mich an Tobins Turnier zu begleiten. Uns war bewusst, dass so ein ganztägiger Anlass für die Zuschauer ziemlich langweilig sein konnte. Tobin würde nur drei bis vier Matches haben und die restliche Zeit würden wir einfach rumsitzen. Wir wussten auch, dass Tobin meistens mit seinen Kollegen zusammen sein würde und nicht mit uns „alten“. Nichtsdestotrotz wollten wir Tobin diese Freude nicht verderben. Ich sagte ihm daraufhin, dass ich und auch Nonna und Nonno, ihn an diesen Wettkampf begleiten würden. Tobin war überglücklich, denn jetzt konnte er sein Können auch vor seinen Grosserltern unter Beweis stellen.
Ein anderes Mal, erhielt ich von meinem Wasserski-Partner Andy, eine Einladung zu unserem alljährlichen „Curling-Spaghetti-Plausch“. Wir waren am diesem Anlass immer eine lustige „Clique“ von mindestens 20 Personen. Unter anderem nahmen da auch Kinder teil, zum Beispiel Tobins Fussballkollege. Dieses Turnier fand jeweils an einem Freitagabend statt und begann um 18:30 Uhr. Somit befand ich mich erneut in einer Zwickmühle, da ich gemäss richterlichen Entscheid, Tobin erst um 19:00 Uhr abholen durfte. Es wäre aber lächerlich gewesen, wenn wir wegen dieses geringen Zeitunterschieds auf die Teilnahme hätten verzichten müssen. Ich wusste jedoch von früher, dass Tobin irrsinnig gerne an diesem Anlass teilnahm. Ohne viel Hoffnung auf Erfolg, fragte ich dann doch bei Penise nach. Und ohh Wunder, sie war damit einverstanden. Ich durfte Tobin bereits um 18:00 Uhr abholen. Ich war völlig verblüfft, denn so eine Reaktion hatte ich nicht erwartet. Im besten Fall hätte ich mir erhofft, dass ich mit viel Aufwand und irrsinnigen Kompromissen, diese zusätzliche Stunde hätte aushandeln müssen. Was war geschehen? Denn selbst wenn Penise es auch nur Tobin zu liebe getan hätte, entsprach das nicht ihrer Art. Doch einem geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul. Am Tag der Veranstaltung erkundigte ich mich zur Sicherheit nochmals bei Penise und tatsächlich bestätigte sie mir den Termin. Das war aber noch nicht alles an Grosszügigkeit. Gemäss richterlichem Entscheid, stand mir in den geraden Jahreszahlen zu, Tobin über Ostern von Karfreitagmorgen bis Ostermontagabend zu haben. Nun fragte mich Penise wirklich, ob ich Tobin nicht schon am Donnerstagabend haben wolle. Diese Geste machte mich nun definitiv stutzig. Ergänzend meinte sie noch, sie müsste am Freitagmorgen zum Flughafen. Da erinnerte ich mich, dass Tobin die Woche zuvor erzählt hatte, dass die Mutter von Penise zusammen mit ihrer Schwester in die Ferien geflogen war. Ich nahm also an, dass sie ihre Mutter vom Flughafen abholen wollte. Eigentlich hätte ich das Angebot Tobin schon Donnerstagabend zu bekommen, dankend angenommen, doch die ganze Firma war an diesem Abend zum 40. Geburtstag meiner Marketing-Assistentin eingeladen. Die Feier fand in einem Pub statt und es waren nur Erwachsene eingeladen. Tobin konnte ich da nicht mitnehmen und somit auch das erstaunliche Angebot von Penise nicht annehmen. Als ich ihr dies mitteilte, merkte ich sofort, wie sie durch meine Absage in Bedrängnis geriet. Sie hatte wohl fest mit meiner Zusage gerechnet. So erwiderte sie mir, dass sie es an diesem Morgen nicht schaffen würde, bis neun Uhr zurück zu sein. Ob ich denn Tobin auch später abholen könnte. Den genauen Zeitpunkt wusste sie jedoch noch nicht. Da ich annahm, dass Tobin sicherlich Freude hätte, seine Grossmutter vom Flughafen abzuholen, sagte ich ihr zu. Schliesslich durfte ich Tobin für unseren Curling-Abend auch eine Stunde vorher abholen. Trotzdem, dieses Entgegenkommen von Penise war mehr als seltsam. Während zweier langen Jahre hatte sie versucht, ohne Rücksicht auf Tobin, mir das Leben zu Hölle zu machen und jetzt plötzlich dieser Sinneswandel? „Nein, nicht bei Penise!“ dachte ich. Was führte sie also im Schilde? Nun, ich kümmerte mich vorerst nicht weiter darum, denn solange es diesen positiven Effekt hatte, war es mir mehr als recht. Ich holte daher Tobin um 18:00 Uhr ab. Zusammen mit Karin und unseren Freunden, verbrachten wir einen wunderschönen und sehr lustigen Curling-Abend.
Tage vergingen. Doch betreffend dem Flughafen-Trip und dem neuen Abholtermin von Tobin, hatte ich noch immer nichts gehört. Zwei Tage vor Ostern fragte ich dann nochmals per Mail nach und sie antwortete mir, ich könnte Tobin doch bereits um 9:00 Uhr abholen. Das war mir natürlich sehr recht und so erschien ich auch pünktlich um 9:00 Uhr. Wie üblich, klingelte ich unten vor dem Hauseingang und wartete dann im Auto auf Tobin. Als er mir entgegenkam, war ich ganz erstaunt. Er war von Kopf bis Fuss völlig neu eingekleidet. Voller stolz präsentierte er mir sein neues Outfit. Das fing an mit den trendigen Turnschuhen mit Rollen an der Sohle. Unter CHF 140.- waren die nicht zu kriegen. Dann die neuen Designer-Jeans, das neue Hemd, ein cooler Veston, eine Lederjacke und zuletzt noch ein Rapper-Hut, der bei den Kids voll im Trend war. Alles in allem hatte etwa einen Wert von mindestens CHF 500.-. Soviel Geld hatte ich für mich in den letzten zwei Jahre nicht für Kleider ausgeben. Einerseits freute ich mich unheimlich über das echt „geile“ Outfit von Tobin. Anderseits wurde mir auch bewusst, dass sie mit dem neu definierten Alimentenbetrag anscheinend ziemlich viel Geld übrig hatte. Das war schon ein komisches Gefühl zu wissen, dass ich jeden Cent zweimal umdrehen musste und selbst dann noch hoffnungslos auf finanzielle Hilfe Dritter angewiesen war, während Penise hingegen, mit meinem Geld in Saus und Braus lebte. Ich wusste auch, dass Penise alleine in den letzten zwei Monaten, vier Mal in den Skiferien gewesen war. Einmal in Ischgl, zweimal in St. Anton, davon mindestens einmal in einem Luxushotel. Und zu guter Letzt noch eine Woche in Zermatt. Insgesamt weit über zwei Wochen Skiferien. Nicht schlecht für eine Person, die bei Gericht angegeben hatte, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Dafür erhielt sie sogar unentgeltlichen Rechtsbeistand und unentgeltliche Prozessführung.
Trotz alledem, es ging wenigstens Tobin gut. Wir stiegen ins Auto und fuhren los. Während der Fahrt fragte ich Tobin, ob er denn seine „Grossmutter“ am Flughafen abgeholt habe. Tobin reagierte auf diese Frage ziemlich verwundert und erwiderte mir, dass sie gar nicht wegen der Grossmutter am Flughafen gewesen waren. Sie hätten dort Mamis neuen Freund abgeholt, der von München gekommen war. Jetzt war mir auf einen Schlag alles klar. Darum also das unerklärliche Entgegenkommen. Jetzt war natürlich auch kein Platz mehr für Tobin da. Penise hatte schliesslich einen neuen Zeitvertreib. Eigentlich hätte ich es ahnen müssen. Penise hatte noch nie Zugeständnisse ohne Hintergedanken gemacht. Und schon gar nicht ohne davon zu profitieren. An sich kam mir das Ganze sehr entgegen. Jetzt hatte sie wieder mal jemanden, auf den sie sich konzentrieren konnte. Jemand anderen, den sie jetzt nerven konnte. Dabei würde ich vielleicht als primäres Streitziel in den Hintergrund treten. Zumindest hatte sie ihn auf ihrer Prioritätenliste ganz nach vorne gesetzt. Viel Zeit mit Tobin zusammen zu verbringen, war jetzt eher lästig. So kam ihr mein bedingungsloses Engagement für Tobin wunderbar entgegen. Sie wusste, an mich konnte sie Tobin jederzeit abschieben. Ich stellte mir bereits die fantastischsten Geschichten vor. Was wäre, wenn das fast Unmögliche passieren würde und ihre Beziehung hielte? Noch besser, was wäre wenn sie versehentlich schwanger würde, was ja nicht das erste Mal wäre! Dann würde sie noch weniger Zeit mit Tobin verbringen wollen. Endlich hätten Tobin und ich mehr Zeit für einander. Ach wäre das schön!
Auf meinen Wunschträumen schwebend, fuhren wir nach Hause und zusammen mit Karin, verbrachten wir schöne Feiertage. Wir gingen gemeinsam im Wald joggen und Tobin begleitete uns wie üblich mit seinem Fahrrad. Jeden Tag spielten wir Fussball. Wir gingen miteinander ins Thermalbad und vergnügten uns mit den vielen Wasserspielen. Danach besuchten wir die Eltern von Karin. Dort stürzte er sich wie üblich auf seine geliebten Domino-Steine und baute meterlange Bahnen. Es war so schön zu sehen, wie glücklich Tobin war. Wenn er nicht gerade mit dem Aufbau seiner Steine beschäftigt war, suchte er ständig den Körperkontakt zu mir. Entweder, er sass auf meinen Schoss oder er klammerte sich an mir fest und sagte dabei, er wäre mein „Kletteraffe“. Es war grossartig ihn so nahe zu spüren. Es machte mich aber auch traurig, denn es zeigte mir, wie stark er meine Nähe brauchte und mich vermisste, jetzt, wo wir nicht einmal mehr unsere Montagabende gemeinsam verbringen durften. Am Abend, als es dann für Tobin Zeit war, ins Bett zu gehen, kuschelte ich mich wie üblich noch für einen Moment zu ihm ins Bett. Auch hier schmiegte er sich ganz eng an mich und wollte mich nicht mehr gehen lassen. Am Morgen, kaum waren wir aufgewacht, sprang er sofort zu uns ins Bett und wir alberten herum. Es war zugleich rührend zu sehen, wie gern er Karin schon mochte.
Wir unternahmen so vieles zusammen. Die uns bewilligten Tage reichten jedoch nicht annähernd aus, alle unsere gemeinsam geplanten Aktivitäten zu verwirklichen. So beschlossen wir, alle weiteren Pläne am übernächsten Wochenende nachzuholen. Die gemeinsamen Tage neigten sich dem Ende zu, schon spürte ich wieder diesen schmerzenden Druck in meiner Brust. Der Gedanke tat weh, Tobin wieder für ganze zwei Wochen nicht sehen zu dürfen. Kurze Zeit später, verabschiedete sich Tobin von Karin und wir gingen zum Auto. Ich nahm noch mein Mobilephone mit und schaltete es ein. Dabei entdeckte ich eine Nachricht von Penise auf der Mailbox. Sie teilte mir mit, dass ich Tobin nicht bringen müsste. Sie wäre nicht zuhause und würde ihn später selber bei mir abholen. Irgendwie war ich nicht sonderlich überrascht, dass ihr neuer Freund jetzt wichtiger zu sein schien. Am Freitag wollte sie Tobin schon früher loswerden und am Montag wollte sie ihn nicht einmal rechtzeitig zurückhaben. Irgendwie war so ein Verhalten zu erwarten gewesen. Ich stellte also den Motor wieder ab und versuchte sie telefonisch zu erreichen. Ich wollte zumindest noch wissen, ob Tobin mit uns abendessen konnte. Auf meine Frage hin, meinte sie nur, sie wäre jetzt trotzdem rechtzeitig zurückgekommen. Sie hätte mich telefonisch nicht erreichen können. Daher hätte sie nicht riskieren können, dass Tobin plötzlich vor verschlossenen Türen stünde. Anscheinend hatte sie ihren Freund deswegen vorzeitig zum Flughafen bringen müssen. Ich startete also erneut den Motor und fuhr dann Tobin zu seiner Mutter. Die Rückfahrt war wie gewohnt, schmerzlich. Tobin wurde dabei immer so ungewöhnlich still und traurig. Am Ziel angekommen, drückten wir uns ganz fest und gaben uns einen dicken Kuss. Ich übergab ihm noch seine Tasche und schaute ich ihm noch nach, bis er um die Hausecke verschwunden war. Jetzt begann meine deprimierendste Phase, wenn ich so alleine im Auto sass und den Weg nach Hause antreten musste. Vor allem jetzt, wo ich Tobin nur noch zwei Mal im Monat sehen durfte. Das war eine schmerzhaft lange Zeit der Entbehrung. Beim Gedanken daran, musste ich mir oft eine Träne verdrücken.
Steuern (Teil zwei) Ich hatte kaum Gelegenheit mich an den schönen Momenten zu erfreuen, schon bahnte sich das nächste Unheil an. Ein Jahr zuvor, hatte ich die berühmte Staats- und Gemeindesteuer erhalten, die auch an Penise geschickt worden war. Die Behörden hatten damals eine Kopie der Rechnung an mich und eine an Penise gesandt. Dabei war jedoch nicht klar definiert worden, wer welchen Teil der Steuern zu bezahlen hatte. Die Steuerverwaltung war aber auch nicht bereit gewesen, eine separate Rechnung im Verhältnis zu den jeweiligen Einkommen auszustellen. So hatte ich mit Penise und der Steuerverwaltung vereinbart, dass jede Partei ihren Anteil direkt einzahlen würde. Da ich allerdings die Mittel nicht hatte, vereinbarte ich mit der Steuerbehörde, dass ich meinen Teil in Raten abzahlen würde. Das tat ich auch sehr pflichtbewusst. Penise hingegen, hielt ihre Zahlungsverpflichtung nicht ein. Deshalb bekam ich plötzlich eine Kopie einer Zahlungserinnerung vom Steueramt. Da ich meinen Betrag längst bezahlt hatte, erkundigte ich mich bei der Steuerbehörde, wieso sie mir eine Mahnung zustellten. Sie verstanden mein Anliegen und entschuldigten sich auch für dieses Procedere. Sie meinten jedoch, sie wären juristisch dazu verpflichtet auch mich zu mahnen, da ich für die Steuerschulden meiner Noch-Ehefrau bis zur definitiven Scheidungsverkündung solidarisch haften würde. Der ursprüngliche Betrag, den Penise hätte überweisen sollen, war CHF 2’800.- gewesen. Aufgrund der aufgelaufenen Zinsen und Mahnkosten, hatte sich dieser unterdessen auf CHF 3’011.- erhöht. Eigentlich ging mich das doch gar nichts mehr an. Dachte ich. Ich hatte meinen Teil ja längst bezahlt. Zudem hätte Penise mit ihrem Einkommen, diese Rechnung längst begleichen können. Ihr Verhalten war jedoch nichts Aussergewöhnliches. Ich erinnerte mich gut daran, wie sie während unserer Ehe, dauernd ihre Rechnungen verschlammpte. Ich fand damals sogar im Auto unter der Fussmatte oder im Schuhschrank hinter den Schuhen zerknitterte Rechungen von ihr. Sie war Spezialistin darin und reagierte dann meist erst kurz vor einer androhenden Betreibung. Das war halt ihre lausige Art, mit Verpflichtungen umzugehen. Ich nahm also an, dass sie ihren Teil der Schuld, wie üblich, im letzten Moment begleichen würde.
Einen Monat später erhielt ich dann die Kopie der zweiten Mahnung. Die ganze Situation erzeugte langsam ein richtiges Missbehagen in mir. Ich schrieb erneut ans Steueramt und informierte über die Umstände. Wiederum kam zwar grosses Verständnis für meine Lage auf, doch waren ihnen die Hände gebunden. Es war zum verzweifeln! Ich konnte nichts dagegen unternehmen und riskierte jetzt sogar noch unschuldig betrieben zu werden. Und so geschah es, dass ich nach einem weiteren Monat, vom verantwortlichen Steuerbeamten, Herrn Bauler, einen Anruf erhielt. Er bat mich inständig, ein gutes Wort bei meiner Noch-Ehefrau einzulegen, um sie zur Zahlung zu bewegen. Ansonsten sei er verpflichtet, die Betreibung an beide Parteien einzuleiten. Würde ich jetzt tatsächlich dank der Ignoranz von Penise mitbestraft? Ich war schockiert! Doch was konnte ich tun? Ihr gut zuzureden, wäre ein absolut hoffnungsloses Unterfangen gewesen. Im Gegenteil, hätte sie bemerkt, wie wichtig mir die Lösung dieses Problems gewesen wäre, hätte ich mir damit nur selber geschadet. Das wäre für sie mit Sicherheit ein weiterer Ansporn gewesen, nicht zu bezahlen. Resigniert informierte ich also Herrn Bauler über die Sinnlosigkeit meiner Hilfestellung. Es war wie verhext! Diese Frau schaffte es immer und immer wieder, dass ich nicht zur Ruhe kommen konnte.
Und so bewahrheiteten sich meine schlimmsten Befürchtungen. Tage später, erhielt ich vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl mit der Bemerkung „Solidarisch haftbar mit Penise…“. Ich wurde tatsächlich aufgrund der Verfehlung meiner Noch-Ehefrau betrieben. Ich hatte jetzt einen weiteren Eintrag im Betreibungsregister und dies einmal mehr nur dank Penise. Entsetzt rief ich Herrn Bauler vom Steueramt an, um ihn mitzuteilen, dass ich Rechtsvorschlag einreichen würde. Er beruhigte mich sofort und meinte, dass wäre nicht mehr nötig, meine Frau hätte dies bereits getan. Da wir solidarisch für die Steuern haften würden, gelte auch der Rechtsvorschlag solidarisch. Jetzt verstand ich gar nichts mehr. Wie konnte Penise einen Rechtsvorschlag einreichen? Das würde im Endeffekt heissen, dass dieser Fall gerichtlich entschieden werden musste. Doch warum? Ich hatte meinen Anteil nachweislich beglichen. Der Restbetrag war eindeutig der Betrag, der genau im Verhältnis zu unseren Einkommen an Penise angerechnet worden war. Mein Anwalt hatte mir zudem schon mehrmals versichert, dass ich juristisch eindeutig im Recht wäre und eine Klage jederzeit gewinnen würde. Also warum das ganze Gezeter? Hatte sie jetzt völlig den Verstand verloren? Nun, der Rechtsvorschlag war ausgelöst und ich konnte jetzt nur noch auf die Einladung des Gerichts warten. Doch weit gefehlt! Wochen später erhielt ich vom Betreibungsamt eine Pfändungsankündigung. Ich war wie vor den Kopf gestossen. Was war denn jetzt passiert? Ich rief sofort Herrn Wiesen vom Betreibungsamt an und erkundigte mich über dieses seltsame Vorgehen. Er meinte, ich hätte die First für den Rechtsvorschlag verstreichen lassen und somit einer Pfändung zugestimmt. Ich erklärte ihm, dass bereits solidarisch ein Rechtsvorschlag meiner Frau eingereicht worden war. Doch Herr Wiesen meinte, dass dieser Rechtsvorschlag nur für meine Frau gelte und nicht für mich. Ich wäre rechtlich ein weiteres Mal zu pfänden. Ich glaubte nicht, was ich da hörte! Jetzt war ich endgültig entnervt. Ich rief also sofort Herr Bauler vom Steueramt an und fragte ihn, was hier vorginge. Er meinte dann nur, dass meine Frau den Rechtsvorschlag zurück gezogen hätte und er sich darauf hin entschieden hätte, das Geld bei mir einzutreiben. Dem Steueramt stehe es frei zu entscheiden, bei welcher Partei sie das Geld eintreiben wolle. Anscheinend hatte es Penise mit ihrer betörenden Art geschafft, Herrn Bauler zu überzeugen, dass bei mir mehr zu holen sei. Ihr Eintrag im Betreibungsregister war somit gelöscht und bei mir wurde dafür eine weitere Pfändung eingeleitet. Herr Bauler war tatsächlich auf Penise reingefallen. Ich schilderte ihm dementsprechend die Sachlage. Ich erklärte ihm, dass er leider leer ausgehen werde, da ich bereits gepfändet worden war und keinerlei Vermögen mehr hatte.
Mein Ärger, ging hingegen erst jetzt richtig los. Ich musste von neuem mit allen Dokumenten beim Betreibungsamt antraben und meine finanziell desaströse Situation offen legen. Wieder viel Aufwand und unnötig vergeudete Zeit, für nichts. Wie erwartet erhielt das Steueramt dann nur noch einen Verlustschein und ich eine Kopie davon. Herr Bauler hatte also die falsche Wahl getroffen. Sie konnte bei mir nichts mehr einfordern. Noch nicht! Doch was würde passieren, wenn ich mich irgendwann einmal von diesem finanziellen Desaster erholte? Wenn die Steuerbehörde dann beschliessen würde, den Schuldschein bei mir einzufordern? Geld, das ohne jeden Zweifel Penise und nicht ich zu berappen hatte! Ich erkundigte mich deshalb bei Herrn Pfiff. Der hatte nichts Gutes zu berichten. Die Regel der Solidarhaftung war so, dass wenn ich irgendwann einmal wieder zu Geld käme, die Steuerbehörde den Schuldschein bei mir einfordern konnte. Da half auch kein Rechtsvorschlag mehr. Ich würde also die Steuerbehörde bezahlen müssen und dann einen Regress bei Gericht einreichen. Nur auf diese Weise hätte ich das Geld von Penise wieder zurückfordern können. Was für ein unermesslicher Aufwand! Da ich nun in diese Lage geraten war, unter anderem weil ich von Herrn Bauler betreffend des Rechtsvorschlages fehlinformiert worden war, wollte ich wissen, was das Steueramt jetzt gedachte zu unternehmen. Ich rief daher Herrn Bauler an und fragte ihn danach. Er meinte nur, sie hätten den Betrag vorläufig abgeschrieben und den Fall abgelegt. Ich musste grinsen und gleichzeitig den Kopf schütteln, über dieses absurde Vorgehen. Es war verrückt, was alles möglich war! In dem Moment wurde mir auch klar, dass Penise dieses gewiefte Vorgehen mit Absicht und natürlich nur dank der Unterstützung von Herrn Würgin so hatte durchführen können. Wie anders, hätte sie diesen Ausgang vorausplanen können? Was mich jedoch wirklich wahnsinnig machte, war die Tatsache, dass diese Frau mit „bescheissen“ buchstäblich immer Erfolg hatte. Für sie war dieser Fall eine weitere Bestätigung, dass sie mit Lügen und Betrügen tatsächlich im Leben weiterkommt. In solchen Situationen fiel es mir immer schwerer, noch an das Gute zu glauben. Das wahre Leben war halt kein Hollywood-Streifen, wo die Guten gewinnen und die Bösen bestraft werden.
Mein Gesundheitszustand (Fortsetzung) Die Dauerbelastung forderte ihren Tribut. Meine Anfälle an plötzlichem Herzrasen, hatten zwar abgenommen, doch alle anderen Symptome waren um so allgegenwärtiger. Ich hatte noch immer diese Nerven-Zuckungen am Auge, die Kopfschmerzen waren ebenfalls noch präsent und das Brennen im Magen wollte auch nicht mehr aufhören. Doch am allerschlimmsten war das Zähneknirschen, das unterdessen ein komplett unkontrollierbares Ausmass angenommen hatte. Ich ertappte mich bereits zu jeder Tageszeit, wie ich meinen Unterkiefer in dieser Beissstellung hielt und dabei mit gewaltiger Kraft stetig mit den Zähnen knirschte. Ich spürte jetzt auch tagsüber, diese Verkrampfungen im Kiefermuskel. Nachts war diese Beissstellung derart intensiv, dass ich morgens oft mit komplett zerkauten Innenwangen aufwachte und dies, obwohl ich jede Nacht eine extra angefertigte Zahnschiene trug. Wenigstens fand ich dabei immer noch Schlaf. So konnte ich mich zumindest da ein wenig regenerieren. Ich hatte durch jahrelanges autogenes Training gelernt, beim zu Bett gehen, die Probleme auszublenden und den Körper in eine entspannte Lage zu bringen. Den psychischen Aspekt einer möglichen Schlafstörung hatte ich somit unter Kontrolle. Das änderte sich jedoch drastisch. Durch den ständigen physischen Druck, fand der Körper einen Weg, mir auch dieses letzte Refugium zu nehmen. Sobald ich mich für mehrere Minuten ruhig verhielt, begann mein rechtes Bein zu zucken, als würde ich dauernd kleine Stromschläge erhalten. Der Körper hatte sich ein neues Ventil gesucht, um die enormen, nervlichen Anspannungen abzuleiten. Je mehr ich dabei versuchte mich zu entspannen, desto weniger konnte ich einschlafen. In meiner Verzweiflung suchte ich nach allen möglichen Gegenmassnahme. Ich setzte mich hin. Ich stand auf und lief herum. Ich probierte es mit Beine ausschütteln. Nach nächtelangem Suchen und Proben, fand ich dann einen Weg, die Sache ein wenig zu entschärfen. Das einzige was geringfügig Wirkung zeigte war, die Beinmuskulatur zu dehnen. Ich machte Abend für Abend alle möglichen „Stretching“-Übungen, um wenigstens einen Teil meiner Erholungsphase zurückzugewinnen. Doch auch dieser teil des Alptraums wollte nicht enden. Eines Nachts erwachte ich plötzlich, geweckt durch ein Geräusch. Ich hörte ein hohes Pfeifen im Raum. Im Halbschlaf riss ich erschrocken die Augen auf. Mir wurde auf der Stelle bewusst, was passiert war. Das Pfeifen kam weder aus dem Zimmer, noch von sonst irgendwo in der Wohnung oder der Umgebung. Der Lärm war einzig und allein in meinem Ohr. Ich hatte einen Tinnitus! Gerade mir musste das passieren, dem Spezialisten gegen Tinnitus. Es war nicht das erste Mal, dass ich Ohrensausen hatte. Wie ein Viertel der Bevölkerung, hatte auch ich schon einmal einen Tinnitus erlebt. Das waren jedoch nur kurze Anfälle von maximal 30 Sekunden gewesen. In letzter Zeit hatten sich diese zwar gehäuft, doch hatte ich nie gedacht, dass ich wirklich einmal ernsthaft davon betroffen würde. Doch jetzt war er da und wollte einfach nicht mehr aufhören. Ich kriegte Panik. Der Grund war weniger dieses hohe Pfeifen im Ohr, was für sich alleine schon unangenehm genug war. Es war die Angst, dass es nicht mehr aufhören würde. Nie mehr Ruhe! Nie mehr richtig schlafen! Nie mehr eine angemessene Regeneration! War das der Beginn einer fortwährenden Depression? Der komplette körperliche sowie seelische Absturz? Das durfte auf keinen Fall passieren. Glücklicherweise war ich zuhause mit unseren Firmen-Produkten ausgerüstet. Ich schnappte mir sofort den Tinnitus-Laser und setzte ihn auf, damit der Laserstrahl ungehindert ins Innenohr eindringen konnte. Jetzt konnte ich nur noch warten und auf die Wirkung hoffen. Es dauerte eine ganze Stunde, bis sich der Pfeifton so vermindert hatte, dass ich endlich einschlafen konnte. Am nächsten Tag hatte ich dann immer wieder ein paar kürzere Rückfälle. Während der nächsten Nächte behandelte ich den Tinnitus weiterhin intensiv mit dem Laser. Nach drei Tagen waren die Anzeichen weg. So setzte ich die nächtliche Behandlung ab. Das war jedoch ein Fehler, denn kaum abgesetzt, kam dieser grässliche Pfeifton wieder zurück. Ich musste mich wohl damit abfinden, dass ich in naher Zukunft auf die tägliche Laserbehandlung angewiesen war.
Ich hatte endgültig genug von all diesem Übel! Es war mir auch klar, dass sich der seelische Druck demnächst noch gefährlich erhöhen würde. Schliesslich stand in einem Monat die Verhandlung des Abänderungsbegehrens vor der Tür. Es gab während dieser zwei Jahre keine schlimmeren Momente für meine seelische Verfassung, als die Gerichtsverhandlungen selbst. Was bedeutete, sich im Gerichtssaal jeweils diesen elenden Schrott von Penise und ihrem Lakaien anhören zu müssen. All diese Versuche mich zu diskreditieren, diese Lügen und Betrügereien, die ich über mich ergehen lassen musste. Alleine schon der Gedanke an die bevorstehende Verhandlung löste in mir wieder diese innerlichen Panik-Attacken aus. Ich macht mir Sorgen, ob ich noch eine Verhandlung mit diesen zwei Geiern überstehen würde. So schilderte ich meine Bedenken meinem Anwalt. Herr Pfiff meinte dann postwendend, dass ich in diesem Zustand auf keinen Fall teilnehmen müsse. Er könnte dies auch alleine tun. Juristisch sei das absolut möglich. Er müsse vor der Verhandlung nur ein ärztliches Attest vorlegen. Ein solches zu erhalten, war in meinem Zustand kein Problem. Mein Hausarzt Dr. Hummer sowie Frau Dr. Koch, die mich nach meinem Burnout psychologisch betreut hatte, waren schliesslich über meinen Gesundheitszustand bestens im Bilde. So vereinbarte ich einen Termin bei Dr. Hummer und lies mich nochmals gründlich untersuchen. Eine psychologische Kontrolle bei Frau Dr. Koch, war zusätzlich nicht einmal mehr nötig. Der Befund schien für Dr. Hummer mehr als klar. Ich war für mindestens 6 Monate absolut vernehmungsunfähig.
Eine Anekdote zum Thema Geschmacklosigkeit: Penise erzählte mir einmal voller Stolz eine Geschichte, für welche ich mich an ihrer Stelle nur geschämt hätte. Als sie noch als Zahnarztgehilfin arbeitete, ärgerte sie sich über ihren Chef. Um ihm eins auszuwischen, heckte sie einen perfiden Plan aus. Ihr Chef hatte die Angewohnheit, morgens immer einen Tee zu trinken. Diesen musste jeweils eine Gehilfin vorbereiten. Als Penise an der Reihe war, nahm sie die Teetasse, ging damit aufs Klo, pinkelte hinein und füllte den Rest mit heissem Wasser auf. Dann legte sie den Teebeutel dazu und süsste das ganze mit Zucker. Den Urin-Tee brachte sie ihrem Chef ins Behandlungszimmer, der diesen nichts ahnend trank. Ich frage mich, wie ein normaler Mensch überhaupt auf so eine perfide und absolut geschmacklose Idee kommen konnte. Diese dann auch noch in die Tat umzusetzen, grenzte schon an abgrundtiefer Menschenverachtung. Ich wunderte mich ernsthaft, wie krank Penise im Kopf sein musste, um diese Geschichte sogar noch voller Stolz herumzuerzählen.
Die Frühlingsferien Es war endlich soweit. Die schwer erkämpften Frühlingsferien mit Tobin in Italien standen vor der Tür. Doch mit den Finanzen sah es schlecht aus. Einerseits hatte ich noch überfällige Rechnungen zu bezahlen, die ich mit meinem Restgehalt nicht mehr tilgen konnte, anderseits wollte ich Tobin die versprochenen Ferien unbedingt ermöglichen. Ich wollte Tobin wenigstens während dieser kurzen Zeit, die er mit seinem Vater verbringen durfte, etwas Schönes bieten. Dafür mussten mir meine Eltern wieder einmal finanziell unter die Arme greifen. Es sollte auch vorübergehend sein. In einem Monat würde die Verhandlung des Abänderungsbegehrens stattfinden. Dann hoffentlich, würde sich eine gerechte Lösung finden, so dass ich endlich, ohne Hilfe von Dritten, für mich selber sorgen konnte. Auf Dritte angewiesen zu sein, war erbärmlich. Doch Tobin war es mir Wert, auch diese Demütigung über mich ergehen zu lassen.
Trotz all meiner Probleme und Sorgen, schaffte ich es, auch diese zu überwinden. Schlussendlich war der lang ersehnte Tag der Abreise gekommen. Ich holte Tobin früh morgens bei Penise ab und da geschah etwas Unerwartetes. Seit der letzten Verhandlung, die schon fast ein Jahr zurück war, hatte ich Penise nie mehr zu Gesicht bekommen. In all der Zeit, hatte sich auch meine Erinnerung an sie ein wenig getrübt. Als ich dann Tobin an diesem Tag abholte, erschien auch Penise am Hauseingang. Ich erschrak aufs heftigste. „Mein Gott ist die hässlich!“ war mein erster Gedanke. Es war mir gar nicht mehr bewusst, wie sie eigentlich ausgesehen hatte. Ich hatte mich unterdessen schon so an das Antlitz von Karin gewöhnt, dass mir der optische Unterschied zwischen den beiden, erst in diesem Augenblick richtig bewusst wurde. Ich sah Penise an und konnte einfach nicht begreifen, was ich damals an dieser Person anziehend gefunden hatte. Es war mir direkt peinlich, mir eingestehen zu müssen, dass Liebe tatsächlich blind macht.
Kurz irritiert von diesem optischen Schock, lud ich dann ohne Worte Tobins Koffer ein, während sich Penise von Tobin verabschiedete. Wir waren startklar. Es sollten richtige Männerferien werden, denn Karin wollte diesmal nicht mitkommen. So waren wir zwei Männer alleine unterwegs. Wir fuhren also los. Dabei machten wir einen Zwischenstopp im Tessin und besuchten meine Eltern. Tobins „Nonna“ und „Nonno“ konnten es kaum erwarten, ihren Enkelsohn nach so langer Zeit wieder in die Arme zu nehmen. Gelegenheiten hatte es aufgrund der unflexiblen Haltung von Penise, schwindend wenige gegeben. Dort angekommen, war es wie immer ein herzlicher und festlicher Empfang. Auch meine Schwester, mein Schwager und Tobins Cousins waren vorbei gekommen. Wir sassen also alle gemütlich zusammen bei meinen Eltern beim Mittagessen. Wie üblich gab es ein Festmahl und wie üblich viel zu viel davon. Tobin lebte richtig auf und zusammen mit seinen zwei Cousins, nutzte er jede Sekunde in vollen Zügen. Dann passierte etwas Interessantes. Irgendwie ging es darum, wie Tobins Cousin „Saro“ sein Geld von seinem Konto einsetzen würde. Dabei ging es um einen Betrag von zirka CHF 1000.-. Dies interessierte Tobin auch, da er immer genauestens sein Erspartes zusammenzählte und somit über sein eigenes Bankvermögen exakt Bescheid wusste. Dabei meinte Tobin, er hätte bereits CHF 25’000.- gespart. Er hätte kürzlich einen Occasion-BMW in der Zeitung gesehen. Den könne er sich bereits leisten. Dieser Spruch kam derart wie aus der Kanone geschossen, dass wir alle herzhaft lachen mussten. Dann schaute ich Tobin doch ein wenig ungläubig an. Das letzte Mal, als er über sein Vermögen gesprochen hatte, waren es noch CHF 14’000.- und selbst das war schon ein beträchtlicher Betrag für ein Kind von 10 Jahren. Wie kam also plötzlich soviel Geld zusammen? Tobin meinte dann nur, dass er jeden Monat von seiner Mutter CHF 1’000.- auf das Konto überwiesen bekam. Wau, dachte ich. Penise überwies ihm tatsächlich den gesamten Kindergeld-Betrag, den sie monatlich von mir erhielt, direkt auf Tobins Konto? Das fand ich jetzt doch eine sehr noble Geste. So wurde für seine Zukunft, ein gutes Fundament gelegt. Ich freute mich sehr für ihn. Doch eigentlich war das Kindergeld dafür gedacht, den täglichen Unterhalt eines Kindes bestreiten zu können. Selbst bei sparsamen Umgang, benötigte man für ein Kind in Tobins Alter, mindestens CHF 600.- im Monat. Irgendetwas ging hier folglich nicht mit rechten Dingen zu. Wie konnte eine Mutter, die in einer 4,5 Zimmer Maisonette-Wohnung für CHF 2’700.- im Monat lebte, ein eigenes Auto fuhr und sich kostspielige Ferien leisten konnte, zu so viel überschüssigem Geld? Es lag auf der Hand. Vorausgesetzt, sie verschwieg keine zusätzlichen Einnahmen, so war die Aufteilung ihres Einkommens im Verhältnis zu meinem, einfach nicht fair kalkuliert worden. Es konnte wohl nicht angehen, dass auf der einen Seite, der Vater weit unter dem Existenzminimum leben musste, Schulden hatte, die ihn erdrückten und bereits mehrfach gepfändet wurde. Auf der anderen Seite jedoch, lebte die Mutter in Saus und Braus? Diese Feststellung, geisterte wohl nicht nur in meinem Kopf herum. Es reichte ein Blick in die Gesichter meiner Familie, um zu erkennen, dass sie die dieselbe Schlussfolgerung gezogen hatten. Natürlich versuchte ich, Tobin meine Vermutung nicht anmerken zu lassen. Ich sprach dann später mit meiner Schwester unter vier Augen darüber. Sie war empört und konnte diesen Zustand ebenfalls nicht begreifen. Einmal mehr musste ich mich fragen, warum in diesem Land, das Gesetz so etwas zuliess.
Ich wollte uns jedoch die Ferien davon nicht verderben lassen. Denn ich durfte jetzt ganze zwei Wochen mit meinem Sohn verbringen und das war wahrhaftig schöner als Weihnachten! Wir hatten wunderschöne Tage zusammen. Tobin durfte alle seine Wünsche verwirklichen. Nebst dem Wasserski, spielten wir täglich Fussball, Basketball, Football, Tisch-Tennis, Quartett, Dame und vieles mehr. Abends gingen wir gut essen und danach zu Christian, unserem Lieblings-Glace-Mann. Nach unserem obligaten „Vanille-Schokoladen“ Eis, ging es weiter zu Tobins Lieblings-Ort. Eine Kombination von Kinder-Rummelplatz und Spielsaloon. Dort wetteiferten wir mit Spielen wie Rennwagenrennen oder Fussballmatch. Ich erlebte Tobin immerzu singend. Er war überglücklich und noch anhänglicher als sonst. Wo auch immer sich die Gelegenheit bot, klebte er förmlich an mir. Und ich genoss es natürlich in vollen Zügen. Kaum hatten wir gegessen, stand er sofort auf und lief zu mir, damit er sich auf meinen Schoss setzen konnte. Wiederholt kam er ganz spontan auf mich zu und küsste mich. Im Bett kuschelte er sich ganz fest an mich. Dabei klammerte er sich entweder mit beiden Händen an meinen Arm oder er legte den Kopf auf meine Brust, bis er einschlief. Was für ein schönes und geborgenes Gefühl, Tobin so nahe bei mir zu haben. Das waren Vatergefühle, welche ich seit langer Zeit vermisst hatte. Mein Herz erlebte eine Wiedergeburt. Vertieft in diese Glücks-Gedanken, kugelten mir auch schon mal die Tränen hinunter.
Schöne Dinge vergehen leider viel zu schnell. Die Ferien näherten sich dem Ende und damit kamen auch schon wieder die Probleme. Ich hatte mit Penise noch nicht geklärt, wann genau ich Tobin wieder abgeben musste. Also schrieb ich ihr ein SMS. Tobins Schulbeginn war erst am Dienstag, da die Lehrer am Montag ihren Ausbildungstag hatten. So fragte ich sie, ob ich Tobin, wie letztes Jahr, direkt am Dienstag in die Schule bringen könne, oder ob ich ihn bereits am Montagabend bei ihr abgeben müsse. Wie zu erwarten, bestand Penise darauf, dass ich Tobin schon am Montag zurück brachte und zwar genau um 19:00 Uhr. Nun, sie hatte gemäss Gerichtsentscheid tatsächlich das Recht, Tobin am Montagabend zurück zu verlangen. Der Richter hatte jedoch bei Ferien keine Regelung getroffen, um welche Zeit dies sein müsste. Ich hätte Tobin also theoretisch auch noch um 23.59 Uhr hinbringen können. Das Letzte was ich jedoch wollte, war wieder eine unendliche Debatte über die Abgabefrist zu führen. Deshalb beschloss ich, ihr frühestens auf der Rückfahrt zu antworten und zwar erst, wenn ich genauere Informationen über unseren Rückreisetermin hatte. Wir fuhren also Richtung Schweiz und machten dabei erneut einen Zwischenstop bei meinen Eltern. Tobin sollte schliesslich noch einmal die Gelegenheit haben, seine Familie zu sehen. Da wir uns angekündigt hatten, war natürlich wieder die ganze Verwandtschaft anwesend. Ich hatte vor, nur wenige Stunden dort zu verbringen, um Tobin spätestens um 20:30 Uhr bei seiner Mutter abgeben zu können. Doch im Tessin angekommen, erhielt ich von meiner Mutter eine schlechte Nachricht. Meine jüngste Tante war am Tag zuvor ins Spital eingeliefert worden. Sie hatte seit einem halben Jahr über Husten geklagt. Man hatte lange Zeit eine hartnäckige Grippe vermutet. Sehr spät hatte man nun erkannt, dass es sich um etwas verheerenderes handeln musste. Schlimmstenfalls Krebs, der nicht heilbar wäre und unweigerlich zum Tode führen würde. Ich war völlig bestürzt und wollte natürlich noch den Befund abwarten, der meine Eltern am selben Abend erwarteten. Die Diagnose war dann auch fatal. Die ganze Lunge war bereits voller Metastasen. Es war Lungenkrebs und sie hatte vermutlich nur noch wenige Monate zu leben. Nach dieser Hiobsbotschaft, informierte ich Penise per SMS, dass aufgrund des tragischen Gesundheitszustandes meiner Tante, sich eine Verzögerung ergeben hätte. Ich hoffte, dass sie hinsichtlich der erschütternden Situation, ein wenig Verständnis aufbringen würde. Ich schrieb ihr, ich würde mit Tobin spätestens um 21:30 Uhr eintreffen. Für Tobin war das kein Problem. Erstens ging er ohnehin nie vor 21:30 Uhr ins Bett und zweitens hatte er bereits zwei Stunden im Auto geschlafen. Kam dazu, dass er auch bei der Weiterfahrt, noch geschlafen hätte. Doch damit hatte ich mich dem Befehl von Penise widersetzt, die doch lauteten 19:00 Uhr. Und wie nicht anders zu erwarten war, kam auch prompt die „Retourkutsche“. Penise rief mich auf dem Mobilephone an und meinte, dass es absolut verantwortungslos sei, Tobin so spät zurückzubringen. Diese Aussage klang aus ihrem Munde ziemlich bizarr. Gerade Penise erlaubte sich das Wort „verantwortungslos“ gegenüber anderen auszusprechen! Sie, die Tobin wochentags regelmässig erst zwischen 22:00 Uhr und 22.30 Uhr zu Bett brachte und stets alleine zuhause liess. Sie, die bei ihrem Lover übernachtete und morgens vergass, Tobin zur Schule zu bringen. Sie, die Tobin das Judotraining verweigerte und alles unternahm, dass Tobin seinen Vater so wenig wie möglich zu sehen bekam. Ihre Forderung war also nur wieder einmal die Arroganz in Reinkultur. Ich hatte jedoch keine Lust auf diese Art von Diskussionen. So antwortete ich ihr nur, dass ich angesichts meiner Tante, momentan andere Probleme hätte. Und jetzt aufgepasst auf ihr gnadenloses Ego. Sie antwortete völlig abschätzig: „…und, ist sie schon tot?“ Einen momentlang stockte mir der Atem über diese herzlose Äusserung. Ich war schockiert, doch wollte ich mich von ihr nicht provozieren lassen und erwiderte vollends genervt: „Nein, noch nicht!“ Aber damit war es nicht genug. Ich sprach ja mit Penise und die kannte bekanntlich keine Gnade. So meinte sie völlig gefühllos: „Es ist ja nicht Deine Mutter. Es ist ja nur deine Tante.“ Jetzt hatte sie endgültig den Bogen überspannt. Es mochte ja sein, dass in ihrer Familie das Leben einer Tante keinen Stellenwert hatte. Es mochte auch sein, dass es ihr egal war, wenn ihre Tante sterben würde. Ausser sie würde dabei vielleicht kräftig erben. In unserer Familie jedoch, war jedes Familienmitglied wertvoll. Diese kranke Egomanin war eindeutig zu weit gegangen. In dem Moment, hätte ich sie am liebsten angeschrieen und sie mit aller Schande überhäuft. Doch ich war im Auto und daneben sass Tobin. Also tat ich das Einzige, was ich in meinem aufgeregten Zustand noch machen konnte. Ich unterbrach augenblicklich die Verbindung und stellte sofort das Mobilephone aus. So konnte sie wenigstens nicht mehr zurück rufen. „Diese dumme Kuh!“, dachte ich. Ich kochte förmlich, was man mir ohne Zweifel ansah. Tobin tat nichts dergleichen, doch wusste ich genau, dass er es bemerkt hatte. Ich fragte mich völlig schockiert, wie böse dieser Mensch denn noch werden konnte? Vielleicht hatte sich bei mir in den letzten zwei Jahren soviel Wut angestaut, dass ich unterdessen bei jeder Regung von Penise, voreingenommen war. Doch in meinen Augen war diese Frau eindeutig vom Teufel besessen. Bis anhin stellte ich mir den Teufel vor, als ein gehörntes, rotes Monster, mit glühend roten Augen und mit Hufen an den Füssen. Das war wohl ein Irrglaube. Der Teufel war eindeutig weiblich, hatte blonde Haare und versteckte ihre Bosheit unter unschuldigen, blauen Augen! Die perfekte Schale, um alle zu täuschen.
Ich fuhr also weiter und langsam legte sich auch mein Ärger wieder. Kurz vor der Ankunft, nahm Tobin meine rechte Hand und hielt sie ganz fest. Es war ihm klar, dass wir nur noch wenige Minuten füreinander hatten. Um 21:20 Uhr kamen wir dann an. Ich trug Tobin noch den schweren Koffer zum Haupteingang. Es tat weh, dieses kleine Geschöpf so hilflos, samt Koffer und Tasche, vor der Eingangstüre stehen zu sehen. Wir drückten uns beide nochmals ganz fest, gaben uns einen dicken Kuss und dann war’s vorbei. Er ging seinen Weg die Treppe hinauf und ich fuhr einsam und mit Tränen in den Augen zu meiner Wohnung. Es brauchte Tage, bis dieses schmerzhafte Gefühl, abklang.
Die Staatsanwaltschaft Ich war wieder zuhause und der ganze Penise-Stress holte mich erneut ein. Sie hatte bereits während meinen Ferien dafür gesorgt, dass die kurze gesundheitliche Erholungsphase keinen bleibenden Nutzen einbringen würde. Als ich die angestaute Ferienpost durchschaute, stiess ich auf einen Brief der Staatsanwaltschaft. Mir lief es auf der Stelle kalt den Rücken hinunter. Mein Puls erhöhte sich und wieder wurde mein Nervenkostüm arg strapaziert. Im Couvert war eine Vorladung in einer Strafsache. Jetzt war ich komplett sprachlos. Ich wurde tatsächlich von Penise und Co. des Betruges angeschuldigt. Da war doch diese berühmte Sache, betreffend der abgedeckten Handnotiz „Kauf TV“ auf dem Einzahlungsschein. Das war doch die Anzeige, welche bereits vom Obergericht als unwesentlich und irrelevant klassifiziert und darum nicht angenommen worden war. Das Obergericht hatte diese Klage doch mit dem Schlusssatz beendet: „…es könne hier nicht von einem qualifizierten Verdacht gesprochen werden, weshalb eine Anzeige entfalle. Die Klägerin könne ja selber bei der Strafverfolgungsbehörde eine Strafanzeige deponieren.“ Mit anderen Worten, anzeigen könnte ja Jeder Jeden, ob gerechtfertigt oder nicht. Und das taten die beiden jetzt tatsächlich. Ich war völlig konsterniert. Wie, um alles in der Welt, wollte Penise bei dieser Charade profitieren? War es nur ihre rücksichtslose Bosheit, die sie zu dieser Tat verleitete oder stand da wieder ein hinterhältiger Nutzen dahinter? Mir ging ein Licht auf. Dieses Vorgehen hatten sie doch schon einmal mit Erfolg angewendet. Bereits bei der allerersten Verhandlung, hatten sie mich vorab bei der Staatsanwaltschaft wegen Drohung angeklagt. Damit hatten sie während der Eheschutzverhandlung, mächtig Stimmung gemacht. Auch wenn dann die Anklage später abgewiesen wurde, galt ich doch während der Eheschutzverhandlung bereits als vorverurteilt. Und jetzt sollte für die anstehende Verhandlung des Abänderungsbegehrens genau dasselbe geschehen. Für sie doch die perfekte Gelegenheit, mich auch jetzt zu diskreditieren. Sie konnte verkünden, dass ich ein Betrüger wäre, dem man nichts glauben durfte. Schliesslich lief bei der Staatsanwaltschaft bereits eine Klage gegen den „Betrüger Flavio“. Das war die perfekteste und perfideste Art, mich wiederum vorverurteilen zu lassen.
Mein Gesundheitszustand litt beträchtlich. Kam dazu, dass ich mich jetzt alleine gegen Luzifer und seinen Lakaien behaupten musste. In einer angeblichen Strafsache durfte ich nicht, wie beim Abänderungsbegehren vor Bezirksgericht, stellvertretend einen Anwalt schicken. Ich musste persönlich erscheinen. Ich konnte nicht einmal Unterstützung von meinem Anwalt einholen, den diese Verhandlung lief nicht unter dem Kredo der „unendgeldlichen Prozessführung und Rechtsbeistands“. Ich musste also die gesamten Kosten selber tragen. Einen Anwalt konnte ich mir ohnehin nicht mehr leisten und die Verhandlung selbst, war auch nicht unentgeltlich. Das Timing war ebenfalls perfekt. Der Termin für die Verhandlung bei der Staatsanwaltschaft war genau einen Tag nach der Verhandlung beim Bezirksgericht, betreffend des Abänderungsbegehrens. Ich hatte also noch vier Wochen Zeit, um beide Verhandlungen vorzubereiten. Ich wusste, diese Verhandlungen würde ich gesundheitlich niemals durchstehen. Nicht umsonst, hatte mich mein Arzt für die nächsten sechs Monate als verhandlungsunfähig erklärt. Das konnte ich nicht mehr riskieren. Also rief ich bei der Staatsanwaltschaft an und sprach mit der zuständigen Staatsanwältin. Ich informierte sie über die Sachlage, über die perfide Strategie der klägerischen Partei und über mein Arztzeugnis. Sie meinte daraufhin, dass sie, ohne mich persönlich kennen gelernt zu haben, kein Urteil über diesen Fall fällen könnte. Ich sollte ihr jedoch meine Beweggründe schriftlich zustellen. Wichtig wäre vor allem die Begründung, warum die klagende Partei diese Anzeige überhaupt lanciert hätte. Ohh, das war eine interessante Reaktion der Staatsanwältin. Es machte den Eindruck, als wollte sie der Sache wirklich auf den Grund gehen und herausfinden, ob Herr Würgin und Penise aus niederen Beweggründen gehandelt hatten. Sie wollte in Erfahrung bringen, ob die Anzeige dem eigentlichen Zweck der Klage diene, oder der Stimmungsmache bei der Verhandlung um das Abänderungsbegehren. Zusätzlich brauche sie noch die Kopie meines Arztzeugnisses, damit sie die Verhandlung vertagen konnte. Ich stellte also alle Dokumente zusammen und schrieb ihr eine siebenseitige Stellungnahme über den gesamten Vorfall.
Abänderungsbegehren (Teil zwei) Der Termin für die Verhandlung des Abänderungsbegehren nahte. Die Stellungnahme für die Staatsanwaltsklage hatte ich geschrieben. Ich konnte mich jetzt auf die Bezirksgericht-Verhandlung konzentrieren. Diesmal wollte ich nichts unversucht lassen, um endlich einen fairen Entscheid zu kriegen. Ich musste jetzt alle nur erdenklichen Dokumente aufbereiten. Es sollte absolut keinen Zweifel mehr am Zustand geben, wie schlecht es um mich und um die Existenz GmbH stand. Diese sehr aufwendige und aufwühlende Vorbereitung, nagte jedoch noch mehr an meinem Befinden. Die leichte Verbesserung, die sich während meinen Ferien eingestellt hatte, verlor stetig an Wirkung. Unterdessen zeigten sich alle bekannten Symptome wieder in ihrer vollen Ausprägung. Nichtsdestotrotz, wollte ich klare Verhältnisse für die Verhandlung, musste ich jeden Zweifel an meiner finanziellen Situation beseitigen. Also kratzte ich mein letztes Quäntchen Energie zusammen. Ich arbeitete Berge von Dokumenten durch, kopierte und dokumentierte. Um klare Verhältnisse über die Firma garantieren zu können, musste ich eigens von einer unabhängigen Revisionsstelle einen Wirtschaftprüfer engagieren, der alle Firmendaten überprüfte und einen Prüfbericht über die Abschlüsse der letzten Geschäftsjahre schrieb. Ich selber arbeitete insgesamt über 200 Seiten an Dokumenten auf. Dazu kamen noch 1600 Seiten an Kontoblätter der Existenz GmbH. Alle diese Unterlagen musste ich nach Themengruppen gliedern und zu jedem Thema einen ausführlichen Bericht schreiben. Das waren dann nochmals 23 Seiten persönlicher Beschreibungen und Argumentationen. Nachdem ich alle geforderten Daten an Herrn Pfiff weitergeleitet hatte, musste auch er das Ganze nochmals für die Verhandlung aufarbeiten und zusätzlich ein Plädoyer schreiben. Ein immenser Aufwand, nur um möglichst alle verlogene Behauptungen von Penise und Co. entkräften zu können. Eine Woche vor Verhandlungsbeginn war dann die ganze Strapaze beendet und Herr Pfiff war bereit und gut vorbereitet für die bevorstehende Verhandlung. Doch da kam die Hiobsbotschaft von der gegnerischen Seite. Herr Würgin hatte im letzten Moment bei Gericht beantragt, den Verhandlungstermin zu verschieben. Er versuchte schon wieder diese primitive Verzögerungstaktik, die er bereits in den früheren Verhandlung angewendet hatte. Seine Begründung war jetzt jedoch eine Neue. Immer die gleiche Ausrede, hätte er dem Richter wohl auch schlecht verkaufen können. Also behauptete er, gerade an diesem morgen sei überraschend ein Gerichtsentscheid eines anderen Mandanten bei ihm eingegangen. Er hätte nur 30 Tage Zeit, auf diesen Entscheid zu reagieren. Er müsste in diesem Fall sechs Ordner an Material durcharbeiten. Zudem müsste er daneben noch andere Arbeiten erledigen. Ihm bliebe somit keine Zeit für unsere Verhandlung. Herr Pfiff war empört über diese Taktik und legte sofort bei Gericht Protest ein. Herr Würgin hatte schliesslich seit Bekanntgabe dieses Verhandlungstermins 3 1/2 Monate Zeit gehabt, sich auf unseren Fall vorzubereiten. Zudem konnte man doch ein Unbeteiligten, damit war ich gemeint, nicht für die Unzulänglichkeiten der gegnerischen Kanzlei, damit war Herr Würgin gemeint, büssen lassen? Doch man glaubt es kaum, das Gericht gab Würgins Antrag trotzdem statt. Und da im Sommer noch die Gerichtsferien anstanden, wurde der Termin auf den 25. August verschoben. Das waren nochmals ganze drei Monate, die sinnlos verstrichen.
Wie konnte Herr Würgin mit dieser Taktik durchkommen? Ich war völlig sprachlos über dieses unglaubliche Vorgehen des Gerichtes. Nach all unseren Bemühungen, war jetzt alles umsonst? In drei Monaten mussten wir also nochmals beginnen alle Dokumente zu aktualisieren, neu aufzuarbeiten, neu zu kopieren und zu dokumentieren. Am liebsten hätte ich laut hinaus geschrieen. Es war unglaublich, wie die Justiz mit einem umsprang. Dieser Halunke von Würgin, schaffte es immer wieder, seine fiesen Machenschaften durchzudrücken. Wieder drei Monate Verzögerung. Wieder drei Monate länger warten, um endlich die Scheidung einreichen zu können. Wieder drei Monate, während derer Penise mehr von meiner Altersvorsorge-Versicherung abkassieren konnte. Und vor allem, wieder drei Monate längere Unsicherheit über meine Zukunft und der gemeinsamen Zukunftsplanung mit Karin. Auch Karin und ich wurden mit diesem Entscheid wieder blockiert. Wir hatten uns schon gefreut, demnächst zusammenzuziehen. Wir wollten endlich ein gemeinsames Leben führen, doch wir durften dies bis zur endgültigen Scheidung nicht. Wäre Karin zu mir gezogen, hätte Penise indirekt auch Anspruch auf Karins Einkommen gehabt. Das klingt unvorstellbar, doch das Gesetz hatte da eine ganz surreale Vorstellung davon. Wäre Karin vor der Scheidung zu mir gezogen, hätte Penise sofort beansprucht, dass auch Karin für einem Teil ihres Unterhaltes aufkommen musste. Sie hätte dann argumentiert, dass Karin zum Teil auch für mich aufkommen würde und ich dann mehr Geld übrig hätte. Dieses Geld hätte ich dann Penise als zusätzliche Alimente abliefern müssen. Dann hätte ich nicht nur unter dem Existenzminimum gelebt, sondern wäre auch zusätzlich auf Karin angewiesen gewesen. Es lebe die Gerechtigkeit!
Die Bank Der Gang zum Briefkasten war für mich noch immer ein Alptraum. Meine Angst, ein Schreiben von Betreibungsamt, Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erhalten, wuchs stetig. Doch jetzt kam noch ein neuer Adressat ins Spiel, der Kummer bereitete. So lag eines Tages ein Schreiben von meiner Bank, nennen wir sie doch einfach UB8, im Briefkasten. Dem Schreiben beigelegt waren meine letzten Zahlungen, die ich kürzlich in Auftrag gegeben hatte. Frau Sabrina Stuss, die Geschäftstellenleiterin der UB8 schrieb mir, dass sie meinen letzten Zahlungsauftrag nicht ausführen könne, weil mein Kontostand den zu zahlenden Betrag nicht abdecke. Jetzt verstand ich die Welt nicht mehr. Mir war schon bei der Zahlungsanweisung klar, dass ich mit der Ausführung dieser Zahlung ins Minus geraten würde. Dieser Zustand bestand jedoch schon seit ich von Penise finanziell ausgenommen wurde. Also seit bald zwei Jahren. Darum wurde damals mit der Bank auch ausgemacht, dass ich das Konto bis CHF 3’000.- überziehen durfte. Ich rief also bei der UB8 an um mich zu erkundigen. Die Kundenberaterin meinte dann nur, dass das System automatisch reagiere. Wenn ein Kunde während zwei Jahre oft im Minus sei, würde automatisch die Kreditlimite gestrichen. Nicht einmal eine Vorankündigung hatte ich erhalten. Und so freute ich mich über das so kundenfreundliche Vorgehen dieser Bank, bei der ich übrigens bereits seit 30 Jahren Kunde war. Doch was jetzt? Ich hatte überfällige Rechnungen zu begleichen und keine weiteren Mittel. Die Kundenberaterin meinte dann nur, wenn ich eine Schuldanerkennung und Abzahlungsvereinbarung unterschreiben würde, könne eine Schulden-Tilgung ratenweise durchgeführt werden. Mir blieb also keine andere Wahl, als den Deal einzugehen. Am nächsten Tag erhielt ich dann die Vereinbarung, die ich umgehend unterzeichnet retournierte. Da ich jetzt meine ursprüngliche Limite nicht mehr zur Verfügung hatte, konnte ich die in absehbarer Zeit zu begleichenden Rechnungen auch nicht mehr bezahlen. Mir blieb also nichts andere übrig, als nochmals meine Eltern anzupumpen. Unterdessen war die Schuld bei meinen Eltern schon auf über CHF 40’000.- angewachsen. Meine Eltern hatten inzwischen ebenfalls schon finanzielle Probleme. Die Situation war derart beschämend und erniedrigend. Ich wusste, dass ich nicht mehr lange auf ihre Unterstützung hoffen konnte. Es musste unbedingt etwas passieren. Doch wie sollte sich kurzfristig etwas ändern? Penise hatte meine letzte Hoffnung mit ihrer Verzögerungstaktik bei Gericht zerschlagen. Bis zur Verhandlung waren es jetzt nochmals drei Monate und bis zu einem richterlichen Entscheid, musste ich mindestens noch weitere 2 Monate warten. Jedoch nur, sofern Penise und ihr Lakai bis dahin nicht noch eine weitere Verzögerungstaktik ausheckten.
Mein Problem verschlimmerte sich dramatisch, als ich Tage später von der UB8 einen weiteren Brief erhielt. Beiliegend war die gegengezeichnete Vereinbarung und zusätzlich, ich sah wohl nicht richtig, ein Kündigungsschreiben für meine Konti. Die UB8 teilte mir ohne jegliche Vorankündigung mit, sie kündige die bestehende Geschäftsbeziehung per Ende des nächsten Monats. Eine Begründung fehlte. Ich verstand nicht, wieso sie zuerst hinterhältig eine Schuldanerkennung von mir forderten, um mir nach Unterzeichnung die Tür vor der Nase zuzuschlagen. So arbeitet doch keine Bank? Ich rief also wieder bei der UB8 an und kämpfte mich durch die bankinternen Instanzen. Doch keiner wusste oder wollte Bescheid geben. Der versprochene Rückruf erfolgte denn auch nicht. Dieses charakterlose Verhalten, nervte mich immer mehr. Ich rief also nochmals an und verlangte endlich eine Antwort. Nach weiteren unzähligen Instanzen, plapperte eine Angestellte plötzlich etwas von „Staatsanwaltschaft“. Mehr wollte oder konnte sie jedoch nicht sagen. Jetzt verstand ich gar nichts mehr. Was um alles in der Welt hatte die Staatsanwaltschaft mit der Kündigung meiner Konti zu tun? Mit bestimmendem Ton verlangte ich jetzt eine kompetente Person sprechen zu dürfen. Ich wartete wieder minutenlang und dann kam sie endlich, Frau Stuss, die Geschäftstellenleiterin. Jetzt wurde es richtig schräg. Frau Stuss meinte nämlich, sie hätte von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, wonach sie aufgefordert wurde, eine Zahlung zu bestätigen. Nun, es lag auf der Hand, dass sie die Einzahlung von Karin, mit dem Wort „Kauf TV“ auf dem Bemerkungsfeld, meinte. Es war auch klar, dass diese Anfrage nur erfolgte, weil Penise ihre Klage wegen angeblichen Betrugs gegen mich angestrengt hatte. Doch ich verstand immer noch nicht, was das mit der Kündigung zu tun hatte. So fragte ich Frau Stuss, ob sie den wisse, um was es sich bei dieser Anfrage handle. Sie verneinte und meinte wortwörtlich: „Das ist nicht relevant. Wenn die Staatsanwaltschaft über eine Kontobewegung Bescheid wissen will, wird dem Inhaber des Kontos die Geschäftsbeziehung gekündigt.“ Ich stockte, denn ich war mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden hatte oder ob das nur ein schlechter Scherz von Frau Stuss war. Ich fragte also nochmals nach, um jegliche Missverständnisse ausschliessen zu können: „Frau Stuss, habe ich das richtig verstanden. Sie wissen weder worum es geht, noch ob ich überhaupt bei dieser Ermittlung angeschuldigt bin?“ Frau Stuss stutzte kurz und meinte dann zögerlich: „Nein, ich habe keine Ahnung.“ Ich konnte es nicht fassen und fragte nochmals nachdrücklich nach: „Sie kündigen einem Kunden, der seit dreissig Jahren dieser Filiale treu war nur, weil die Staatsanwaltschaft eine Zahlungsauskunft will? Sie haben jedoch keine Ahnung, ob ich überhaupt schuldig bin, respektive ob es überhaupt mich betrifft?“ Jetzt begann Frau Stuss komplett zu stammeln und meinte dann verwirrt: „Das ist halt so bei der UB8.“ Ich war völlig entsetzt. Auf diese Weise ging also die UB8 mit langjährigen Kunden um. Frau Stuss schien sich ihrer eigenen Tat langsam bewusst zu werden und versuchte sich jetzt für dieses drastische Vorgehen zu entschuldigen. Doch es half nichts. Ändern würde sich an dem Entscheid ohnehin nichts. So bedankte ich mich leicht spöttisch, mit einer Prise Ironie für das kundenfreundliche Verhalten dieser Bank.
Glücklicherweise hatte ich noch ein Privatkonto bei unserer Firmenbank. Da dieses Konto nie wirklich benutzt wurde, war auch kaum etwas darauf. Also musste ich das Darlehen meiner Eltern schnellstmöglich auf das Konto überweisen lassen, damit ich wenigstens die ausstehende Miete bezahlen konnte. Zusätzlich musste ich noch ein Jugendsparkonto für Tobin eröffnen. Denn es war ja klar, dass ich Tobins bestehendes Konto nicht mehr bei der UB8 belassen würde. Das hiess also wieder viel Aufwand, denn dafür musste ich mich bei der neuen Bank anmelden und mit allen Ausweisen und Dokumenten persönlich vorbei gehen. Als hätte ich nicht genug Ärger, erhielt ich noch von der Krankenkasse eine Mahnung. Denn auch diese Zahlung wurde von der UB8 nicht ausgeführt. Für diesen Betrag hatte ich jedoch kein Geld mehr übrig. Von irgend etwas musste ich ja noch leben. Ich hatte keine andere Wahl, als die Rechnung noch bis zum nächsten Lohn ausstehen zu lassen. Eine weitere Schuld, die mich fast erdrückte.
All dieser Ärger, nur aufgrund Penises Habgier und ihrer fortwährende Diffamierung meiner Person. Wie ich sie hasste! Es war unglaublich, wieviel Macht dieser Abschaum noch immer über mein Leben hatte. Wieviel Unrat dieser Teufel immer wieder zu verstreuen vermochte. Es schien so, als würde sich mein ganzes Leben nur noch um die Bewältigung ihrer Angriffe drehen. Mir wurde zum ersten Mal bewusst, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt noch nie einen Menschen wirklich gehasst hatte. Natürlich war man mal verärgert über Diesen oder Jenen. Doch Penise war die erste Person in meinem Leben, die ich aus tiefsten Herzen hasste. Ein Gefühl, dass ich mir gerne erspart hätte, denn es frass mich förmlich auf.
Tobin und unsere Telefonate Aufgrund der 3-monatigen Verschiebung der Verhandlung um das Abänderungsbegehren, war eine kleine Verhandlungspause eingetreten. Eine Art Waffenstillstand, den ich gerne zur gesundheitliche Regeneration genutzt hätte. Doch es machte den Anschein, als würde es Penise ohne Auseinandersetzungen langweilig werden. Ihre tägliche Dosis Streit wurde offenbar nicht mehr gestillt. Also fing sie jetzt an, wo sie nur konnte, andere Konfliktherde zu suchen. So war ihre nächste Wahnsinnstat bereits in Planung. Aufgrund ihres destruktiven Widerstand gegen jegliches zusätzliche Besuchsrecht, konnte mich Tobin nur noch zweimal im Monat besuchen. So hatten wir nur noch unsere gemeinsamen Telefonate, welche die lange Wartezeit verkürzen konnte. Doch auch hier belauschte uns Penise dauernd. Tobin hatte keine Möglichkeit, frei mit mir sprechen zu dürfen. Penise war immer im Hintergrund, um jedes Wort zu kontrollieren. Es war klar, dass sich Tobin kein falsches Wort erlauben durfte. Die Konsequenzen für ihn, konnte ich mir leibhaftig vorstellen. Ich sah das Bild schon vor mir, wie sie ihn danach in die Mangel nahm. Man spürte bei jedem Wort von Tobin, wie er sich unwohl und unterdrückt fühlte. Es war ein unmöglicher Zustand für uns beide. So setzten wir uns zusammen und heckten einen Plan aus. Wir ermittelten die wenigen Gelegenheiten, wo Tobin mit Sicherheit ungestört reden konnte. Das waren genau drei Momente in der Woche. Da war einmal der Montag-Mittag, wo er bei Madeleine, der Nachbarin, zu Mittagessen durfte. Mütter, welche Kinder in Tobins Alter hatten, nahmen abwechslungsweise mehrere Kinder zum Mittagstisch zu sich. Das war einerseits praktisch, denn so hatten die Mütter mehr Freizeit. Anderseits war es natürlich auch sehr lustig für die Kinder, miteinander Essen zu dürfen. Dann war da noch der Mittwoch- und Freitag-Mittag zwischen 12:20 Uhr und 12:30 Uhr. Das war der Zeitpunkt, an dem Tobin von der Schule zurück kam, Penise jedoch erst 10 Minuten später von der Arbeit nach Hause kam. Damit es hier klappen würde, musste das Timing genau stimmen. Das war jedoch selten der Fall. Entweder kam Tobin nicht pünktlich nach Hause oder ich war in diesen 10 Minuten in irgendeinem Kundengespräch verwickelt. Der Montag war also die einzige wirklich gute Gelegenheit. Madeleine war einmal Penises beste Freundin gewesen, bis Penise anfing sie fortwährend zu belügen. Wie so oft bei Penise, kühlte dadurch auch hier die Beziehung ab. Trotzdem blieb dieser Mittagstisch seit dem Kindergarten immer bestehen. Schliesslich war Marco, der Sohn von Madeleine auch Tobins langjährigster Schulkollege. Erst im letzte Jahr wurden sie getrennt durch die Aufteilung in eine Parallelklasse. Da ich Madeleine auch kannte, erlaubt ich mir bei ihr anzurufen um jeweils kurz Tobins Stimme hören zu dürfen. Dieses Glücksgefühl hatten Tobin und ich genau zwei Mal. Als ich nach einer weiteren Woche anrief, teilte mir Madeleine ganz betrübt mit, dass Tobin nicht mehr zu Marco Essen kommen durfte. Ich war völlig sprachlos. Was war passiert? So erzählte sie mir völlig aufgebracht, sie hätte von Penise ein Email erhalten. Darin stand, sie hätte erfahren, dass ich bei Madeleine angerufen hätte um mit Tobin zu sprechen. Sie habe somit Tobin verboten, jemals wieder bei Marco essen zu gehen. Als Begründung gab sie an, sie sei schliesslich noch in den Scheidungsverhandlungen. Als ich das hörte, stockte mir der Atem! Penise hatte wohl Angst, ich könnte über die Nachbarschaft etwas über ihr Treiben erfahren. Ich traute meinen Ohren nicht. War Penise jetzt völlig durchgedreht? Seit Jahren durfte Tobin mit Marco und seinen drei Nachbarskollegen dort mittagessen. Einmal in der Woche war auch Marco und Co. immer bei Tobin zuhause. Das sollte jetzt alles vorbei sein, nur weil Tobin und ich ungestört, ausserhalb von Penises paranoider Kontrollsucht, vier Worte wechseln wollten? Ich war entsetzt. Penise musste wohl einiges zu verbergen haben, wenn sie befürchtete, Tobin könnte der Nachbarin etwas ausplaudern, was sie wiederum mir ausplaudern könnte, welches wiederum für die Verhandlung zu Penises Nachteil ausgelegt werden könnte. Diese Frau war so was von krank! Hätte ich es nicht selber erlebt, würde ich es nicht glauben! Es tat mir so unendlich leid für Tobin, für Marco und natürlich auch für Madeleine, die an ihrem Arbeitstag Marco nirgendwo mehr unterbringen konnte. Sie meinte dann, sie hätte für den Dienstag jetzt kurzfristig ihren pensionierten Vater aufbieten können. Ich fühlte mich so elend. Die arme Nachbarin, diese armen Kinder, und vor allem wieder einmal der arme Tobin. Soviel Leid, nur wegen dieser kranken, egozentrischen Wahnsinnigen. Madeleine meinte dann nur, es habe sich eigentlich nur das bestätigt, was die meisten Nachbarn bereits von Penise vermuteten. Es wunderte mich nicht, das längst hinter Penises Rücken über sie getuschelt wurde. Früher oder später, würden zumindest die Cleveren, ihr wahres Gesicht erkennen.
Tobin und die Hausaufgaben Es gab einen Moment, an dem ich erkennen musste, dass der Kampf mit Penise wohl bis in alle Ewigkeit andauern würde…
–> Fortsetzung morgen in demselben Medium
(Ende)
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