Linz (pts025/20.02.2018/15:30) – „pro mente Austria setzt sich für die Menschenrechte ein, vor allem für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen, zu denen auch Menschen mit psychischen Problemstellungen gehören können. Aus unserer Sicht wäre eine Verzögerung der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes, wie die österreichische Bundesregierung sie plant, nicht nur ein Affront gegenüber der vor knapp zehn Jahren in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch ein Schritt in eine völlig falsche Richtung“, erklärt Prof. Univ.-Doz. Dr. Werner Schöny, Präsident des Dachverbandes der Vereine für psychische und soziale Gesundheit, pro mente Austria.
Das neue Erwachsenenschutzrecht sollte ursprünglich ab 1. Juli 2018 das bisherige Sachwalterrecht ablösen. Impuls und Auftrag für das neue Gesetz ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrer zentralen Forderung, Menschen mit Beeinträchtigungen in der Entscheidungsfindung nicht mehr als Objekt von Rechtsfürsorge zu begreifen, sondern als Subjekt von Selbstbestimmung zu sehen und zu respektieren. Die österreichische Bundesregierung plant jedoch, die Umsetzung dieses Gesetzes um zwei Jahre zu verschieben.
„Miteinander für psychische Gesundheit“, ein Leitmotiv von pro mente Austria, bedeutet in der Praxis, die Rechte und Möglichkeiten aller Betroffenen soweit wie möglich zu unterstützen. „Dazu dient das neue Erwachsenenschutzgesetz. Es soll unnötige, nicht sinnvolle und die Kompetenz und Autonomie der betroffenen Person in überzogener Weise einschränkende Fürsorge zugunsten unterstützter Selbstbestimmung hintanhalten“, so Dr. Günter Klug, Vizepräsident von pro mente Austria. „Dass dieses Gesetz jetzt mit zweijähriger Verzögerung in Kraft treten soll, weil knapp 10 Millionen Euro fehlen, ist völlig unverständlich und absurd.“
Völlig zu Recht heiße es im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung zu diesem Thema: „Für Menschen mit Behinderung müssen ein moderner Rechtsschutz und eine entsprechende Förderung garantiert werden, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.“ Die österreichische Rechtsordnung sei „an die Bestimmungen der UN-Konvention und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes“ weiter anzupassen. „Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und im Interesse der betroffenen Menschen mit Beeinträchtigungen in der Entscheidungsfindung ist zu fordern, dass sich die österreichische Bundesregierung an ihrem eigenen Programm orientiert und nicht verhindert, dass das neue Erwachsenenschutzrecht wie ursprünglich vorgesehen ab Juli 2018 in Kraft tritt“, so Prof. Schöny.
pro mente Austria
pro mente Austria ist der österreichische Dachverband für psychische und soziale Gesundheit. Ein Zusammenschluss von Institutionen, die im psychosozialen und sozialpsychiatrischen Bereich tätig sind. 25 Mitgliedsorganisationen in den Bundesländern leisten jedes Jahr mit ca. 3.250 MitarbeiterInnen Betreuungsarbeit für rund 80.0000 psychisch kranke Menschen und deren Angehörige. Ziel ist der Abbau von Stigmatisierung und die Integration und Inklusion von Menschen mit psychischen Problemen. Die Mitgliedsorganisationen bieten professionelle Leistungen in Bereichen wie Arbeit, Wohnen, Beratung, Krisenintervention, Freizeit, Suchthilfe, Ehrenamt, etc. Die Zielgruppen umfassen alle Altersgruppen.
Allgemeine Anfragen: Mag. Sandra Grünberger Bundessekretariat pro mente Austria Telefon +43 732 785397 Mobil +43 664 3964333 E-Mail: gruenberger@promenteaustria.at
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Aussender: B&K – Bettschart&Kofler Kommunikationsberatung Ansprechpartner: Mag. Roland Bettschart Tel.: +43-1-319 43 78 E-Mail: bettschart@bkkommunikation.com Website: promenteaustria.at