Nachtrag zum Pressebericht vom 01.03.2018 – „Todesfall mit Schusswaffe in Lustenau“

Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Vorarlberg

Zum Pressebericht vom 01.03.2018 „Todesfall mit Schusswaffe in Lustenau“ wird nachträglich mitgeteilt, dass sich bei den Erhebungen zum Todesfall keine Hinweise auf ein Fremdverschulden ergeben haben.

LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133