Wien (pts031/28.06.2018/13:55) – Die Nachfrage nach der Förderung für Kleinanlagen bis 5 kWp aus dem Klima- und Energiefonds ist heuer extrem stark. Die Hälfte des Fördertopfes ist bereits einen Monat nach Ausschreibung (29. Mai) zur Hälfte geleert. Präsident Dr. Hans Kronberger: „Die Förderung schmilzt weg wie ein Schneemann im Juni!“ Die Hauptursache besteht in der Kürzung des Fördervolumens von 8 Mio. Euro (2017) auf 4,5 Mio. (2018). Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) erinnert daran, dass die Österreichische Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm die 100 % Versorgung mit erneuerbarem Strom bis zum Jahr 2030 versprochen hat und dies in einem Regierungsbeschluss vom 28. Mai bestätigt hat.
Generalsekretärin DI Vera Immitzer: „Damit hat die Regierung zwar ein großes Versprechen gegeben, aber eine gegenteilige Handlung gesetzt!“ Nach Ansicht von Vera Immitzer wird sich heuer in Österreich die installierte Leistung gegenüber 2017 annähernd verdoppeln. Der Grund dafür liegt in der kleinen Ökostromnovelle, die noch von der Vorgängerregierung beschlossen wurde. In der Regierungserklärung steht die große Ankündigung – tatsächlich war die einzige Handlung die Förderung für Kleinanlangen fast zu halbieren. Der PVA schätzt die vollständige Ausschöpfung des Fördervolumens ungefähr mit 15. August ein. Da sich gegen Ende eines Förderzeitraums der Andrang erfahrungsgemäß verstärkt, wird empfohlen, den Förderantrag alsbaldig zu stellen.
Der PVA sah sich veranlasst, die Petition „Sonnenstromwende JETZT – Gut Ding braucht Eile“ unter http://www.pvaustria.at/sonnenstromwende-jetzt ins Leben zu rufen, die als Weckruf an die Regierung gedacht ist und die aus drei Hauptforderungen besteht: Erstens die Einhaltung der Versprechen der Bundesregierung, die Eigenstromnutzung zu entsteuern, zweitens eine klare Darstellung des geplanten 100.000 Dächer-Programms um dem Errichter-Gewerbe Planungssicherheit zu gewährleisten und drittens die Kleinanlgenförderung zumindest auf das Niveau des Vorjahres anzuheben.
Hans Kronberger: „Leidtragend ist unter anderem das Errichter-Gewerbe, für das durch die ‚Stop-and-Go‘- Förderungen kurzfristig ein größeres Auftragsvolumen entsteht und danach die entsprechenden PV-Spezialisten wieder entlassen werden müssen.“
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