6. Urlaubswoche: AK fordert gerechtere Erreichbarkeit

Wien (OTS) – Helga S., Friseurin, hat mit 15 die Lehre begonnen, die sie mit 18 abschloss. Bei diesem Betrieb arbeitete sie noch weitere zehn Jahre, in dieser Zeit war sie zweimal in Babykarenz, insgesamt knapp vier Jahre. Mit 28 wechselte sie die Firma und ist bei der neuen Arbeitgeberin in Favoriten seit 14 Jahren beschäftigt. Helga S. ist jetzt 42 Jahre alt und seit 27 Jahren berufstätig. Bei voller Anrechnung aller Vordienstzeiten und Karenzen hätte Helga S seit zwei Jahren Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Nach der geltenden Rechtslage werden ihr jedoch maximal fünf Jahre Vordienstzeiten angerechnet. Sie muss daher bei ihrer aktuellen Firma noch sechs Jahre auf die 6. Urlaubswoche warten. Sollte sie inzwischen nochmals den Job wechseln, verfallen alle bisherigen Zeiten bis auf fünf Jahre. Wird sie zB im Herbst gekündigt und fängt bei einer neuen Firma an, muss sie wieder zwanzig Jahre arbeiten, sie bekommt die 6. Urlaubswoche dann erst mit 62 Jahren. SERVICE: 6 Wochen Urlaub – AK Aktion: Die AK Wien berät bei der Anrechnung von Vordienst-, Schul- und Studienzeiten auf den Anspruch auf die 6. Urlaubswoche. Schicken Sie ein Mail an: arbeitsrecht@akwien.at, Betreff: „6. Urlaubswoche“ Diese Daten und Unterlagen brauchen Sie: Beginn-Datum des laufenden Dienstverhältnisses. Alle Schulzeiten nach Ende der Schulpflicht (= neunte Schulstufe). Vordienstzeiten bei anderen Dienstgebern oder aus selbstständiger Tätigkeit, wenn diese mindestens sechs Monate gedauert haben. Am besten ist ein Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse. Der kann auch online bestellt werden

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