Wien (pts020/10.07.2018/13:10) – In der modernen Medizin darf es nur einen verbindlichen Maßstab geben: den individuellen Menschen. Es gibt heute in der Evidenzbasierten Medizin (EBM) eine sehr problematische Tendenz, die Erfahrung des Arztes und die Wünsche und Vorstellungen des Patienten nicht mehr, so wie ursprünglich vorgesehen, als Kriterien der Evidenzbasierung zu berücksichtigen, sondern nur noch kontrollierte Studien. Dahinter steht meistens die Absicht, solche medizinischen Leistungen aus dem Honorarkatalog der Krankenkassen herauszunehmen oder gar nicht erst aufzunehmen.
Die ärztliche Erfahrung und die Wünsche des Patienten zu negieren, halte ich für das Gegenteil einer menschlichen Medizin. Außerdem bedeutet die Fixierung auf kontrollierte Studien, dass die Erfahrungsmedizin, die oft auf Jahrhunderte langen Traditionen aufbaut, zur Medizin zweiter Klasse degradiert wird, obwohl sie nachweislich vielen Menschen helfen kann.
Wir brauchen also zweierlei: Konsequente Erforschung komplementärmedizinischer Methoden an den Universitäten. Und die zunehmende Übernahme solcher Methoden in den Honorarkatalog der Krankenkassen. Die große Zahl gut ausgebildeter Ärzte, die Komplementärmedizin anbieten, und die große Zahl von Patienten, die solche Behandlungen wünschen und davon profitieren, dürfen von der Gesundheitspolitik und den Krankenkassen nicht ignoriert werden, hier ist dringend ein Umdenken erforderlich.
Die Schweizer Gesundheitspolitik zum Beispiel hat vor fast genau einem Jahr komplementärmedizinische Therapien endgültig in den etablierten Medizinbetrieb übernommen. Seither sind die Anthroposophische Medizin, die klassische Homöopathie, die Traditionelle Chinesische Medizin und die Phytotherapie Pflichtleistung der Schweizerischen Krankenkassen. Voraussetzung ist, dass die Methoden von einem „Schulmediziner“ praktiziert werden, der in einer der vier Methoden eine anerkannte Zusatzausbildung abgeschlossen hat.
Auch in der Schweiz dürfen per Gesetz nur Leistungen vergütet werden, die wirksam und zweckmäßig sind. Die Schweizer Regierung hat also anerkannt, dass Komplementärmedizin die Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes hinsichtlich Wirksamkeit, Gewährleistung hoher Qualität und Sicherheit erfüllt.
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