Frankfurt am Main (pts021/02.08.2018/16:05) – Beim Thema Vermögensnachfolge denken die meisten automatisch an eine endgültige und unwiderrufliche Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensanteilen auf ihre Nachfolger. Doch was viele nicht wissen: Möglich ist auch eine temporäre Verlagerung von Vermögensteilen oder Einkunftsquellen. Darauf weist jetzt der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) hin.
„Für Eltern kann es beispielsweise steuerlich attraktiv sein, Einkunftsquellen zeitweise auf die Kinder zu verlagern, etwa durch einen Zuwendungsnießbrauch“, erläutert FPSB-Deutschland-Vorstandsvorsitzender Professor Dr. Rolf Tilmes. Professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate Planner, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals, bieten Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Vermögensübertragung. Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt.
In der Regel geht es beim Estate Planning um eine endgültige Vermögensnachfolge. Viel zu wenig findet dagegen eine temporäre Verlagerung von Vermögenswerten oder auch Einkunftsquellen auf die Nachfolger Beachtung. Für FPSB-Deutschland-Vorstand Tilmes ein Versäumnis: „Die Möglichkeiten sind vielfältig und stecken im Detail.“ Steuerlich günstig kann es beispielsweise für Eltern sein, Einkunftsquellen auf die Kinder zu verlagern, zumal Schüler und Studenten oft kaum Einkünfte beziehen und daher keine oder nur geringe Einkommensteuer zu zahlen haben.
Denkbar ist hier ein sogenannter Zuwendungsnießbrauch an einem Grundstück oder an einer Eigentumswohnung. Das bedeutet, dass den Kindern für eine vermietete Immobilie befristet ein Nießbrauch eingeräumt wird. Dann sind diese Vermieter auf Zeit und erhalten, anstatt Unterhalt durch die Eltern eigene Mieteinnahmen (die sie aber natürlich versteuern müssen). Mit Fristablauf des Nießbrauchs werden sie automatisch im Grundbuch gelöscht und die Eltern kassieren wieder die Miete.
Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg (11 K 2951/15) ist es zulässig, wenn Eltern ihren Kindern befristet den Nießbrauch an einer vermieteten Immobilie zukommen lassen. Hierdurch kommen Eltern einerseits ihrer Unterhaltspflicht nach, andererseits sind die erzielten Einkünfte von dem betreffenden Kind in der Regel nicht oder deutlich geringer zu versteuern als durch die Eltern. Das Motiv, Steuern zu sparen, gilt aus Sicht des Gerichts noch nicht als eine unangemessene steuerliche Gestaltung im Sinne des § 42 AO. Entsprechende Kosten zur Einräumung des Nießbrauchs und sonstige steuerliche Auswirkungen bei Eltern und Kindern müssen individuell im Gesamtkontext geprüft werden.
In dem konkreten Urteilsfall steht einer Tochter während der Zeit des Zuwendungsnießbrauchs keine Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA) zu. Auch der Eigentümer ist nach Einräumung des Nießbrauchs nicht mehr zur Abschreibung des Gebäudes berechtigt, da er keine Einkünfte erzielt. Somit kann die Gebäudeabschreibung nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Dieser entscheidende Nachteil des Zuwendungsnießbrauchs spielt jedoch dann keine Rolle, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das bereits vollständig abgeschrieben ist. Der Eigentümer sollte mit seinem Kind vereinbaren, dass es sämtliche im Zusammenhang mit der Immobilie anfallenden Aufwendungen trägt, damit es sie als Werbungskosten abziehen kann. Der Abzug ist selbst dann möglich, wenn der Eigentümer seinem Kind die Mittel unter Berücksichtigung der Schenkungssteuer schenkt.
„Natürlich sollte der Vermögensinhaber bei der Nachlassplanung nie aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Entscheidungen treffen“, sagt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. Für den Vermögensinhaber ist es aber wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten, sondern auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht zu kennen, um frühzeitig zu handeln.
Beratung im Netzwerk mit Fachexperten
Professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate Planner, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals, sind dabei behilflich, den eigenen persönlichen Weg in der Vermögensnachfolgeplanung zu finden. Die Professionals verstehen sich als Koordinatoren des Beratungsprozesses und garantieren im Netzwerk mit anderen Fachberatern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) optimale und individuell zugeschnittene Lösungen. CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals, die i.d.R. weder Steuerberater noch Rechtsanwalt sind, werden natürlich nicht steuerlich oder rechtlich beratend tätig, sondern halten insbesondere die Vermögens- und Lebensziele ihrer Kunden im Auge. Und gerade dieser Blick auf die Vermögens- und Finanzsituation bringt für Kunden einen messbaren Mehrwert gegenüber einer nur rechtlichen oder steuerlich optimalen Nachfolgeplanung.
Dank der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals lässt sich für jeden Fall eine maßgeschneiderte Lösung finden, die familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unter einen Hut bringt. Die Nachfolgeplaner garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität. Die Professionals sorgen für die optimale Übertragung des Vermögens auf die nachfolgende Generation. Sie erstellen eine individuelle Strategie für eine Nachlassplanung und optimieren die Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie potenziellen weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern.
Über den FPSB Deutschland e.V. Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 175.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungsnachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum EFA European Financial Advisor® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.458 Personen seiner 2.000 Mitglieder nach DIN ISO 22222 (Privater Finanzplaner) zertifiziert.
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de
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Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Ansprechpartner: Iris Albrecht Tel.: +49 69 9055938-0 E-Mail: presse@fpsb.de Website: www.fpsb.de