Zeugnis-Tag: Hat mein Haus gute Noten?

Wien/St. Pölten (pts017/01.02.2019/12:20) – Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Print- oder elektronischen Medium zum Kauf, zur Miete oder Pacht angeboten, sind Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes bzw. des Nutzungs­objektes anzugeben (§ 3 EAVG 2012). Der erforderliche Energieausweis weist diese Kennzahlen aus.

Der Energieausweis muss alle 10 Jahre neu ausgestellt werden

Das TÜV AUSTRIA Business Unit Bautechnik hat soeben Wiens neuesten Prüf- und Forschungscluster umgesetzt, das TÜV AUSTRIA Technology & Innovation Center, Energieausweis inklusive. TÜV AUSTRIA-Experte Baumeister Architekt Andreas Kloiber sieht den Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude als Grundlage nachhaltiger Immobilienentwicklung: „Der Energieausweis ist richtungsweisende Entscheidungsgrundlage in der Bautechnik.“

Das Lösungspaket des TÜV AUSTRIA endet nicht bei der Ausstellung für die Dokumentenablage, so Business Unit Manager Stefan Pfefferer: „Der Energieausweis ist ein Auftrag, Neubau, Ankauf oder Sanierungsprojekte bis zur Umsetzung aus einer Hand zu begleiten.“

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Aussender: TÜV AUSTRIA Group Ansprechpartner: Stefan Pfefferer, MBA Tel.: +43 5 0454 6301 E-Mail: bautechnik@tuv.at Website: www.tuv.at/bautechnik