Wien (pts012/28.06.2019/11:30) – Die Verurteilung eines Landwirts nach einer tödlichen Kuhattacke auf eine Touristin führte bei Almwirten sowie innerhalb der Tourismusbranche zu großer Verunsicherung, wer für Unfälle mit Weidetieren haftbar gemacht werden kann.
Die dazu geplante ABGB Änderung passierte am vergangenen Mittwoch den Justizausschuss des Nationalrats.
Jetzt soll die Eigenverantwortung von Alm-Besuchern durch das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 (HaftRÄG 2019) gesetzlich festgeschrieben werden. Das soll für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Wer wissen möchte, was das geplante HaftRÄG 2019 genau bedeutet, kann dies in einem Seminar der ARS Akademie am 15. Juli 2019 in Graz erfahren. Weitere Termine finden im August in Klagenfurt und Wien statt.
Seminar: Eigenverantwortung auf Wegen, Alm- & Weideflächen
Die Eigenverantwortung auf Wegen, Alm- & Weideflächen steht im Fokus des gleichnamigen Seminars der ARS Akademie, das am 15. Juli in Graz sowie im August in Klagenfurt und Wien stattfindet. Denn wer in der Natur unterwegs ist, tut dies auf eigene Verantwortung hin. Das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 (HaftRÄG 2019) nimmt damit nicht nur die Bauern in die Verantwortung hinsichtlich ihrer Weidetiere, sondern auch Wanderer, die auf Almen unterwegs sind.
Was das HaftRÄG 2019 nun konkret für Benutzer bzw. Eigentümer und Wegehalter von Almen, Weiden und Wegen bedeutet, können Teilnehmer im Seminar der ARS Akademie „Eigenverantwortung auf Wegen, Alm- & Weideflächen“ erfahren. Insbesondere die von Personen erwartete Eigenverantwortung steht im Mittelpunkt der halbtägigen Weiterbildung, die jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr stattfindet.
„Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern einen kompakten und praxisgerechten Überblick über den aktuellen Stand der Regierungsvorlage zum Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 zu geben“, fasst der Vortragende Mag. Dr. Alfred Popper, Richter i. R., Lektor an der TU Wien sowie Vortragender an diversen Universitäten, zusammen.
Seminar der ARS Akademie: Eigenverantwortung auf Wegen, Alm- & Weideflächen. Regierungsvorlage zum HaftRÄG 2019 und zur Eigenverantwortung. Termine: * 15.7.2019, Graz, 13.30 bis 17.30 Uhr * 19.8.2019, Klagenfurt, 13.30 bis 17.30 Uhr * 22.8.2019, Wien, 13.30 bis 17.30 Uhr
Alle Infos zum Seminar finden Sie auf der Website der ARS Akademie: https://bit.ly/31Ur7BG
Rückfragehinweis: ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft E-Mail: office@ars.at Web: https://www.ars.at
Diese Meldung wird zur Verfügung gestellt von Erno Mayer – 2M Brandschutz; https://www.2m.at
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Aussender: ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft Seminar und Kongress VeranstaltungsgmbH Ansprechpartner: Claudia Neulinger, MA Tel.: 01 / 713 80 24 E-Mail: presse@ars.at Website: www.ars.at