84 MW mehr Windkraft und Kleinwasserkraftwerke heuer möglich

St. Pölten (pts020/23.07.2019/11:05) – Im Ökostromgesetz sind jährlich Mittel für neue Ökostromanlagen vorgesehen. Bei der Vergabe der Förderverträge muss errechnet werden, wie viele neue Verträge mit diesen Mitteln möglich sind. Aufgrund einer fehlerhaften Anwendung des Ökostromgesetzes durch die Beamten im Ministerium wurden heuer deutlich weniger Verträge vergeben, als möglich wären.

„Mehrere uns vorliegende Rechtsgutachten weisen auf diese fehlerhafte Rechtsauslegung hin“, bemerken Paul Ablinger, Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich, und Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. „Damit wären heuer alleine um 50 % mehr Windkraft und eine Verdopplung bei der Kleinwasserkraft mit neuen Verträgen für die Errichtung möglich. Nachdem eine Klarstellung von Ministerin Köstinger nicht erfolgte, braucht es nun eine klare Entscheidung der neuen Ministerin für einen raschen Ökostromausbau.“

Mit dem bestehenden Ökostromgesetz können jedes Jahr neue Ökostromanlagen wie Windräder oder Kleinwasserkraftwerke gefördert werden. Die Anzahl der Anlagen, die mit der Ökostromförderung umgesetzt werden können, wird aus dem möglichen jährlichen Unterstützungsvolumen und dem Strompreis errechnet. Wie diese Berechnung durchzuführen ist, ist im Ökostromgesetz genau geregelt. „Gesetzlich ist vorgesehen, aktuelle Vorjahreswerte bei der Berechnung anzuwenden, tatsächlich wurden heuer drei bis vier Jahre alte Werte angewendet und damit das Volumen der Neuverträge klein gerechnet“, ärgert sich Moidl. Diese Vorgangsweise erfolgte bisher in Absprache mit den Beamten des Nachhaltigkeitsministeriums.

Zusätzliche Verträge für 74 MW Windkraft und 10 MW Kleinwasserkraft möglich Bei rechtskonformem Vorgehen könnten heuer – bei gleichbleibender Höhe der Fördermittel – zusätzlich 25 Windkraftwerke mit insgesamt 74 MW Leistung Verträge erhalten. Das sind 50 Prozent mehr als vergeben wurden. „Es geht dabei nicht darum, die Fördertöpfe zu erhöhen, sondern lediglich bestehende Gesetze umzusetzen“, so Moidl. Darüber hinaus würde eine gesetzeskonforme Anwendung des Ökostromgesetzes auch zusätzliche Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 10 MW ermöglichen. „Mehrere Rechtsgutachten unterstützen diese Position“, hält Ablinger fest.

In letzter Konsequenz bleibt die Klage „Die Dissonanz zwischen politischen Worten und realen Taten der letzten Monate muss rasch behoben werden. Auf der einen Seite wurde immer wieder der rasche Ausbau erneuerbarer Energien proklamiert, in Realität dieser aber anscheinend von Teilen des Ministeriums aktiv behindert“, bemerkt Ablinger. „Anstatt die Energiewende aktiv zu behindern, muss sie beschleunigt werden. Besonders jetzt, wo das ‚Erneuerbare-Ausbau-Gesetz‘ durch die Regierungskrise voraussichtlich erst in rund zwei Jahren in Kraft treten wird, hängt der Ökostromausbau der nächsten beiden Jahre völlig in der Luft“, ergänzt Moidl und setzt große Hoffnungen auf die neue Ministerin.

Die betroffenen Windenergie-Unternehmen bereiten nun Klagen vor. Parallel dazu suchen die IG Windkraft und Kleinwasserkraft Österreich intensiv das Gespräch mit Ministerin Patek. Die Branchenvertreter hoffen auf eine klare Entscheidung für mehr Klimaschutz. „Der Gesetzestext des Ökostromgesetzes muss endlich angewendet werden, und damit die Behinderung des Ausbaus erneuerbarer Energien beendet wird“, so Moidl abschließend.

(Ende)

Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee Tel.: +43 (0)660/20 50 755 E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at