Wien (pts025/28.08.2019/11:30) – Die Brandschutzausbildung der Beauftragten im Unternehmen erfolgt nach den „Technischen Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes (TRVB)“. Sie finden die Ausbildungen in Österreich sowohl bei verschiedene Brandschutzorganisationen als auch bei den Feuerwehrorganisationen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, dass die Ausbildungsstätte eine Ausbildungsstätte nach TRVB 117 O aufweist. https://2m.at/brandschutz-vortraege/
In manchen Fällen arbeiten Unternehmen auch mit solchen Ausbildungsstätten zusammen und der besuchte Kurs findet auf Grundlage der TRVB statt, somit kann die Ausbildung in den Brandschutzpass eingetragen werden.
Die einzelnen Kurse werden in verschiedene Module und Technikseminare zusammengefasst. https://2m.at/brandschutz-wien
– Modul 1 – Grundausbildung – Brandschutzwart (1 Tag)
– Modul 2 – Grundausbildung – Brandschutzbeauftragter (2 Tage)
– Nutzungsbezogene Seminare (1 Tag, max. 2 Jahre nach Grundausbildung) — N1 – besondere Personengefährdung — N2 – erhöhte Brandgefahr — N3 – besondere Gefährdungen
– Technik-Seminare (max. 2 Jahre nach Grundausbildung)
Vollausbildung Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte ist erst dann vollwertiger Brandschutzbeauftragter, sobald er die Grundausbildung, das/die erforderliche(n) nutzungsbezogenen Seminare und die jeweiligen technischen Seminare abgeschlossen hat.
Die Anzahl der technischen Seminare richtet sich nach den technischen Einrichtungen im Unternehmen Beispielsweise Rauchabzug, Druckbelüftung, Sprinkleranlage usw. https://2m.at/brandschutzbeauftragter/
Wichtig: Solange der Brandschutzbeauftragte nicht alle für seinen Betrieb erforderlichen Seminar besucht hat, ist er nur ein interimsmäßig eingesetzter Brandschutzbeauftragter.
Im Falle einer behördlich durchgeführte Kontrolle ist diese Person nicht als vollständiger Brandschutzbeauftragter anzusehen.
Fortbildung nach 5 Jahren verpflichtend
Nach 5 Jahren ist eine Fortbildung erforderlich. Grob gesagt, ist eine Fortbildung dann als Verlängerung anzusehen, wenn ein Kurs im Ausmaß von 6 Lerneinheiten (LE) mit grundlegenden Themen aus der TRVB besucht wird. Fragen Sie bei Kursbesuchen explizit nach einer Passverlängerung, damit keine Missverständnisse entstehen.
Passverlängerung Veranstaltungen
Manche Veranstaltungen (Beispiel: NOFEX – Brandschutzfachtagung der NoFire Safety GmbH), die Brandschutzthemen als Grundlage haben, gelten, sofern dies ausgewiesen wird, als Passverlängerung und müssen im Brandschutzpass eingetragen werden. Warum? Da ansonsten die Ausbildung nicht amtlich anerkannt werden kann, somit ist die Ausbildung als Ergänzung zu sehen, aber nicht relevant, wenn es um die Brandschutzpassverlängerung geht. https://2m.at/sicherheitsunterweisung/
Brandschutzwart – ist eine Verlängerung erforderlich?
Grundsätzlich ist die Brandschutzwarteausbildung nach 5 Jahren durch eine Fortbildung aufzufrischen. Wenn Sie diese Frist versäumen, dann ist eine Fortbildung möglich, die den Status wiederaufleben lässt.
Brandschutzbeauftragter – Verlängerung – Fristversäumnis!
Die Fortbildung im Ausmaß von 6 LE (ganzer Tag) ist alle 5 Jahre verpflichtend. Versäumen Sie diese Frist, ist ein erneuter Kursbesuch des Moduls 2 – Brandschutzbeauftragter (2Tage) erforderlich.
Wann läuft die Frist zur Verlängerung ab?
Vereinfacht und ohne auf gewisse Feinheiten einzugehen: nach der letzten Ausbildung (Grundlage TRVB) im Ausmaß von 6 LE (ganzer Tag) plus 3 Monate. https://2m.at/evakuierung/
Welche technischen Seminare nach der TRVB gibt es?
Die technischen Seminare sind gegliedert unter: – Brandmeldeanlagen (BMA) 4LE – Druckbelüftungsanlagen (DBA) 2LE) – Gaslöschanlagen (GLA) 2LE – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 2LE – Sprinkler- bzw. EAL-Anlagen (SPA) 6LE
Wie lange dauert eine Vollausbildung und welcher Zeitraum ist realistisch?
Besuchen Sie alle Kurse der TRVB 117 O, ist die Ausbildung in eineinhalb Wochen abgeschlossen. Praktisch gesehen ist die Vollausbildung realistisch im Zeitraum von 6 Monaten, je nach Verfügbarkeit der Kurse am Markt möglich. Der ausgesendete Text stellt eine Zusammenfassung einzelner Themenbereiche zum Brandschutz dar und erhebt keine Gewähr auf Vollständigkeit und ist keine rechtliche Beratung.
Warum ist ein sechsmonatiger Durchlauf der Ausbildung sinnvoll?
Aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, die Ausbildungen zu strecken, denn die Herausforderungen für den Brandschutzbeauftragten liegen nicht in der theoretischen Ausbildung, sondern in der Umsetzung aller erforderlichen Erkenntnisse von A (wie Arbeitsrecht) bis Z in die Praxis bei Brandschutzrundgängen (Eigenkontrolle, Mängelerkennung, Beratung Unternehmensleitung u.a.). https://2m.at/verhalten-im-brandfall-2m-brandschutz/
Informationen finden Sie auch unter: https://www.2m.at
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Aussender: 2M Brandschutz Ansprechpartner: Erno Mayer, dipl. BO Tel.: +43 663 03038008 E-Mail: nachrichten@2m.at Website: www.2m.at