Berlin (pts038/20.12.2019/14:00) – Es ist soweit: Am 16. Dezember ist die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in Kraft getreten. Damit sollen zukünftig Personen, die Missstände im beruflichen Kontext melden, unter standardisierten Schutz gestellt werden. Bisher war dieser uneinheitlich geregelt, sodass Hinweisgeber in einigen EU-Ländern nur teilweise oder in bestimmten Wirtschaftsbereichen geschützt wurden. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht zu überführen.
Was erwartet Unternehmen?
Die neue EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Meldekanäle einzurichten. Diese Verpflichtung gilt ab einer Mitarbeiterzahl von 50 Beschäftigten. Durch die Einführung entsprechender Kanäle soll es Personen ermöglicht werden, Missstände melden zu können, ohne dabei Repressalien, wie beispielsweise eine Kündigung, Versetzung oder Einschüchterung, fürchten zu müssen. Ebenso stehen dabei Dritte unter Schutz, die mit den Hinweisgebern in Verbindung stehen und ebenfalls im beruflichen Kontext Repressalien erleiden könnten, wie etwa Kollegen oder Verwandte des Hinweisgebers.
Eingerichtete interne Meldesysteme sollen außerdem so sicher konzipiert, betrieben und eingerichtet werden, dass die Identität des Hinweisgebers sowie Dritter innerhalb einer getätigten Meldung gewahrt bleibt. Zudem schreibt die Regelung vor, den Eingang einer Meldung innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen und maximal drei Monate nach Eingangsbestätigung auf Meldungen zu reagieren und diese weiterzuverfolgen.
Für externe Meldekanäle gilt wiederum eine Frist von sechs Monaten, sofern dies ausreichend begründet wird. Darüber hinaus schreibt die EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten vor, wirksame Sanktionen jenen Unternehmen oder Personen aufzuerlegen, die unter anderem versuchen, die Meldungen zu behindern, gegen die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern verstoßen, Repressalien gegenüber den unter Schutz gestellten Hinweisgebern und Dritten zu ergreifen oder Gerichtsverfahren in diesem Kontext anstreben. Gleichzeitig werden auch jene Hinweisgeber sanktioniert, die wissentlich falsche Informationen weitergegeben haben.
Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, sieht darin einen wichtigen Schritt, Hinweisgebern die nötige Anerkennung und den notwendigen Schutz zu gewährleisten: „Whistleblower sind in unseren Gesellschaften äußerst wichtig. Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt.“ Auch die Business Keeper AG begrüßt diesen immensen Wandel im Umgang mit Hinweisgebern sowie generell die stetig wachsende Bedeutung, die dem Thema Compliance zukommt.
Hinweisgebersystem ist nicht gleich Hinweisgebersystem
Unternehmen sind nun zum Handeln verpflichtet. Doch bei ihrer Wahl eines Meldesystems dürfen sie den Sicherheitsaspekt nicht aus dem Auge verlieren und sollten sich somit für ein System entscheiden, welches mittels einer modernen, hochverschlüsselten und hochsicheren Technologie in der Lage ist, die Identität von Whistleblowern auch zu 100 Prozent zu garantieren. Durch die nunmehr 20-jährige Zusammenarbeit mit Behörden und Unternehmen verschiedenster Größe hat die Business Keeper AG von Beginn erkannt, wie wichtig der Schutz von Hinweisgebern und wie notwendig die Einführung eines hochsicheren Meldesystems ist – nicht zuletzt auch für die Entwicklung einer nachhaltigen Vertrauensbasis innerhalb der Organisation.
„Im Gegensatz zu allen anderen Anbietern auf dem Markt, stellen wir mit dem BKMS® System ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Verfügung, das weder der Business Keeper AG selbst noch Dritten den Zugriff auf die sensiblen Meldungsdaten ermöglicht. Dies versichern wir unseren Kunden, indem wir das BKMS® Hinweisgebersystem regelmäßig von unabhängigen Gutachtern überprüfen und dessen Sicherheit zertifizieren lassen“, so Kai Leisering, Vorstand der Business Keeper AG.
Business Keeper AG Die Business Keeper AG mit Sitz in Berlin ist der europaweit erste und führende Anbieter eines elektronischen Hinweisgebersystems. Das Business Keeper Monitoring System (BKMS® System) ermöglicht die systematische und vertrauliche Übermittlung von Hinweisen von Mitarbeitern und Lieferanten und schützt Organisationen auf diesem Weg nachhaltig sowohl vor rechtlichen als auch vor reputativen Schäden. Dabei erfüllt das hochsichere, webbasierte BKMS® System höchste Anforderungen an den Datenschutz sowie die Datensicherheit und ist das einzige Hinweisgebersystem, das nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht zertifiziert ist.
Zu den Kunden der Business Keeper AG zählen internationale Konzerne sowie mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen, Banken, Versicherungen, die öffentliche Verwaltung, das Gesundheitswesen, gemeinnützige Institutionen und Anti-Korruptionsorganisationen weltweit. Das BKMS® System wird derzeit in 197 Ländern und Regionen sowie in mehr als 70 Sprachen eingesetzt. Etwa fünf Millionen Angestellte von Kundenunternehmen (ohne Zulieferer und Partner) haben Zugang zu der Anwendung. Unter Einbezug der behördlichen BKMS® Systeme sind es rund 500 Millionen potenzielle Nutzer.
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Aussender: Business Keeper AG Ansprechpartner: Ulrike Dittmar Tel.: +49 30 88774440 E-Mail: u.dittmar@business-keeper.com Website: www.business-keeper.com