Wien (pts008/30.01.2020/09:05) – Wenn ein Unternehmen so sehr mit der Digitalisierung und Aufbereitung von Gebäudeplänen und sicherheitsrelevanten Daten für Immobilien, Büros, Wohnbauten und auch Hotels zu tun hat wie die ISHAP Gebäudedokumentations GmbH, dann springen den Profis zwangsläufig auch gesetzliche Änderungen ins Auge, die für viele Probleme sorgen werden. „Anfang Dezember wurde in Salzburg das neue Nächtigungsabgabengesetz beschlossen. Das bringt entscheidende Änderungen für alle Nebenbeivermieter, die über verschiedene Plattformen Wohnraum für Touristen anbieten. Wer hier in Zukunft nicht genau auf Abgabepflichten und Sicherheitsbestimmungen aufpasst, kann geklagt werden und es drohen empfindliche Strafen“, so ISHAP-Geschäftsführer Ing. Thomas Korol. https://www.ishap.at
Digitales Haus und digitaler Bauakt bringen Tourismusbetrieben 100 % Sicherheit
Durch das „digitale Haus“ und den „digitalen Bauakt“ können schneller und einfacher als bisher alle nötigen Wartungs- Sicherheits- und Verwaltungsaufgaben für ein Gebäude und damit auch für Hotels oder Beherbergungsbetriebe ganz einfach über PC, Tablet oder sogar das Handy aufgerufen und bearbeitet werden.
Das digitale ISHAP Bauwerksbuch informiert Immobilienbesitzer automatisch über Überprüfungstermine von bis zu 140 wichtigen Gebäudekomponenten wie Lüftungsanlagen, Brandschutzanlagen, Rauchmelder, Lifte, Garagentore oder Spielplatzgeräten. Ing. Korol: „Damit können gerade touristische Betriebe sichergehen, sämtliche nötigen gesetzlichen Befundungen von Anlagen oder regelmäßige sicherheitsrelevante Überprüfungen im Gebäude fristgerecht zu erfüllen und auch gleich die Funktionsfähigkeit 100 Prozent rechtssicher digital bestätigen und speichern zu lassen.“
Das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz in Kürze: – Vereinheitlichung der Orts- und Kurtaxe zu einer Nächtigungsabgabe – Auskunftspflichten für Online-Plattformen für leichtere Einhebung der Abgabe – Registrierungspflicht der Unterkunftsanbieter – Informationspflicht von Unterkunftsanbietern zu Abgabenhöhe und Registrierung – Amtsinterner Datenaustausch und Verarbeitung personenbezogener Daten – Strafen bei Abgabenhinterziehung, unerlaubter touristischer Vermietung
2020 werden sicher in ganz Österreich die gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen für entgeltliche Nächtigungen in eigentlich privaten Wohnungen drastisch verschärft werden, nicht nur in Punkt Registrierung und Abgabenpflicht, sondern auch bei den umfangreichen Sicherheitsbestimmungen, die normalerweise für Beherbergungsbetriebe gelten. „Damit soll Gleichbehandlung zwischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben wie Hotels und Pensionen und privaten Anbietern hergestellt werden“, so Immobilienexperte Ing. Thomas Korol ( https://www.gebäudedokumentation.at ).
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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. Ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 236413201 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at