Wirtschaftlicher Notfall Gastronomie – wann kommt die zugesagte „Soforthilfe“?

Wien (pts029/30.03.2020/14:25) – Heute vor 14 Tagen, am 16. März 2020 um 15.00 Uhr, wurden alle gastronomischen Betriebe bundesweit auf Anweisung der Österreichischen Bundesregierung geschlossen .

Eine notwendige Maßnahme , um der Ausbreitung des Corona-Virus aktiv entgegenzuwirken, die selbstverständlich von den Gastronomen vollends mitgetragen wurde und wird, denn parallel dazu wurde ein schnelles und unbürokratisches Soforthilfepaket für die Wirtschaft angekündigt und versprochen. Leider blieb dieses Paket bis heute, 30. März 2020, fest verschnürt.

Die österreichische Bundesregierung wünschte sich von Österreichs Wirtschaft „Kurzarbeit“ für die MitarbeiterInnen – und die UnternehmerInnen kamen diesem Wunsch nach. Doch bis heute steht gerade in der Gastronomie nicht fest wie die Gehälter und Löhne mit morgen, 31. März 2020, bezahlt werden können.

Das AMS hat noch den wenigsten Gastronomen die Kurzarbeit bestätigt; somit besteht keine Möglichkeit Bankgarantien für die Löhne und Gehälter einzuholen.

„Ob dies dann auch in wenigsten Stunden zu einer Zusage führen wird – wie durch die Bundesregierung zugesagt – ist ebenso fraglich“ , so Stefan Ratzenberger , Sprecher der Gastronomieinitiative.

Erweist sich die Kurzarbeit , die die gelebte Verantwortung der österreichischen Unternehmer gegenüber den MitarbeiterInnen deutlich zum Ausdruck bringt, letztlich als „Todesstoß“ für viele?

Die Richtlinien des Nothilfefonds wurden in der heutigen Pressekonferenz gar nicht angesprochen. Auf Nachfrage bei der WKO wurde auf Ende dieser Woche verwiesen. Also auch eine erneute Verschiebung der angekündigten „Sofortmaßnahmen“.

„Es haben sich mittlerweile über 4.000 Gastronomen aus ganz Österreich zusammengeschlossen, um gemeinsam stark vertreten und gehört zu werden, denn viele von ihnen stehen nach den finanziellen Verlusten der vergangenen Monate ob des Nichtraucherschutzgesetz vor weiteren finanziellen Schäden, die allein und ohne der vielfach zugesagten raschen und unbürokratischen Soforthilfe der Bundesregierung nicht zu bewältigen sein werden“ , so Stefan Ratzenberger .

Diese mangelnde Informationspolitik bemängelt die Gastronomie und führt unweigerlich zu Verunsicherung unter den Gastronomen .

Folgende Fragen stehen hierbei Raum:

Härtefallfonds versus Notfallfonds Ist die Kurzarbeit Voraussetzung zum Antrag für den Notfallfonds und schließt ein Antrag im Härtefallfonds den Antrag im Notfallfonds aus?

Morgen, 31. März 2020, werden die Löhne und Gehälter fällig. Wann ist mit den Bestätigungen der Kurzarbeit durch die Gewerkschaft und das AMS zu rechnen? Viele haben vor weit mehr als 48 Stunden beantragt, aber keine weitere Information erhalten. Ohne Bestätigung der Kurzarbeit durch das AMS kann kein Geld von den Banken zur Vor-/Zwischenfinanzierung der Löhne und Gehälter beantragt werden.

Refundierung durch das AMS Dauert die Rückerstattung tatsächlich 90 Tage oder diese Zeitspanne auf „nur noch“ 30 Tage verkürzt?

Abwicklung der Zahlungen durch die WKO Warum muss eine derart umfangreiche Datenweitergabe an die WKO erfolgen? Warum kann dies nicht über das Finanzministerium abgewickelt werden, denn dort liegen alle Daten auf?

Pensionisten mit Zuverdienst auf Geringfügigenbasis & Geringfügige Dienstnehmer Viele Pensionisten erhalten weniger Pension als das definierte Existenzminimum in Österreich. Daher arbeiten Sie auf Geringfügigenbasis; damit schaffen sie so halbwegs ihren Alltag zu meistern. Aber: Pensionisten mit Geringfügigenzuverdienst können keinen Härtefall beantragen. Warum fallen geringfügig beschäftigte Dienstnehmer nicht unter die Kurzarbeitsregelung? Warum wurde so entschieden?

Zahlung von Miete und Pacht Weiterhin keine Klärung der Situation, trotz Zusage der Klärung seitens der Justizministerin. Auch diese Zahlungen müssen in den nächsten Tagen geleistet werden – oder auch nicht.

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