FPSB Deutschland: Notfall-Checkliste – Diese Vorkehrungen sollte jeder treffen in Zeiten von Corona und darüber hinaus

Frankfurt am Main (pts036/27.04.2020/15:00) – Die rasante weltweite Ausbreitung des Corona-Virus zwingt viele Menschen dazu, ihre gewohnten Verhaltensweisen zu überdenken. Und sich auch mit dem Ernstfall, dem eigenen Ableben, zu befassen. „Jeder sollte sich deshalb unbedingt die Frage stellen, ob er oder sie ausreichend für den Ernstfall vorbereitet ist, also einen entsprechenden Notfallkoffer hat“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

In solch einen Koffer gehören unter anderem eine Vorsorgevollmacht, ein Testament und eine Patientenverfügung. Allerdings zeigt sich, dass nur ein kleiner Teil der Bundesbürger solche Vorsorgemaßnahmen getroffen hat. „Dabei ist es gar nicht so schwer und aufwändig, zumindest für eine Notfallabsicherung zu sorgen“, erklärt der Finanzexperte, warnt aber zugleich: „Langfristig ausreichend ist das nicht, da dies in der Regel nicht den individuellen Verhältnissen des Einzelnen gerecht wird.“

Besser ist eine gründlich geplante Absicherung im Rahmen einer langfristig ausgerichteten Finanzplanung. Um Fehler oder Versäumnisse bei einer Vorsorgevollmacht oder dem Testament zu vermeiden, sollte man sich deshalb an Professionals wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®) oder die CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®) wenden.

Wussten Sie, dass nicht einmal jeder Vierte hierzulande ein Testament besitzt? Und eine Vorsorgevollmacht haben nicht einmal sechs Prozent der Deutschen. „Das heißt, die wenigsten hierzulande haben für den Ernstfall Vorbereitungen getroffen“, sagt Prof. Tilmes. „Aus diesem Grund haben wir vom FPSB eine Checkliste erarbeitet. Sie soll den Menschen eine Orientierungshilfe bieten, wie sie sich für den Notfall vorbereiten können.“

1. Die Vorsorgevollmacht

„Was ohnehin jeder haben sollte, ist eine Vorsorgevollmacht“, erklärt der Finanzexperte, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. „Angesichts der Dringlichkeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie raten wir jedem dazu, dies nachzuholen, wenn dieses Dokument noch nicht vorliegt.“ Grundsätzlich geht es darum, dass man einer Person des Vertrauens das Recht einräumt, in dessen Namen stellvertretend zu handeln, wenn derjenige dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

Eine solche Vollmacht regelt die Angelegenheiten des persönlichen Lebens und somit auch die Vermögensvorsorge. „Das ist deshalb wichtig, weil die Zuständigkeit für diese Person ohne Vollmacht dem Betreuungsgericht zufällt“, warnt Tilmes.

Da es, auch angesichts der derzeitigen Kontaktbeschränkungen, länger dauern kann, eine solche Vollmacht zusammen mit einem Experten zu erstellen, sollten diejenigen, die so etwas rasch benötigen, selbst tätig werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten für die Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht: Zum einen die Spezialvollmacht, mit der jemand einer anderen Person die Erlaubnis zur Erledigung eines einzelnen Rechtsgeschäfts gibt und zum anderen die Generalvollmacht, die generell alle Rechtsgeschäfte umfasst. Die zuerst genannte Vorsorgevollmacht enthält dabei üblicherweise wesentliche Elemente der Generalvollmacht und umfasst darüber hinaus die Gesundheitssorge und die Sorge um den Aufenthalt eines Menschen.

Bezogen auf Covid-19 kann eine Vorsorgevollmacht oder Spezialvollmacht reichen, da neben der Vermögensvorsorge auch medizinische Sachverhalte behandelt werden können. Sie sollte sich dann unter anderem auf ärztliche Eingriffe und Behandlungen mit der Gefahr des Todes oder schwerer gesundheitlicher Schäden, auf freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen sowie eine Schweigepflichtsentbindung erstrecken. Hilfreich kann die Vorlage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sein. Dafür braucht es keinen Notar, lediglich sollten Zeugen, die die korrekte Urheberschaft bestätigen, hinzugezogen werden.

Für die Zeit der Pandemie kann eine solche Notlösung ausreichend sein. „Jedoch muss jeder bedenken, dass dabei viele Details ungeregelt bleiben und sich dies für die Hinterbliebenen nachteilig auswirken kann“, so Tilmes. „Deshalb rate ich dazu, sobald es möglich ist, eine umfassende und auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmte Vorsorgevollmacht zusammen mit einem Experten aufzusetzen.“ Diese beinhaltet dann auch Vermögensangelegenheiten, Grundstücksgeschäfte oder das Gesellschaftsrecht, falls jemand einen Betrieb hat oder an einer Firma beteiligt ist. Geht es übrigens speziell um die Veräußerung einer Immobilie durch einen Bevollmächtigten – vielleicht aufgrund einer Krankheit und dem Umzug in eine Seniorenresidenz -, dann muss eine notarielle Vorsorgevollmacht vorliegen. Im betrieblichen Kontext sollten Unternehmer neben der privaten Notfallsituation auch betriebliche Vollmachten erstellen.

2. Das Testament

Wie bei der Vorsorgevollmacht gibt es auch beim Testament einen kurzen, schnellen Weg. Wer angesichts der grassierenden Pandemie diesen beschreiten möchte, setzt sein Testament handschriftlich auf, gibt Ort und Datum an und unterschreibt es. „Es sollte beinhalten, wer Erbe ist. Bei mehreren Erben sind entsprechende Quoten anzugeben“, fasst Tilmes zusammen.

Zudem kann es einen Testamentsvollstrecker beinhalten und ein Wahl- und Bestimmungsvermächtnis. So kann nach dem Erbfall noch die steuerlich beste Lösung gesucht und umgesetzt werden. Und aus einem Testament sollte klar hervorgehen, ob frühere Testamente wegfallen oder teilweise noch Gültigkeit haben. Zudem sollte der Verfasser des Testaments das Dokument beim Amtsgericht hinterlegen.

„Allerdings gilt es auch hier zu berücksichtigen, dass ein solches selbst erstelltes Testament viele Detailfragen offen lässt und unter Umständen Nachteile für die Hinterbliebenen mit sich bringt“, warnt der FPSB-Vorstand. „Zudem dürften die Vermögensverhältnisse in vielen Fällen sehr komplex sein. Wer keine Risiken eingehen möchte, dem ist eine professionelle Begleitung und fachliche Ausgestaltung deshalb unbedingt zu empfehlen.“ Ist eine Firma oder ein Betrieb Gegenstand des Testaments, dann gilt es zu bedenken, dass „Gesellschaftsrecht“ vor „Erbrecht“ geht. Gesellschaftsverträge und Testamente müssen deshalb aufeinander abgestimmt werden.

3. Die Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie – schriftlich – für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das ist gerade angesichts der Covid-19-Pandemie wichtig. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung folgendermaßen: Es ist die schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie „in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“.

Gerade im Hinblick auf die derzeitige Situation ist wichtig, dass der Aussteller der Patientenverfügung diese um Bitten oder bloße Richtlinien für eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie für die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam ergänzen kann. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben oder mögliche religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe in einer Patientenverfügung zusätzlich festzulegen.

„Auf diese Weise kann jeder Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit sein Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn jemand zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar ist“, erläutert Tilmes. Die Patientenverfügung richtet sich somit in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam.

4. Die Notfallkoffer

Tatsächlich führt uns die Pandemie deutlich vor Augen, wie wenig vorhersehbar alles ist. Umso wichtiger ist es, eine Notfallmappe bzw. einen „Notfallkoffer“ zu erstellen, um die Hinterbliebenen über alles Wesentliche zu informieren. Um diesen möglichst übersichtlich zu gestalten, bietet es sich an, den Notfallordner in einen medizinischen, einen allgemeinen und finanziellen Teil zu gliedern.

Der medizinische Teil sollte folgende Angaben beinhalten: alle Daten zur Person, die Patientenverfügung im Original, die Namen der im Notfall zu informierenden Angehörigen, eine Liste möglicher chronischer Erkrankungen, Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten und sonstige Arztberichte.

Im allgemeinen Teil sind diverse sonstige Unterlagen einzufügen: Originale und Kopien der wichtigsten Vollmachten, eine Kopie der Vorsorgevollmacht (Original besitzt der Bevollmächtigte), Bank- und Generalvollmacht, Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht, eine Kopie des Testaments und alles zum digitalen Nachlass (PIN-Nummern und Zugangsdaten zu elektronischen Geräte und sonstigen Online-Konten). Dort kann auch darauf verwiesen werden, wo entsprechende Passwörter zum Beispiel für die Bankkonten oder das Testament hinterlegt sind.

Der finanzielle Teil könnte in folgende Bereiche gegliedert werden: laufende Verträge (wie Miete, Strom, Abonnements, Mitgliedschaften), Informationen zu Versicherungen und laufende Einkünfte (u.a. gesetzliche Renten, Betriebsrenten, Kapitalauszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Mieten). Abschließend gehört der Überblick über alle Konten, eine Liste aller Vermögenswerte und der ausstehenden Schulden dazu. Als Grundlage für eine Finanzplanung kann auch eine Vermögensbilanz hilfreich sein. Hier kann ein Hinweis darauf hilfreich sein, an wen sich die Hinterbliebenen bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen wenden können.

Immer wieder kommt es vor, dass Unterlagen nicht oder erst nach langem Suchen gefunden werden. Deshalb, und weil sie für jedermann leicht zugänglich sind, sollten diese nicht zuhause aufbewahrt werden. Stattdessen bieten sich Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder vertrauensvolle Personen wie Ärzte an. Bevollmächtigte und die wichtigsten vertrauensvollen Personen können dann informiert werden, wo sich der Notfallordner befindet.

Allerdings gilt es zu bedenken, dass die Patientenverfügung für Notdienste schnell griffbereit sein muss. Gerade bei älteren Mitmenschen bietet es sich deshalb beispielsweise an, die Patientenverfügung in einer Klarsichthülle in der Nähe der Wohnungstür zu haben, falls Rettungssanitäter in die Wohnung gerufen werden. Separat und schnell zugänglich sollte zudem eine Bestattungsverfügung vorliegen.

Fazit: „Natürlich sind diese Vorkehrungen auch unabhängig von der Pandemie für jeden wichtig“, resümiert der Finanzexperte. „Aber ich denke, dass die derzeitigen Ereignisse für jeden ein guter Anlass sein sollten, um sich um diese Dinge zu kümmern.“

Nicht alles davon ist ganz einfach umsetzbar, vor allem wenn es nicht nur eine Notlösung, sondern Teil einer durchdachten Finanzplanung sein soll. Wertvolle Unterstützung bieten hier Professionals wie die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®) oder die CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®).

Über den FPSB Deutschland e.V. Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 25 Mitgliedsländern und mehr als 188.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.

Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich über 1.200 Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater Finanzplaner) zertifiziert.

Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter http://www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen. Zudem finden Anleger dort drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de

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Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Ansprechpartner: Iris Albrecht Tel.: +49 681 410 98 06 10 E-Mail: presse@fpsb.de Website: www.fpsb.de