Frankfurt am Main (pts024/04.06.2020/13:15) – Nach Angaben des Statistikportals Statista lag die Zahl der Firmeninsolvenzen im vergangenen Jahr hierzulande bei knapp 20.000. Dabei ist eine Insolvenz für familiengeführte Unternehmen besonders schmerzhaft. Denn hier stehen – wie bei anderen Insolvenzen auch – nicht nur viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern es geht zusätzlich um das Lebenswerk des Firmengründers und nicht zuletzt um das Vermögen der Familie. „Doch manche Faktoren, die zu einem Konkurs führen können, lassen sich schon in den Griff bekommen“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Das gilt zum Beispiel für das Thema der fehlenden Nachfolgeplanung, die eine nicht ganz seltene Ursache für eine Insolvenz ist.“
Wer frühzeitig mit der Planung der Unternehmensnachfolge beginnt und diesen Prozess sorgfältig und professionell vorbereitet, trägt damit zum langfristigen Fortbestand seines Unternehmens bei und kann zudem Geld sparen und Streitigkeiten vermeiden. Da eine durchdachte und alle Fallstricke vermeidende Nachfolgeplanung aber komplex ist und Unternehmer selbst in der Regel stark in das Tagesgeschäft ihrer Firma eingebunden sind, kann die Unterstützung durch Experten, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER- Professional (CFEP®), hilfreich sein.
Es dürfte wohl kaum jemandem leichtfallen, sich mit Themen wie Berufsunfähigkeit oder dem eigenen Ableben zu beschäftigen. „Aber gerade im Fall eines Unternehmers ist das besonders wichtig“, sagt Prof. Tilmes. „Schließlich kann es, und dafür gibt es zahlreiche Beispiele, jederzeit zu einem Ausfall des Firmenchefs kommen, sei es durch einen Unfall, eine Krankheit oder gar den Tod. Und dann müssen Vorkehrungen getroffen sein, damit die Handlungsfähigkeit des Unternehmens weiterhin gewährleistet ist.“ Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass zum einen eine durchdachte Nachfolgeregelung existiert und dass zum anderen dabei auch Fallstricke vermieden werden. Hier einige der wichtigsten Irrtümer:
1. Irrtum: „Für die Nachfolgeplanung habe ich noch viel Zeit“
„Was du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen“, sagt der Volksmund und hat damit recht. Schließlich kann es immer passieren, dass jemand plötzlich nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. „Unabhängig vom Alter sollte deshalb jeder Unternehmer Vorkehrungen für einen solchen Fall treffen, idealerweise in Form einer professionell aufgesetzten und gut durchdachten Nachfolgeregelung“, erklärt der FPSB-Vorstand. Denn tritt eine solche Situation, in der der Firmenchef nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann, ein, kann der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein. Das Gleiche gilt im Übrigen für eine General- und Vorsorgevollmacht. Diese trägt ebenfalls dazu bei, dass die Firma handlungsfähig bleibt. Ein privater sowie betrieblicher Notfallkoffer sollte ebenfalls vorliegen.
2. Irrtum: „Ein Nachfolger wird sich schon finden.“
Im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung ist es ebenfalls wichtig, schon frühzeitig einen geeigneten Nachfolger zu suchen und diesen auf seine Aufgaben vorzubereiten. Laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer hatte 2018 jeder zweite Alt-Inhaber noch keinen Nachfolger in Aussicht. Das ist ein Rekordstand. Und angesichts des Mangels an Fachkräften hierzulande dürfte es künftig noch schwieriger werden. „Ich kann deshalb nur jedem empfehlen, sich frühzeitig nach einem geeigneten Junior-Chef umzusehen“, so Tilmes. Sind die eigenen Kinder geeignet? Kann ich die Kinder richtig einschätzen, ob Sie das Unternehmen weiter führen möchten und können? Nicht zu vernachlässigen sind die emotionalen Besonderheiten, die bei der Unternehmensnachfolge auf die Familie zukommen können. Ein „Gesamtplan“ für diese sollte vorliegen.
3. Irrtum: „Das Testament spielt für die Unternehmensnachfolge keine Rolle.“
Sehr wichtig im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist auch ein rechtsgültiges Testament. Hier greifen viele Facetten ineinander. Im Grundsatz gilt, insbesondere bei Personengesellschaften: „Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht“. Liegt beispielsweise ein solches Testament nicht vor oder ist die Nachfolge nicht klar bzw. abweichend (vielleicht ungewollt) geregelt, dann besteht die Gefahr, dass die Firma zum einen formal an eine Erbengemeinschaft geht oder sogar potentielle Nachfolger durch Abfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können.
„Ganz maßgeblich ist zu überprüfen, welche Nachfolgeklausel im Unternehmen gilt“, erklärt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Je nach Gesellschaftsform gilt es Rechtsfolgen beim Tod eines Gesellschafters aus dem Gesellschaftsvertrag zu beachten. Bei einer sogenannten Fortsetzungsklausel können durch den Geschäftsanteil des Verstorbenen die anderen Gesellschafteranteile anwachsen, aber gegebenenfalls die im Testament benannten Erben nicht berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang können Abfindungsansprüche entstehen, die häufig ungewollt und unvorteilhaft sind. Bei der „qualifizierten Nachfolgeklausel“ wächst der Anteil bei nur bestimmten Gesellschaftern an, die man im Vorfeld in Abstimmung mit dem eigenen Testament definieren kann. Dies zeigt, dass es darauf ankommt, was in einem Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Testament und Gesellschaftsvertrag müssen aufeinander abgestimmt sein. Sie dürfen sich also nicht widersprechen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass durch ungeplante Erbfolgen bzw. Vermächtnisse eine bisher gewollte Betriebsaufspaltung abrupt beendet wird, die damit ertragssteuerliche Folgen durch die Auflösung von stillen Reserven mit sich zieht.
4. Irrtum: „An der Erbschaftssteuer kann ich nichts ändern.“
Das deutsche Steuerrecht bietet bei der Übertragung von Betriebsvermögen erbschafts- und schenkungssteuerliche Vorteile. „Diese können aber nur dann optimal ausgenutzt werden, wenn sich der Firmeneigentümer der Auswirkungen bewusst ist und frühzeitig mit der Planung der Unternehmensübertragung an seine Erben beginnt“, so Tilmes. Nicht selten stirbt ein Gesellschafter unerwartet. Seine Beteiligung am Unternehmen geht entweder zunächst auf die Erbengemeinschaft über oder es kommt zu einer Sonderrechtsnachfolge.
In dieser Situation sehen sich die Erben häufig erheblichen erb-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Problemen ausgesetzt. Hierauf sollte man vorbereitet zu sein. „Besteht begünstigtes Vermögen oder nicht, ist hier eine zentrale Frage“ so Tilmes. Dies ist ein wichtiges Element der Unternehmensnotfallplanung. Wie hoch sind beispielsweise das Verwaltungsvermögen und die baren Mittel im Unternehmen? Sind diese zu hoch, ist unter Umständen gar keine Begünstigung möglich. Durch eine gezielte Planung lässt sich bei dieser komplexen Materie viel Geld sparen.
5. Irrtum: „Für eine Nachfolgeplanung brauche ich Zeit, die ich nicht habe.“
Es ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass das Aufsetzen einer frühzeitigen Nachfolgeregelung für die meisten Unternehmer aus Zeitgründen gar nicht oder nur schwer möglich ist. Schließlich sind sie in der Regel stark in das Tagesgeschäft eingebunden. Das ist zwar richtig, aber es gibt die Möglichkeit, den Zeitaufwand durch die Inanspruchnahme professioneller Unterstützung deutlich zu minimieren und zu optimieren.
Eine Lösung bieten hier speziell ausgebildete Nachfolgeexperten wie die vom FPSB Deutschland ausgebildeten CFEP®-Professionals. Sie treiben die Planung diszipliniert voran und haben zudem einen umfassenden Blick auf den privaten und betrieblichen Bereich, auf die Geldanlage sowie steuerliche und rechtliche Aspekte. Und sie können als eine Art zentrale Schnittstelle fungieren und beziehen an den entsprechende Stellen auch Steuerberater und Rechtsanwalt in den Planungsprozess ein. „Dem Unternehmer spart das unter dem Strich Zeit und Geld“, sagt Prof. Tilmes. „Und es hilft, den Fortbestand eines Unternehmens für alle Eventualitäten abzusichern.“
Über den FPSB Deutschland e.V. Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 25 Mitgliedsländern und mehr als 188.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich über 1.200 Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater Finanzplaner) zertifiziert.
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen. Zudem finden Anleger dort drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de
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Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Ansprechpartner: Iris Albrecht Tel.: +49 681 410 98 06 10 E-Mail: presse@fpsb.de Website: www.fpsb.de