St. Pölten (pts013/09.07.2020/11:20) – Energiegemeinschaften müssen in den nächsten Monaten in österreichischem Recht ermöglicht werden. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) präsentierte heute eine Studie zur optimalen Umsetzung. „Die rechtliche Ausgestaltung und Umsetzung wird entscheiden, ob Energiegemeinschaften einen Turbo für die Energiewende bringen oder nur zu einem weiteren Feigenblatt einer mutlosen Politik verkommen“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und hofft auf mehr Mut in der österreichischen Energiepolitik.
Mit Ende des Jahres müssen mit der Umsetzung der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie Rahmenbedingungen für Bürgerenergiegemeinschaften geschaffen sein. Erneuerbare Energiegemeinschaften wurden in der europäischen Erneuerbaren Richtlinie festgelegt. Der Rechtsrahmen dafür muss bis Mitte 2021 im österreichischen Recht umgesetzt sein. „Sowohl Bürgerenergie- als auch Erneuerbare Energiegemeinschaften haben ein großes Potential, die Energiewende zu dynamisieren“, bemerkt Moidl. „So wie bei der Neugestaltung des Ökostromgesetzes braucht es hier einen Rechtsrahmen, der funktioniert, um die Energiewende voranzubringen.“
Windrad, Wasserpumpe und Sektorkopplung
Gerade für die Windenergie ist ein passender Rechtsrahmen für die Energiegemeinschaften essentiell. Energiegemeinschaften könnten dabei helfen den Strom vermehrt regional zu nutzen, sei es die Bewässerung unter dem Windrad oder der nahegelegene Haushalt oder Industriebetrieb. Und auch bei der zukünftig verstärkten Nutzung von Elektrizität in neuen Bereichen, wie z.B. E- Mobilität oder Wärmepumpen (Sektorkopplung), würde sich mit den Energiegemeinschaften ein größeres Potential ergeben. So könnten Erzeugung und Verbrauch aufeinander abgestimmt werden, wenn das die Energiegemeinschaften zulassen würden.
Große Möglichkeiten sind zu nutzen
Richtig aufgesetzt, könnten Energiegemeinschaften die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen forcieren, die regionale Erzeugung und Nutzung der Energie anreizen und damit auch einen wesentlichen Beitrag leisten, die dringend benötigte Sektorkopplung voranzutreiben.
„Die positiven Möglichkeiten der Energiegemeinschaften können aber nur dann genutzt werden, wenn die Politik genug Mut hat, einen passenden Rechtsrahmen zur Verfügung zu stellen. Wird hier nur halbherzig und im kleinen Rahmen das Potential genutzt, bleibt statt einem Turbo für die Energiewende nur ein laues Lüfterl übrig“, so Moidl und ergänzt abschließend: „Auch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz muss groß gedacht werden und von Beginn an funktionieren, damit die Klimaschutzziele erreichbar bleiben. Damit kann die Branche der erneuerbaren Energien einen großen Beitrag zum Konjunkturaufschwung leisten.“
Das Hintergrundpapier zu den Energiegemeinschaften, eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte und Grafiken finden sie unter: https://www.erneuerbare-energie.at/presseaussendungen/2020/7/8/energiegemeinschaften-durchbruch-zur-buergerenergiewende
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Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee Tel.: +43 660 20 50 755 E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at