CH-5415 Nussbaumen (pts002/22.05.2021/00:30) – Zu den irritierendsten Bestimmungen des neuen schweizerischen CO2-Gesetzes zählen zweifellos die CO2-Abgaben für den Flugverkehr, die einzig und allein dem Zweck dienen, Flugpassagiere für ihren Mangel an Klima-Sensibilität und „Flugscham“ zu bestrafen. Das dabei einkassierte Geld wird zum einen Teil umverteilt und zum anderen weitgehend für nutzlose Studien und wenig effiziente Innovationen ausgegeben. Bloss eines wird damit nicht getan: die direkte Reduktion der CO2-Emissionen unterstützt, für die die Beträge eigentlich gedacht sind. Die Höhe der Abgaben – 30 CHF für Kurzstrecken- und 120 CHF für Langstrecken-Flüge – haben sich die Gesetzesautoren aus den Fingern gesogen und sich danach vom Parlament die politische Absolution für diese willkürlichen Beträge erteilen lassen, statt dass man dazu eine seriöse Kalkulationsgrundlage auf der Basis der Kostenwahrheit geschaffen hätte. Diese Berechnungs-Grundlagen gibt es tatsächlich. Sie wurden jedoch von den zuständigen Beamten aus nicht nachvollziehbaren Gründen ignoriert. Eine seriöse Berechnung der CO2-spezifischen Neutralisierung der Flüge basiert einerseits auf der durchschnittlichen Menge an Kerosin pro Passagierkilometer, anderseits auf den realen Kosten, die das Recycling von CO2 bzw. von Kohlenstoff aus der Atmosphäre verursacht. Letztere wiederum errechnen sich aus den anteiligen Kosten, die bei der Herstellung von Biokohle aus Biomasse mittels Biopyrolyse anfallen. Diese belaufen sich auf ca. 15 Cent oder Rappen pro Liter Kerosin oder auf 40 Franken pro Tonne CO2, welches durch die Kerosin-Verbrennung freigesetzt wird. Eine seriöse Berechnung würde gemäss unseren Schätzungen für einen Flug von Zürich nach Frankfurt einen Zuschlag von ca. 4 Franken und nicht von 30 CHF nach sich ziehen. Und dieser Zuschlag wiederum könnte direkt von den Fluggesellschaften berechnet und erhoben werden. Durch den Erwerb und die Weiterverrechnung entsprechender CO2-Realzertifikate könnten die Gesellschaften in der Folge den Ausgleich selbst vornehmen – ohne grossen administrativen Krimskrams und ohne staatliche Institution zur Bewirtschaftung von Flug-Strafsteuern. Was dazu führen würde, dass auch im Flugverkehr mit einem vergleichsweise bescheidenen Betrag die fossilen Energieträger klimaneutral genutzt und auf eine schamlose Abzocke der Flugpassagiere verzichtet werden kann. Mehr über die Technologie des CO2-Recyclings, deren Implementierung und deren Kosten/Nutzen-Relation ist der Webpage www.koberec.org zu entnehmen. Dort finden sich auch weitere Informationen über die von der „Arbeitsgemeinschaft Innovationscontainer“ betriebene Gründung einer genossenschaftlich strukturierten NGO (Non Governmental Organization), deren Aufgabe es sein wird, die Biopyrolyse-Technologie und deren Proliferation zu fördern wie auch ein reales, auf Kohlenstoff-Recycling basierendes Zertifikate-System zu deren Bewirtschaftung und Refinanzierung zu schaffen.
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Aussender: PRK MEDIA Beat René Roggen Ansprechpartner: Beat Roggen Tel.: +41 56 543 04 14 E-Mail: innovationscontainer@gmail.com Website: www.koberec.org