Wien (pts024/20.05.2021/13:00) – Kaum jemand würde einen Job antreten, in dem es keine Möglichkeit gibt, auch einmal Urlaub mit seinen Liebsten zu verbringen. Im Gegenteil, für viele Arbeitnehmer ist der jährliche Urlaub das Highlight und der Ausgleich zum meist durchorganisierten Alltag. Doch was ist, wenn genau diese Ferienzeit nicht möglich ist, da man seine pflegebedürftigen Angehörigen betreut? Wer kümmert sich stattdessen um die Pflege und Betreuung seiner Liebsten? Hier gibt es mit der Entlastungspflege eine ausgezeichnete Möglichkeit, auch als pflegender Angehöriger seine Freiräume und Auszeiten zu schaffen und zeitgleich sicher zu sein, dass zuhause alles gut verläuft.
Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Personen werden in Österreich von ihren Angehörigen betreut. Dies ist nicht nur körperlich, sondern auch psychisch eine enorme Belastung für die Betroffenen. Einerseits die große Verantwortung gegenüber ihren Liebsten, auf der anderen Seite das Bedürfnis nach Zeit für sich, eigenen Unternehmungen und Selbstfürsorge. Denn nur wer selbst im Einklang ist und sich die so wichtigen Auszeiten gönnen kann, ist in der Lage, diesen herausfordernden Job überhaupt leisten zu können.
Dafür gibt es die Entlastungspflege. Hier besteht die Möglichkeit, sich eine 24-Stunden-Betreuungskraft für einen genau vereinbarten Zeitraum zur Unterstützung zu holen. So steht dem Urlaub nichts im Wege und die pflegenden Angehörigen können ganz entspannt zur Ruhe kommen und Kraft tanken. Der Vorteil hierbei ist, dass die pflegebedürftigen Personen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, was gerade bei älteren Personen sowie Demenzerkrankten von wesentlicher Bedeutung ist. Ein Zuschuss hierfür kann vom Bund gewährleistet werden (§ 21a Bundespflegegesetz/BPGG). Dieser ist als Abdeckung der Kosten zu verstehen, die im Fall der Verhinderung der Hauptpflegeperson für die Inanspruchnahme von professioneller und privater Ersatzpflege entstehen.
Folgende Voraussetzungen sind diesbezüglich zu berücksichtigen: Die Pflegebetreuung als naher Angehöriger seit mindestens einem Jahr, sowie der Bezug des Pflegegeldes in der Stufe 3. Bei nachweislich demenziell erkrankten pflegebedürftigen Personen gilt die Pflegestufe 1. Die maximale Höhe des Zuschusses liegt bei rund 1200 Euro bis 2200 Euro für maximal 28 Tage pro Jahr. Für die Pflege von demenziell beeinträchtigten sowie minderjährigen Angehörigen erhöhen sich die Beträge um jeweils 300 Euro. Zuständig für die Beantragung des Zuschusses ist das Sozialministeriumservice.
Dadurch ist gewährleistet, dass Betroffene sich ohne schlechtes Gewissen und mit dem Wissen darüber, dass ihre Liebsten optimal versorgt sind, Freiräume schaffen können. Dem so wichtigen Urlaub um Ressourcen zu stärken, zu sich zu kommen und Kraft für den Alltag zu tanken, steht somit nichts mehr im Wege.
Help-24 GmbH ist ein österreichisches Unternehmen mit österreichischer Unternehmensführung, das seit 2012 mehr als 450 Pflegebedürftige betreut und seinen Firmensitz in Wien Floridsdorf hat. Rund 120 Betreuerinnen und Betreuer sind im Dauereinsatz für Menschen, die zu Hause 24-Stunden-Betreuung benötigen. Für Help-24 steht der Mensch und sein Wohlbefinden an oberster Stelle. Das gilt sowohl für die betreuungsbedürftigen Personen als auch für die PersonenbetreuerInnen. Freude am Leben lautet das Prinzip!
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an: Help-24 GmbH Bettina Haberl Tel.: 01 270 61 08 bzw. 0664 136 1661 E-Mail: b.haberl@help-24.at
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