Gefahr von oben: Dachlawinen, Ziegel und Blumentöpfe – wer haftet?

Wien (pts010/08.11.2021/09:15) – Grundsätzlich gilt: Je höher ein Haus und je steiler ein Dach, desto gefährlicher die Gefahr von oben. Wenn der erste Schnee fällt, sollen bereits allfällige Schutzmaßnahmen erledigt sein, um die Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Gleiches gilt für alles Gute von oben. Es sind die Hausbesitzer die hier vor allem zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Dinge vom Haus auf ein Auto fallen oder sogar einen Menschen verletzen.

„Öfter als man glaubt, sind es lose Mauersteine oder Verputz, die zu Verletzungen von Passanten oder den eigenen Mietern führen. Hier ist die in Österreich noch allzuoft geschmähte ÖN-B1300-Objektsicherheitsbegehung ein probates Mittel, um Gefahrenquellen zu entdecken und zu dokumentieren, bevor es zum Unfall kommt“, so Bmstr. Ing. Thomas Korol, Geschäftsführer der ISHAP GmbH, der ein Team von zertifizierten Experten beschäftigt, die in ganz Österreich ÖN-B-1300-Sicherheitsbegehungen in Immobilien durchführen. https://www.gebäudedokumentation.at

Grundsätzlich ist der Hauseigentümer nach §1319 ABGB für alles haftbar, was in die Tiefe fällt

Das beginnt beim Verputz, der an keiner Stelle lose sein sollte und geht über kaputte Dachziegel bis zur klassischen Dachlawine, die nach Schneefall entsteht. „Der Hauseigentümer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass von seinem Dach keine Lawinen abgeht, so die Bestimmungen der Bauwerkshaftung §1319 ABGB. Es müssen daher auch im Fall der Fälle möglichst zeitnah, gut sichtbare Warnstangen aufgestellt werden, aber dennoch muss für eine alsbaldige Räumung des Schnees vom Dach gesorgt oder diese in Auftrag gegeben werden. Wird das nicht gemacht und es passiert ein Unfall, dann haftet der Hausbesitzer. Und das kann nicht nur teuer, sondern auch bis zu Haftstrafen gehen. Bei Personenschaden ist der Gesetzgeber nicht zimperlich und nimmt den Verursacher massiv in die Pflicht. Zu wenige Verantwortliche in der Immobilienbranche nehmen derzeit die Gefahr ernst“, so Michael Notz, Teamleiter der Objektsicherheitsabteilung bei ISHAP.

Fehlende Kontrolle kann dem Hausbesitzer sprichwörtlich auf den Kopf fallen

Jeder Hausbesitzer und auch die vom Hausbesitzer damit beauftragte Hausverwaltung sind dafür verantwortlich, angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen. Es darf durch Gefahr von oben weder ein Mensch zu Schaden kommen, noch der Straßenverkehr beeinträchtigt werden. Grundsätzlich darf von der Immobilie keine Gefahr ausgehen.

Alle Beteiligten haften im Schadenfall für fallende Blumentöpfe – nicht nur der Mieter

Was die wenigsten tatsächlich wissen oder es geflissentlich beiseiteschieben: Das österreichische Recht kennt nicht nur einen Verursacher, sondern es können und werden auch immer auch jene mit angeklagt, die für den Unfall mitverantwortlich sind. Und das gilt auch für unsachgemäß platzierte Blumenkästen oder Dinge, die von Mietern auf einem Balkon gelagert werden und zum gefährlichen Geschoss werden können, wenn sie in die Tiefe fallen. Es ist daher also auch nicht nur der Arbeiter, der zu spät die Lawinenstangen aufgestellt hat, sondern auch sein Vorgesetzter und auch der Immobilienbesitzer selbst (oder die Geschäftsführer der jeweiligen Immobiliengesellschaft), die zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie Sicherheitsvorkehrungen nicht oder nur unzureichend getroffen haben.

Zertifizierte Objektsicherheitsbegehung zeigt grobe Fehler und Probleme

Michael Notz: „Natürlich können wir keine Schneestangen überprüfen, aber wir achten sehr auf oberflächliche Schwachstellen an der Gebäudefront, die zum Problem für Passanten oder Hausbewohner werden könnten. Wir dokumentieren solche Dinge in einer Notiz und machen auch ein entsprechendes Foto, damit der Auftraggeber sofort handeln kann, damit es nicht zu sehr teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommt.“

Die ÖN-B1300-Begehung kann sehr einfach an ISHAP outgesourct werden und bietet größtmögliche rechtliche Absicherung für Immobilienbesitzer oder Immobilienverwalter. https://www.gebäudedokumentation.at

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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 23641320 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at