Fluchtwege in Gebäuden gerade zu Weihnachten überprüfen und frei räumen, sonst droht Katastrophe

Wien (pts005/14.12.2021/08:40) – Es ist eine Warnung, genauer hinzusehen. Vor allem zu Weihnachten, jener Zeit, in der es in Österreich besonders oft zu Bränden in Wohn- und Bürohäusern kommt. Kein Wunder: Adventskränze, Kerzen und der gute alte Weihnachtsbaum sind ideale Brandbeschleuniger. Wenn dann Fluchtwege und Notausgangstüren nicht funktionieren oder wie so oft zugestellt und damit blockiert sind, dann ist die Katastrophe auch schon passiert. Unzählige Menschenleben sind jedes Jahr in Österreich durch Brände zu beklagen. Michael Notz, Teamleiter und zertifizierter ÖN-B-1300-Objektsicherheitsprüfer der ISHAP Gebäudedokumentations GmbH weiß um die Gefahr, die durch Leichtsinn, aber auch Schlampigkeit ausgelöst werden kann – auch die rechtliche.

„Wenn es zu Verletzungen oder sogar Todesfällen in Immobilien kommt, dann schaut das Gericht auch sehr genau, wer seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt hat“, erklärt der Experte. „Und dann kommen auch die Geschäftsführer von Hausverwaltungen oder Immobiliengesellschaften zum Handkuss. Das geht bis zu langen Haftstrafen wegen Unfällen mit Todesfolge.“ Die Beauftragung von externen, zertifizierten ÖN-B-1300-Sicherheitsexperten sichert Verwaltern und Besitzern von Gebäuden gegen massive Haftungsansprüche nach Unfällen besser ab. Infos: https://www.gebäudedokumentation.at

Österreichisches Recht ist streng, wenn es um Mitschuld an Unfällen in Gebäuden geht

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) verzeichnet jedes Jahr eine große Zahl an Unfällen und auch von Todesfällen in Österreich. Ein wichtiger Punkt sind dabei Fluchttüren und Fluchtwege, die jederzeit begehbar und offen zu halten sind. Aber genau dabei gibt es immer wieder Probleme, wie Michael Notz, zertifizierten B1300-Objektsicherheitsprüfer bei ISHAP weiß: „Wir kennen die Hauptgefahrenquellen! Es sind oft Kleinigkeiten, die zur Katastrophe führen, aber die niemandem auffallen und daher auch nicht behoben werden. Egal, ob versperrte Fluchtwege, die zu Todesfallen werden oder Fluchtwege, die von Beilagerungen oder – besonders beliebt – von Fahrrädern und Kinderwägen blockiert sind. Gerade in Altbauten entsprechen die Fluchtwege oder Notfalltüren oft nicht mehr dem aktuellen Normungsstand. Fakt aber ist: Wenn es zu Unfällen kommt, hilft Unwissenheit nichts, denn dann werden sowohl Hausinhabung als auch die jeweilige Hausverwaltung zur Rechenschaft gezogen und das wird zumindest sehr teuer und endet im Ernstfall für die Verantwortlichen sogar auch mehrere Jahre hinter Gittern. Da kennt das österreichische Recht keine Gnade. Man sollte eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung daher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine ÖN-B-1300-Begehung bietet hier die perfekte rechtliche Absicherung für Immobilienbesitzer und -verwalter.“

Einfache Beauftragung von zertifizierten ISHAP-Sicherheitsexperten für ÖNORM-B1300-Objektsicherheitsbegehung

Eine ÖN-B-1300-Begehung bietet hier die rechtliche Sicherheit, im Vorfeld alles getan zu haben, um Gefahren für Leib und Leben von den Bewohnern oder Nutzer eines Objektes abzuwehren. „Wir bieten unseren Auftraggebern nach einer Begehung sofort das Gutachten mit allen Anmerkungen und verorteten Fotos digital an, damit sofort im Sinne der Sicherheit gehandelt werden kann“, so Notz.

Infos zu den Punkten einer Objektsicherheitsbegehung: https://www.gebäudedokumentation.at

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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 236 41320 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at