Wien (pts022/10.12.2021/12:50) – Wir stehen vor der höchsten Anzahl an Haus- und Wohnungsbränden im gesamten Jahresverlauf. Gerade zu Weihnachten kommt es in Österreich noch immer zu vielen Unfällen mit Personenschäden durch Feuer. Auch in Bürogebäuden. Das österreichische Recht ist sehr streng, wenn es darum geht, die Schuldigen eines Unfalls im Wohn- oder Bürogebäudebereich zur Rechenschaft zu ziehen. Es bleibt meist nicht nur bei finanziellen Strafen, sondern bei Unfällen mit Verletzten oder gar mit Todesfolge können auch Haftstrafen verhängt werden. Und zwar auch gegen jene verantwortlichen Personen, die für die allgemeine Sicherheit im jeweiligen Gebäude zuständig sind.
„Damit sind nicht nur Hausbesitzer und Hausverwalter, sondern auch Geschäftsführer von Immobiliengesellschaften und Hausverwaltung haftbar. Daher sind regelmäßige, rechtsichere Objektsicherheitsbegehungen nach ÖNORM B1300 oder B1301 so wichtig“, warnt Bmstr. Ing. Thomas Korol, Geschäftsführer der ISHAP GmbH, dessen zertifizierte Mitarbeiter diese Begehungen im Auftrag von Kunden in ganz Österreich durchführen. Infos dazu unter: https://www.gebäudedokumentation.at
Gravierende Mängel, die einen Hausbrand verursachen, führen möglicherweise zu Haftstrafen
Grundsätzlich müssen Liegenschaftseigentümer und Eigentümergemeinschaften die Gefahrenlosigkeit von Immobilien sicherstellen. Wenn ein Unfall auf Mängel ursächlich zurückzuführen ist, dann kommt es unweigerlich zu drastischen Strafen für die Verantwortlichen. Das gilt auch für Notausgänge, die verstellt sind oder Fluchttüren, die nicht funktionieren. Das Gesetz macht auch vor deren Vorgesetzten oder den Geschäftsführern oder Prokuristen von Immobilienfirmen nicht halt. Daher ist eine regelmäßige Objektsicherheitsbegehung nach ÖN B1300 für Wohnbauten und ÖN B1301 für Nicht-Wohnbauten die einfache Möglichkeit, rechtssicher zu agieren, um Verurteilungen zu vermeiden. Zertifizierte Sicherheitsexperten bei ISHAP übernehmen diese Sicherheitsbegehungen und dokumentieren Gefahrenstellen schnell und rechtssicher auch digital.
B1300-Objektsicherheitsbegehungen an zertifizierte Experten auszulagern, ist günstig und sicher
Für geringe Beträge sorgt man für erheblich größere Sicherheit in Immobilien und auch für mehr rechtliche Sicherheit der Führungspersonen. Ein Outsourcing ist für Immobilienbesitzer mit minimalem Aufwand verbunden und dennoch sichert man sich rechtlich ab. „Denn wenn es dann trotzdem zu einem Unfall in dem Gebäude kommt, kann man nachweisen, dass man alles getan hat, um bereits im Vorfeld Gefahren für das Leben der Menschen in den Immobilien zu verhindern. Die ÖNORM B1300 schreibt regelmäßige Prüfroutinen vor, wie Sichtkontrollen, zerstörungsfreie Begutachtungen aller Teile von Immobilien“, so Michael Notz, einer der zertifizierten Objektsicherheitsprüfer bei ISHAP.
ÖNORM B1300 ist oft Teil der Ausschreibungen, um Feuerschäden zu verhindern
Bei diesen B1300-Begehungen in Wohnhäusern und B1301-Begehungen in Bürohäusern werden Sicherheitsmängel und mögliche Gefahren, die von Fassaden, Bauteilen, der Immobilien-Ausstattung oder auch von Notfalleinrichtungen ausgehen, fotografisch dokumentiert und digital verortet, damit möglichst frühzeitig Maßnahmen gesetzt werden können.
ÖN B1300 wird immer öfter Teil bei Ausschreibungen
Obwohl die Norm noch keinen rechtsverbindlichen Charakter besitzt, wird die regelmäßige Durchführung der ÖN-B-1300-Objektsicherheitsbegehung bei Wohngebäuden und der ÖN B1301 bei Nicht-Wohngebäuden der immer öfter Teil der Ausschreibungen. Aufgrund der digitalen Dokumentation während einer Begehung wird zweifelsfrei nachgewiesen, dass die Hausverwaltung allen Verkehrssicherheitspflichten nachgegangen ist, denn nur eine B1300-Begehung durch Experten macht sicher.
Zertifizierte ISHAP-Objektsicherheitsprüfer dokumentieren bei ihrer Begehung den Zustand der Gebäudes, vorhandene Außengefahren, den Einbruchsschutz sowie die vorhandenen Brandschutz-Vorkehrungen, aber auch eine technische Objektsicherheit und die Einhaltung der Gesundheits- sowie Umweltschutzauflagen.
Eine Objektsicherheitsbegehung ist ein wichtiger Teil des Brandschutzes in Gebäuden, um „augenscheinliche“ Fehler und Versäumnisse in Sachen Brandschutzsicherheit festzustellen und zu dokumentieren, um die Unversehrtheit der Bewohner oder Mitarbeiter in Gebäuden zu gewährleisten. Weitere Infos unter: https://www.gebäudedokumentation.at
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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 236 41320 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at