Nicht rechtsverbindlich – aber lebensrettend: ÖN B1300 für Wohnobjekte und ÖN B1301 für Nicht-Wohnobjekte

Wien (pts003/30.12.2021/09:05) – Gerade am Ende des Jahres sollten sich die Besitzer und Verwalter von Immobilien in Österreich bewusst machen, welche Gefahren drohen, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht durchgeführt werden. Eigentümer bzw. Hausverwalter haften für etwaige Unfälle, die im und um das Gebäude entstehen. Nur wer nachweisen kann, alles getan zu haben, um Gefahren von Leib und Leben abzuwenden, der entgeht einer Bestrafung. „Deshalb sollten auch die zwar nicht rechtsverbindlichen, aber empfohlenen ÖNORM-B-1300- und B-1301-Objektsicherheitsbegehungen für Wohn- und Nicht-Wohnhäuser ernst genommen werden, denn dadurch können Gefahrenquellen ausfindig gemacht und eliminiert werden, ehe es zu gefährlichen Unfällen oder Bränden kommen kann“, so Michael Notz, Teamleiter für Objektsicherheitsprüfungen bei der ISHAP Gebäudedokumentation GmbH, die in ganz Österreich Objektsicherheitsbegehungen im Auftrag von Hausbesitzern, Immobiliengesellschaften und Hausverwaltungen durchführt. https://www.gebäudedokumentation.at

Wenn es zu Unfällen kommt, werden alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen

Diesbezüglich kann nicht oft genug betont werden: Es drohen nicht einfach nur Strafzahlungen oder Gefängnisaufenthalten für die Beteiligten, sondern auch für alle jene, die ihre Sorgfaltspflichten missachtet oder nicht wahrgenommen haben. Und bei Verletzungen von Personen oder gar bei Todesfällen kommt es dann auch zu längeren Haftstrafen für Hauseigentümer, Hausverwalter oder auch die Geschäftsführer von Immobiliengesellschaften. Deshalb sollte allen sicherheitstechnischen Maßnahmen höchste Priorität eingeräumt werden – schon alleine aus Eigenschutz. Hier berät die ISHAP Gebäudedokumentation GmbH.

Veraltete Sicherheitssysteme können zu einer großen Gefahr werden

Verläuft alles wie immer, fällt es nicht auf und wird auch nicht geahndet, wenn die Sicherheitstechnik oder die Sicherheitstüren veraltet oder Fluchtwege durch Gegenstände versperrt sind. Im Katastrophenfall sieht die Sache sofort anders aus. Der Gesetzgeber ist dann knallhart und Eigentümer und Hausverwalter werden gnadenlos bei Gericht abgeurteilt, wenn ihnen schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.

Eigentümer und Eigentümergesellschaften haben die Pflicht, Gefahren für Personen in Gebäuden durch geeignete Maßnahmen nach Möglichkeit auszuschließen

Fehlt der Nachweis, dass entsprechende Sorgfalt bei den Sicherheitsmaßnahmen an den Tag gelegt wurden oder genügend Maßnahmen gesetzt wurden, um Leib und Leben der Bewohner zu schützen, dann ist es mit einfachen Strafzahlungen nicht mehr getan. „Kommt es zu schlimmen Verletzungen oder sterben Menschen, werden mitunter hohe Haftstrafen verhängt. Genau darum raten wir zu regelmäßigen und vergleichsweise extrem günstigen ÖN-B1300-Objektsicherheitsbegehungen, die einerseits für deutlich mehr Rechtssicherheit sorgen, aber auch bereits in vielen Ausschreibungen vorgeschrieben und verlangt werden. Wer schon vorher dafür sorgt, ist auf der sicheren Seite und rettet vielleicht sogar Leben der Personen, die sich in den Objekten aufhalten“, so ÖNORM B-1300 Experte Michael Notz von der ISHAP Gebäudedokumentation GmbH.

Nach der Begehung erhalten deren Kunden umgehend alle Informationen sowie ein Gutachten auf digitalem Wege. Auf diese Weise lassen sich Klagedrohungen bereits im Vorfeld durch digitale Beweisführung abweisen.

Infos zu den rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorteilen einer Objektsicherheitsbegehung gemäß ÖNORM B1300 und B1301 für Immobilien: https://www.gebäudedokumentation.at

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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 236 41320 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at