Wer bestellt, zahlt. Das gilt ab 1. Juli 2023 auch am Wohnungsmarkt. Worum es beim Bestellerprinzip konkret geht, wer davon profitiert und welche Effekte es sonst noch haben wird – wir haben alle Antworten.
Wer bestellt, zahlt. Das gilt ab 1. Juli 2023 auch am Wohnungsmarkt. Worum es beim Bestellerprinzip konkret geht, wer davon profitiert und welche Effekte es sonst noch haben wird – wir haben alle Antworten.