Vorschriften für Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung werden verschärft

Wien (OTS) – Österreich erhält ein eigenes Tierarzneimittelgesetz. Der Gesetzentwurf wurde gestern in Begutachtung geschickt. Mit dem Gesetz soll unter anderem die Abgabe von Antibiotika an Tiere strenger reguliert und auch erstmals ein Schwellwert für den Antibiotikaverbrauch in Betrieben festgelegt werden. Ein falscher oder übermäßiger Einsatz von Antibiotika kann dazu führen, dass resistente Keime entstehen, die eine gesundheitliche Gefahr darstellen. “Antibiotika sorgfältig einzusetzen, ist heute wichtiger denn je, um Menschen und Tiere vor resistenten Keimen zu schützen und die Wirksamkeit dieser enorm wichtigen Therapien zu erhalten“, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. *** Zwtl.: Antibiotika-Resistenzen – die “stille Pandemie” 39 Tonnen Antibiotika wurden in der Tierhaltung in Österreich im Jahr 2021 eingesetzt. Obwohl die Tendenz rückläufig ist, gilt der Antibiotika-Einsatz als weiterhin zu hoch. Immer mehr Erreger bilden Resistenzen und werden durch Antibiotika nicht mehr abgetötet oder in ihrem Wachstum nicht ausreichend gehemmt. Dadurch können Infektionen, die bisher gut zu behandeln waren, lebensbedrohlich werden. Dieser globale Trend wird auch als “stille Pandemie” bezeichnet. Der Vorschlag zum neuen Tierarzneimittelgesetz sieht deshalb klare, strenge Regeln für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung vor: * Benchmark-System und Maßnahmen Per Verordnung werden Schwellenwerte für den Antibiotika-Verbrauch in Betrieben eingeführt. Bei Überschreiten der Schwellenwerte kann die Behörde einem Betrieb Maßnahmen vorschreiben. Falls der Einsatz von Antibiotika trotz dieser Maßnahmen zu hoch bleibt, kann die Behörde zusätzliche Auflagen bis hin zu einer Reduktion der Tierzahl oder Besatzdichte erlassen. * Regelungen für die Abgabe an Tierhalter:innen Einzelne Tierarzneimittel können jetzt an die Tierhalter:innen zur Verwendung abgeben werden. Handelt es sich dabei um antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln, so kann diese an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. * Verpflichtendes Antibiogramm vor Einsatz von Antibiotika In Zukunft soll vor einem Einsatz von Antibiotika grundsätzlich ein Erregernachweis und Antibiogramm durchgeführt werden. Ein Antibiogramm ist ein Labortest, der die Empfindlichkeit von mikrobiellen Krankheitserregern gegenüber Antibiotika abklärt. Dadurch kann die Wirksamkeit einer Antibiotikatherapie vorher bestätigt werden. Klarerweise bestehen Ausnahmen, etwa bei akutem Behandlungsbedarf. * Verbot von Antibiotika-Einsatz zur Prophylaxe und Ertragssteigerung Grundsätzlich sollten Antibiotika immer nur bei einer Erkrankung eingesetzt werden. Der Einsatz von Antibiotika zur Krankheitsvermeidung, etwa auf Grund zu hoher Tierzahl oder zur Ertragssteigerung, wird untersagt. Zwtl.: Fortsetzung des erfolgreichen Wegs der Reduktion Schon in den vergangenen Jahren konnte der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung deutlich reduziert werden. So wurden im Jahr 2021 in Österreich 39 Tonnen antimikrobiell wirksame Substanzen zur Behandlung von Nutztieren in Verkehr gebracht, um 4,58 Tonnen oder 10,5 % weniger als im Jahr 2020. Das zeigt der kürzlich veröffentlichte AURES-Bericht . Damit ging auch die Rate des in der Humanmedizin besonders problematischen Krankenhauskeims MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) im Jahr 2021 auf 3,9 % zurück (2018: 6,4%). Auch in der Humanmedizin geht der Einsatz von Antibiotika zurück. “Der vorliegende Gesetzesentwurf wird den Einsatz von Antibiotika weiter einschränken. Wir müssen Resistenzen verhindern, damit diese wichtige Therapieform weiterhin zur Verfügung steht. Durch die konstruktive Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stakeholder:innen können wir nun einen Gesetzesentwurf vorlegen, der sich nicht nur positiv auf die Tiergesundheit und die Tierhaltungsstandards in Österreich auswirken wird, sondern auch die Gesundheit von Mensch und Umwelt langfristig schützt”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch abschließend. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf wurde gemeinsam mit Vertreter:innen aus der Landwirtschaft und Tierärzt:innen ausgearbeitet und abgestimmt. Die Begutachtung läuft bis August, ein Beschluss ist noch diesen Herbst geplant.

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