Der ÖVM (Österreichische Versicherungsmaklerring) informiert: Hauptwasserhahn bei längerem Verlassen des Hauses unbedingt abdrehen

Wien (OTS) – Die Versicherungsbedingungen der Leitungswasserversicherung (meist als AWB bezeichnet), die Teil der Eigenheimversicherung sind, enthalten üblicherweise eine 72 Stunden Klausel. Diese verlangt, dass der Hauptwasserhahn abzudrehen ist, wenn das versicherte Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt ist. Typische Schäden – die etwa durch Leitungswasser entstehen – sind andernfalls nicht gedeckt. Die diesbezüglichen Bedingungen können je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein. Mag. Alexander Gimborn, Präsident des ÖVM empfiehlt: „Sollten Sie Ihr Eigenheim länger als drei Tage verlassen, prüfen Sie unbedingt die Bedingungen für die Leitungswasserversicherung Ihrer Eigenheimversicherung.“ Was genau für Deckung durch die AWB zu tun ist Üblicherweise beinhalten die strengen Versicherungsbedingungen folgenden Passus: Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen Nur zwei Versicherungen in Österreich haben diese Bedingungen etwas gelockert und die 72 Stunden Klausel auf die Frostperiode reduziert; dies bedeutet, dass man im Sommer den Hauptwasserhahn bei den beiden Versicherungen nicht abdrehen muss. Zwei weitere Versicherungsunternehmen heben die Klausel komplett auf, sofern von einem Fachbetrieb elektronische Überwachungsgeräte installiert sind. Es gilt daher: Versicherungsvertrag genau prüfen und beim nächsten Kurzurlaub daran denken, die jeweiligen Maßnahmen zu treffen! (Eine Langversion des Beitrages inklusive Vergleich der unterschiedlichen Bedingungen auf Anfrage verfügbar.)

ÖVM Österreichischer Versicherungsmaklerring Ines Glatz-Deuretzbacher PR-Beraterin +43 69912213721 id@november-pr.at www.november.at

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