Wien (pts014/23.06.2017/09:10) – Wer als Unternehmer verheiratet war oder Kinder hat, der muss – wie jeder andere – Unterhalt an Ex und Kinder zahlen. Wer jedoch als Unternehmer unterhaltspflichtig ist, der kann die Zahlung auf das Finanzamt übertragen. Der Fruchtgenuss macht es möglich. Der Wiener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Erich Wolf https://www.steuerwolf.at zeigt, wie der Unterhalt für die Ex vom Finanzamt übernommen wird.
Wer als Unternehmer eine Eigentumswohnung hat, für die keine Fremdkapitalzinsen mehr anfallen und auch sonst keine bedeutenden Steuerabzugsposten vorhanden sind, der wird vom Staat gnadenlos an seine Steuerpflicht erinnert. Bis zu 50 % der Vermietungseinkünfte frisst in so einem Fall die Steuer! Glücklich, wer geschieden ist und sich durch Fruchtgenuss den Unterhalt an die Ex erspart.
Fruchtgenuss – die Erklärung
Der Steuerwolf: „Kurz gesagt, bedeutet Fruchtgenuss, wenn einer Person eine Liegenschaft gehört und eine andere Person kassiert den Ertrag. Im Idealfall werden dadurch auch noch Steuern gespart. Eine Win-Win-Situation, wenn man auf einige Dinge achtet.“ Gegenstand des Fruchtgenusses können sowohl Unternehmen als auch Mietwohnungen, Zinshäuser oder andere Vermögenswerte sein. Um vor der Finanz den Fruchtgenuss argumentieren zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:
1. Der Fruchtnießer ist Unternehmer, der durch ein Objekt oder ein Unternehmen Einnahmen lukriert. Er kommt auch für alle Kosten der Liegenschaft oder des Unternehmens auf.
2. Es liegen schriftliche, fremdübliche Fruchtgenussverträge vor. Die Konditionen sind angemessen und wirtschaftlich vernünftig.
Fruchtgenuss statt Unterhalt
Nun bietet sich der Fruchtgenuss auch für Unterhaltszahlungen an. Eine legale Lösung kommt vom Steuerwolf, aus der sich äußerst attraktive steuerliche Vorteile ableiten: „Direkte gesetzliche Unterhaltszahlungen an Kinder oder an den nicht beschäftigten Ehepartner führen bekanntlich ja nicht gerade zu massiven Steuerersparnissen. Steuerlich sind die Alimente nämlich mit dem Unterhaltsabsetzbetrag limitiert, der aber nicht einmal zur Deckung von nur minimalen Grundbedürfnisse wie Essen, Schlafen oder Heizen ausreicht.“
Laut Steuerexperte Wolf ergibt sich die beste steuerliche Lösung dann, wenn Fruchtnießer mit ihren gesamten Jahreseinkommen maximal EUR 11.000,- EURO pro Jahr kassieren – dann bleiben diese nämlich gänzlich steuerfrei. Der Steuerwolf: „Aber Achtung, sowohl die Substanzabgeltung als auch Zahlungen an Familienmitglieder und Unterhaltsberechtigte sind mit erheblichen Risiken und Fallstricken verbunden. Daher sollte man schon mal bei einem Steuerexperten nachfragen und sich genau an dessen Ratschlag halten.“
Fragen zum Thema gerne an: Mag. Erich Wolf Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Universitätslektor Web: https://www.steuerwolf.at
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Aussender: Erich Wolf Wirtschaftsprüfungs Gesellschaft m.b.H. Ansprechpartner: Mag. Erich Wolf Tel.: +43 1 219 72 21 E-Mail: erich.wolf@chello.at Website: www.steuerwolf.at