IG Windkraft: Rahmenbedingungen in Kärnten für Windkraft weiter abträglich

Kärnten (pts021/03.07.2017/12:45) – Mit den Änderungsvorschlägen für das Naturschutzgesetz in Kärnten bleibt alles so, wie es ist. „Die Nutzung der Windenergie hat derzeit in Kärnten keine große Perspektive“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und fordert die Politik auf, ein Bekenntnis zur Windenergienutzung abzugeben und die Genehmigungsvorschriften dahingehend zu ändern. „Das wäre gar nicht so schwer, denn positive Beispiele aus anderen Bundesländern, auch an alpinen Standorten, sind vorhanden“, meint Moidl.

Mit der Überarbeitung des Naturschutzgesetzes in Kärnten ändert sich für die Windkraft wenig. Auch ohne explizite Nennung der Windkraft im Naturschutzgesetz, mussten in der Vergangenheit Windkraftprojekte einer naturschutzfachlichen Prüfung unterzogen werden. „Jedoch hat die Windenergie in Kärnten derzeit keine Perspektive“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. „Was fehlt, ist ein klares Bekenntnis der Politik und der Verwaltung zur Nutzung der Windenergie in Kärnten.“ Es hat zwanzig Jahre gedauert, damit heuer zum einzigen Windrad in Kärnten ein zweites hinzukommt. Im selben Zeitraum konnten in ganz Österreich 1.200 Windräder errichtet werden.

Umsetzungsstrategie für Windkraft in Kärnten fehlt

Mit der Novellierung des Ökostromgesetzes 2012 kam Bewegung in die Kärntner Windbranche und Ideen für Windparks wurden entwickelt. Im selben Jahr wurde diesen Ideen aber mit der Windkraftstandorträume-Verordnung zum Großteil die Perspektive genommen. Diese rechtliche Vorgabe ist weltweit einzigartig. Nirgendwo sonst wird die bloße Sichtbarkeit von Windrädern als Ausschlusskriterium für den Windkraftausbau definiert. Gepaart mit einer extrem restriktiven Genehmigungspraxis wurde dadurch der Windkraftausbau in Kärnten zu Grabe getragen, bevor er richtig begonnen werden konnte. Seit 2012 konnten in anderen Teilen Österreichs 600 Windräder errichtet werden. Überraschend ist die Tatsache, dass man die Erfahrungen mit der Genehmigung von Windrädern in anderen Bundesländern offenbar nicht nutzen will.

„Im Bundesland Kärnten fehlt ein ehrliches Bekenntnis und eine Umsetzungsstrategie für die zukünftige verstärkte Nutzung der Windkraft“, hält Moidl fest. „Kärnten müsste einen offenen Diskussionsprozess führen, um die bisher gewählte Herangehensweise im Vergleich zur behördlichen Praxis und den fachlichen Beurteilungen in anderen Bundesländern zu hinterfragen. Gerade das Nachbarbundesland Steiermark, mit einer ähnlichen geografischen Struktur, könnte hier als Orientierung für eine zeitgemäße Windenergienutzung dienen.“ Die Novelle des Kärntner Naturschutzgesetztes wird an der aktuellen Situation gar nichts ändern. Somit wird das hohe Potential der Windkraft in Kärnten nicht genutzt.

(Ende)

Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Stefan Moidl Tel.: +43 (0)699 1 88 77 855 E-Mail: s.moild@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at