Wien (pts017/23.11.2018/12:00) – Gestern wurde mittels Initiativeintrag von Bundesministerin Köstinger ein Antrag für eine Nachfolgeregelung ausgeförderter Biomasseanlagen gestellt. Mit zusätzlichen 50 Mio. Euro soll die Stilllegung von 50 Biomasseanlagen verhindert werden. Der Bundesverband Photovoltaic Austria begrüßt diesen Schritt um Biomasseanlagen, die als wichtiges und gut steuerbares Rückgrat der erneuerbaren Energieversorgung fungieren, auch weiterhin zur Verfügung zu haben.
DI Vera Immitzer, Generalsekretärin des Bundesverband Photovoltaic: „Für eine 100-prozentige Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energie sind alle erneuerbaren Technologien auszubauen. Die nun angekündigte Novelle des Ökostromgesetzes bietet auch im Photovoltaik-Bereich einfache und sogar kostenneutrale Punkte, die einen vorgezogenen Start für die Zielerreichung ermöglichen. Die ohnehin kurze Zeit bis 2030 ist effizient zu nutzen!“
Immitzer nennt für den Photovoltaik-Bereich folgende Punkte: „Kleinste Anpassungen bspw. im Bereich der Entbürokratisierung der Förderrichtlinie für Stromspeicher oder die Abschaffung der Eigenverbrauchsabgabe, die bereits mehrfach zugesagt wurde, können ohne zusätzlicher Kosten auch kurzfristig vorgenommen werden.“
Damit ist bereits vor dem Start des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, das mit 2020 angekündigt ist, eine Erleichterung für Eigenverbrauchsanlagen geschaffen und deutlich mehr Stromspeicher förderbar. Weitere und umfassendere Adaptierungen, wie etwa die Ermöglichung von Quartierslösungen oder die grundsätzliche Ausgestaltung der Förderanreize, sind im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes vorzunehmen.
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Aussender: Bundesverband Photovoltaic Austria Ansprechpartner: Judith Pospischil Tel.: +43 1 522 35 81 E-Mail: office@pvaustria.at