Wien (pts022/19.02.2019/13:20) – Die österreichische Bundesregierung hat heute einen Kompromiss in der Karfreitags-Diskussion gefunden. Künftig soll der Karfreitag ein halber Feiertag werden, alle Arbeitnehmer werden ab 14 Uhr frei haben.
Bisher war der Karfreitag in Österreich ein kirchlicher Feitertag für evangelische Christen, nicht aber für Anhänger aller anderen Glaubensrichtungen oder Konfessionslose. Das stufte der EuGH als Diskriminierung ein.
Die neue Lösung bedeutet nicht nur für evangelische Arbeitnehmer eine Verschlechterung, sondern insbesondere für den stationären Handel.
„Diese halbe Lösung kostet den heimischen stationären Handel den ganzen Umsatz des Tages. Wenngleich sich ein Teil der entgangenen Umsätze auf den Samstag verlagern wird, werden insbesondere mittelständische Händler in ländlichen Regionen am stärksten unter dieser Regelung leiden. Samstags müssen diese vielfach bereits um 13 Uhr zusperren, da sie sich die Zuschläge nicht leisten können“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.
Handelsverband mit Lösungsvorschlag zur Abmilderung der politischen Entscheidung
Der Handelsverband meldet sich mit einem praxistauglichen Lösungsansatz unter Berücksichtigung der nun verlautbarten politischen Lösung zu Wort: „Wir empfehlen eine vergleichbare Sonderregelung für die Beschäftigung von Handelsmitarbeiter am Karfreitagnachmittag, wie es sie bereits für den 8. Dezember gibt“, so Will.
Verkaufsstellen sollen damit weiterhin am Karfreitagsnachmittag geöffnet haben dürfen. Betroffene Mitarbeiter sollen – wie bei der Sonderreglung für den 8.12. (Maria Empfängnis) – im Gegenzug das Recht haben, eine Beschäftigung ohne Angabe von Gründen und ohne Benachteiligung abzulehnen.
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