Wien (pts011/03.06.2019/10:15) – Jedes Jahr ereignen sich tragische Badeunfälle mit Kindern, bei denen es Verletzte und sogar Tote gibt. Die D.A.S. Rechtsschutz AG informiert, dass die Aufsichtspflicht nicht nur vom Alter abhängt. Schwimmhilfen wie Schwimmflügel ersetzen diese jedoch nicht. Dem Schwimmbadbetreiber kommen Verkehrssicherungspflichten zu. Badegäste haben sich an Hinweisschilder und Baderegeln zu halten, da sie sonst bei Unfällen haften können.
In einigen Teilen Österreichs wird es in den nächsten Tagen bis zu 33 Grad bekommen. Perfektes Badewetter also. Für Kinder kann der Besuch von Schwimmbädern aber Gefahren bergen, weshalb vorausschauendes Denken und Vorsicht geboten sind.
Alter für Aufsichtspflicht nicht ausschlaggebend
Ob und in welchem Umfang eine Aufsichtspflicht besteht, hängt nicht nur vom Alter der Minderjährigen, sondern auch von deren Reife, dem Entwicklungsstand und den individuellen Charaktereigenschaften ab. „Bei einem verlässlichen und verantwortungsbewussten 12-Jährigen kann die Aufsichtspflicht sogar geringer sein, als bei einem 13-Jährigen, der bereits mehrfach unzuverlässig war“, erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S.-Vorstands. Die jeweilige Schwimmbad- oder Badeordnung kann Altersgrenzen für den Zutritt zum Bad und für die Benützung von Wasserattraktionen festlegen.
Einschätzung der Erziehungsberichtigten entscheidend
Wie intensiv auf ein Kind aufgepasst werden muss, hängt von vielen Faktoren ab. In erster Linie müssen daher die Erziehungsberechtigen oder mit der Aufsicht betrauten Personen die jeweilige Situation richtig einschätzen, um die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen zu treffen. „Von der Reife und der Schwimmfähigkeit des Kindes hängt die Benutzung von Springtürmen und Rutschen ab. Hier ist die Einschätzung der Aufsichtspersonen gefragt“, erklärt Loinger. Die Erziehungsberechtigten haben außerdem zu entscheiden, ob ein Kind Schwimmhilfen tragen soll. „Schwimmflügerl ersetzen aber keinesfalls die Aufsichtspflicht. Denn auch mit Schwimmhilfen können Kinder ertrinken oder gesundheitliche Schäden davontragen“, warnt Loinger.
Keine gesetzlichen Regelungen für Anzahl der Bademeister
In Österreich gibt es keine generelle gesetzliche Regelung ob und wie viele Bademeister ein Schwimmbad haben muss. Allerdings kann die Anzahl im jeweiligen Betriebsanlagenbescheid festgelegt sein. Darüber hinaus sind Schwimmbadbetreiber dazu verpflichtet, sicherheitstechnische Anforderungen zu erfüllen und Risikoanalysen zu erstellen. In diesen wird festlegt, wie viele Aufsichtspersonen vor Ort sein müssen. „In risikoträchtigen Bereichen, wie Sprungtürmen und Rutschen können sogar mehrere Aufsichtspersonen verpflichtend sein“, weiß der Vorstandsvorsitzende. „Badebetreiber müssen die Aufsicht auch gewährleisten, selbst wenn es keinen Bademeister gibt. Verkehrssicherungspflichten schreiben eine entsprechende Absicherung und Beaufsichtigung vor“, so Loinger weiter. Wie das Bäderpersonal ausgebildet sein sollte, ist in der ÖNORM festgeschrieben.
Schwimmbadbesucher haben Rücksichts- und Sorgfaltspflichten
Nicht nur für die Schwimmbadbetreiber gelten Regeln. Auch die Badbesucher haben Rücksichts- und Sorgfaltspflichten und sollten sich auf jeden Fall an die ausgehängten Hinweisschilder und vorgegebenen Baderegeln halten. „Bei einem Unfall kommt es immer auf die Rahmenbedingungen an. Haften können grundsätzlich sowohl der Schwimmbadbetreiber, der Bademeister aber auch der Badegast“, weiß Loinger. Bei Kindern müssen die Aufsichtspersonen einschätzen, ob diese in der Lage sind, die Regeln zu befolgen.
Über D.A.S. Rechtsschutz AG Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und beispielgebende RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt und wird bereits seit 2009 jährlich mit einem stabilen A-Rating durch Standard & Poor’s bewertet. Das Versicherungsunternehmen ist seit Juli 2018 zertifizierter Netzwerkpartner der Leitbetriebe Austria.
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