Wien (pts013/24.10.2019/10:15) – Der Nationalrat hat am 19. September 2019 den Initiativantrag zum Steuerreformgesetz 2020 beschlossen. Gottfried Sulz, Partner des renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA, nahm die Reform unter die Lupe und fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.
„Von der Steuerreform profitieren vor allem Steuerpflichtige mit geringem Einkommen“, stellt Steuerrechts-Experte Gottfried Sulz fest. Anfang des Jahres 2020 tritt ein Sozialversicherungsbonus für niedrige Einkommen in Kraft. Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag haben, ist der maximale Betrag der Rückerstattung (EUR 400 bzw. EUR 500) um EUR 300 zu erhöhen (SV-Bonus). Pensionisten erhalten ab 2020 maximal EUR 300 Rückerstattung (bisher waren es maximal EUR 110).
Auch für Bauern und Selbstständige wird der Krankenversicherungsbeitrag um 0,85 % gesenkt.
Die Grenze für die Sofortabschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens steigt im Jahr 2020 von EUR 400 auf EUR 800. Diese Maßnahme dient vornehmlich der Verwaltungsvereinfachung. TPA-Partner Gottfried Sulz rät deshalb: „Anschaffungen über 400 Euro bis 800 Euro tätigen Sie besser erst Anfang 2020.“
Kleinunternehmer haben ab 2020 eine zusätzliche Möglichkeit, eine einfache Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer zu beantragen. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind: – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Freiberufler) oder aus Gewerbebetrieb – Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – Umsätze bis EUR 35.000, einmalige Toleranzgrenze von EUR 40.000 in 5 Jahren – Das Wahlrecht kann pro Betrieb gewählt werden.
Ausgenommen von der Pauschalierung sind Tätigkeiten eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit mehr als 25 % Beteiligung, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände.
Die Betriebsausgaben werden mit folgenden Prozentsätzen der Betriebseinnahmen pauschaliert: 45 % bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben bzw 20 % bei Dienstleistungsunternehmen. Bei Mischbetrieben richtet sich das Pauschale nach dem höheren Umsatz.
Zusätzlich können die im Wirtschaftsjahr tatsächlich bezahlten SV-Beiträge abgezogen werden. Auch der Grundfreibetrag wird abgezogen. Gesetzlich ist eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, sodass bei Erlassung der VO eine automatische Meldung der bezahlten SV-Beiträge an das Finanzamt erfolgen wird.
Gottfried Sulz verdeutlicht: „Wird freiwillig von dieser Pauschalierung auf eine andere Form der Gewinnermittlung übergegangen, ist eine erneute Pauschalierung frühestens nach Ablauf von drei Wirtschaftsjahren zulässig. Bei höheren Betriebsausgaben, insbesondere bei Verlusten, wird die „freiwillige“ Ermittlung des richtigen steuerlichen Ergebnisses steuerlich weiterhin vorteilhaft sein.“
Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen, Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder (E-Bikes oder Selbstbalance-Roller) und normale Fahrräder anzubieten, wird ab 2020 auch für diese der Vorsteuerabzug bei unternehmerischer Tätigkeit/Nutzung möglich sein.
Bei einer (teilweisen) Privatnutzung muss für Krafträder und Fahrräder ab 2020 keine umsatzsteuerliche Eigenverbrauchsbesteuerung und auch keine Sachbezugsbesteuerung vorgenommen werden. Die dafür notwendige Verordnung liegt fertig zur Unterschrift beim Finanzminister.
TPA veranstaltet am 14.11.2019 ein Seminar zum Thema „Steuerreform 2020 und weitere wichtige Steueränderungen“.
Infos und Anmeldung unter: https://www.tpa-group.at/de/events/steuerreform-2020-und-wichtige-steueraenderungen
Über TPA TPA feiert 2019 40-jähriges Jubiläum und ist eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Österreich. Das Angebot umfasst Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in 14 österreichischen Niederlassungen in Graz, Hermagor, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Langenlois, Lilienfeld, Linz, Schrems, St.Pölten, Telfs, Villach, Wien und Zwettl beschäftigt. Die TPA Gruppe ist – mit rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – neben Österreich in elf weiteren Ländern in Mittel- und Südosteuropa tätig: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
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