Wien (pts013/28.06.2021/09:30) – Der Umweltdachverband fordert gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen Forum Wissenschaft & Umwelt, Österreichischer Alpenverein, BirdLife Österreich, Naturfreunde Österreich, Naturschutzbund Österreich, Österreichischer Fischereiverband, Umwelt Management Austria und Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine Verankerung von Naturschutzkriterien im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Am 29. Juni wird der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie im Parlament den Entwurf des EAG-Pakets verhandeln. „Besonders wichtig ist für den Umweltdachverband und seine Mitgliedsorganisationen eine naturverträgliche Ausgestaltung des Erneuerbaren-Ausbaus – nur diese ermöglicht eine nachhaltige Energiewende. Naturschutzkriterien sind notwendig, um die Akzeptanz der Bevölkerung beim notwendigen Ausbau sicherzustellen. Der von der Bundesregierung dem Parlament übermittelte EAG-Entwurf ist allerdings noch nicht naturverträglich – grundlegende Ökokriterien fehlen weitestgehend. Der kürzlich vom Weltbiodiversitäts- und Weltklimarat veröffentlichte Bericht ( https://www.ipbes.net/events/launch-ipbes-ipcc-co-sponsored-workshop-report-biodiversity-and-climate-change ) unterstreicht den wissenschaftlichen Konsens, dass Klima- und Naturschutz nur gemeinsam betrachtet erfolgversprechend angegangen werden können“, erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Der Umweltdachverband appelliert daher an die Abgeordneten im Parlament, dem EAG nur unter der Voraussetzung der Verankerung von Naturschutzkriterien zuzustimmen. „Die Bundesregierung hat in ihrem Programm ,strenge ökologische Kriterien‘ angekündigt. Zu Recht, denn der Fördergeber bestimmt die Kriterien. Genehmigungsfähigkeit allein begründet keine Förderungswürdigkeit“, erläutert Reinhold Christian, Vizepräsident des Umweltdachverbandes.
Keine Kraftwerke in Schutzgebieten und an ökologisch hochwertigen Fließgewässern!
Um einzigartige Schutzgebiete zu erhalten, müssen im EAG bestimmte Ausschlusszonen für den Bau von Wasserkraftwerken vorgesehen werden. „Förderungen darf es künftig nur für die Revitalisierung – sprich: Effizienzsteigerung – bestehender Wasserkraftwerke bei gleichzeitiger Ökologisierung geben. Kraftwerke, deren Realisierung nur mit Hilfe der Ausnahmeregelung des § 104a WRG möglich wäre, und Kleinwasserkraftwerke bis 1 MW müssen von der Förderung durch das EAG ausgenommen werden“, so Maier.
Ausbauziele für gebäudeintegrierte Photovoltaik erhöhen
Photovoltaik (PV) hat das größte naturverträgliche Ausbaupotenzial. „Um weiteren Naturverbrauch zu vermeiden, gilt es, Hemmnisse für PV im Wohnrecht zu beheben sowie gebäudeintegrierte PV im EAG deutlich stärker zu fördern und damit Anreize für die Nutzung bereits verbauter Flächen zu setzen,“ urgiert Christian. Bei bodenverbrauchenden Freiflächenanlagen sind bei den Förderungen deutlich höhere Abschläge als geplant vorzusehen. PV auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen muss jedenfalls ein Tabu sein.
„Darüber hinaus muss im EAG auch für den Ausbau der Windkraft Natur- und Landschaftsverträglichkeit im Sinne der Alpenkonvention gesichert werden. Das bedeutet: Mehr Anreize für die Effizienzsteigerung bestehender Windparks (Repowering) sowie Förderung nur dann, wenn der Landschafts- und Artenschutz (Abstandsregelungen, Freihalten von Zug- und Wanderkorridoren, keine Habitatverluste für prioritär geschützte Arten) berücksichtigt ist“, fordert Liliana Dagostin, Vizepräsidentin des Umweltdachverbandes.
Generell gilt für alle Erneuerbaren: Projekte, die mit der Gefährdung oder Zerstörung von Lebensräumen prioritär geschützter Arten einhergehen, dürfen keinesfalls gefördert werden!
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Aussender: Umweltdachverband Ansprechpartner: Sylvia Steinbauer Tel.: +43 40113 21 E-Mail: sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at Website: www.umweltdachverband.at