Telemonitoring bei Herzschwäche: Stärkung der Eigenverantwortung, bessere Versorgung

Innsbruck (pts011/25.11.2016/11:10) – Das optimale Management der Therapie und laufenden Betreuung von Herzschwäche-Patienten und die Rolle, die telemedizinische Techniken dabei spielen können, stehen im Mittelpunkt einer Medizintagung in Innsbruck am 26. November 2016. Organisiert wird das „9. Konsensusmeeting Herzinsuffizienz“ von Univ.Prof. Dr. Gerhard Pölzl (Universitätsklinik für Innere Medizin III, Innsbruck) und PD Prim. Dr. Matthias Frick (Institut für Interventionelle Kardiologie, LHK Feldkirch). An der Volkskrankheit Herzinsuffizienz leiden in Österreich geschätzte 250.000 bis 300.000 Menschen.

Hohe Sterblichkeit, häufige Spitalsaufenthalte

„Trotz deutlicher Fortschritte bei der Behandlung der Herzinsuffizienz über die letzten 20 Jahre ist die Sterblichkeit nach wie vor hoch und die Häufigkeit von Krankenhausaufnahmen wegen akuter Verschlechterung sogar steigend“, betont Prof. Pölzl. „Die hohe Zahl der Krankenhausaufnahmen ist nicht nur ein bestimmender Faktor für die schlechte Lebensqualität Betroffener, sondern auch gesundheitsökonomisch ein großes Thema.“ Etwa zwei bis vier Prozent des gesamten Gesundheitsbudgets werden für die Behandlung der Herzinsuffizienz aufgewendet, 70 Prozent davon entfallen auf die Finanzierung von stationären Behandlungen.

Daher bestehe Bedarf an einer optimierten Versorgung, und es gäbe Möglichkeiten dafür, so Prof. Pölzl. „Im Rahmen von strukturierten Versorgungsmodellen oder Disease Management Programmen werden gezielt Maßnahmen gesetzt, um Spitäler zu entlasten und Betroffene wohnortnahe zu betreuen. Gemeinsam ist solchen Modellen, dass die verschiedenen Versorgungsebenen – vom Hausarzt bis zur Spezialambulanz – in vernetzter Weise in die Patientenbetreuung eingebunden sind.“

In Tirol gibt es seit 2012 mit „HerzMobil Tirol“ ein derartiges telemedizinisches Versorgungsprojekt, das sich bereits deutlich bewährt hat. „Mit dem Programm konnte die Zahl der Wiederaufnahmen ins Spital gesenkt und die Lebensqualität gesteigert werden“, berichtet Prof. Pölzl. Das Programm wurde bislang in mehreren Projektphasen geprüft und soll in absehbarer Zeit in die Regelversorgung übernommen werden.

Telemedizin hat eine wichtige Rolle in strukturierten Versorgungsprogrammen

Im Tiroler Modell spielen – wie in vielen anderen Programmen für Herzschwäche-Patienten – Telemedizin bzw. Telemonitoring eine wichtige Rolle. Je nach Projekt kommen dabei unterschiedliche Methoden zum Einsatz: von strukturierten Telefonkontakten mit betroffenen Patienten über die Übermittlung von selbst erhobenen Daten, etwa Blutdruck, Puls oder Gewicht, durch den Patienten via Handy bis hin zur automatischen Erfassung bestimmter Gesundheitsparameter durch implantierte Geräte.

„Die Ergebnisse bisheriger Studien mit Telemonitoring bei Herzinsuffizienz sind zwar nicht einheitlich, aber insgesamt günstig“, so Prof. Pölzl. „Die bisherigen Erfahrungen sprechen dafür, dass Telemonitoring in Zukunft eine zunehmende Rolle im Management von Patienten mit Herzinsuffizienz spielen wird, wobei auch die telemetrische Erfassung von Biomarkern wie zum Beispiel BNP an Bedeutung gewinnen werden.“ Ein wichtiges Element bei telemedizinischen Modellen, so der Experte: „Die strukturierte Kommunikation zwischen Ärzten, Pflegepersonen und Patienten im Rahmen solcher Programme eröffnet auch neue Möglichkeiten der Patientenschulung und stärkt damit die Eigenverantwortung der Patienten, was erheblich zu den verbesserten Behandlungsergebnissen beiträgt.“

Keine Telemedizin ohne angemessene Versorgungsstrukturen

Als Sparprogramm oder Ersatz fehlender Betreuungsressourcen dürfe Telemedizin keinesfalls missverstanden werden, betont Prof. Pölzl: „Telemonitoring kann nur dann sinnvoll eingesetzt werden, wenn es in eine angemessene Versorgungsstruktur eingebunden ist, in der Daten sicher und unter Beachtung des Datenschutzes erfasst und übermittelt werden und auf erhobene Daten im Bedarfsfall von den Behandlern rasch reagiert werden kann.“ Telemonitoring müsse daher in eine bereits etablierte Netzwerkversorgung eingebunden sein, so vorhanden, ansonsten müsse eine solche geschaffen werden. „Die dabei erbrachten Leistungen müssen selbstverständlich auch angemessen abgegolten werden.“

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