Sobotka: Fristen für Binnengrenzkontrollen ausdehnen

Wien (OTS) – Brüssel/Wien – „Um illegale Migration zu stoppen und unrechtmäßige Grenzübertritte zu vermeiden, müssen wir die Fristen für Binnengrenzkontrollen den realen Herausforderungen anpassen“, sagte Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka am Rande des Treffen der EU-Innenminister am Donnerstag, 14. September 2017, in Brüssel. Eine zentrale Forderung für Sobotka ist dabei eine Verbesserung des Schengener Grenzkodex. Österreich hat gemeinsam mit Frankreich, Deutschland, Dänemark und Norwegen eine Initiative zur Änderung der Fristen im Schengener Grenzkodex(SGK) gestartet und diese in Brüssel den EU-Innenministern sowie EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos vorgelegt. Die fünf Mitgliedstaaten riefen die Kommission zu einem Gesetzgebungsentwurf für die Änderungen von Artikel 25 SGK auf. Ziel ist die Verlängerung der derzeit geltenden Zeiträume für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen. Gefordert wird die Verlängerung des Zeitraums zur Möglichkeit von Binnengrenzkontrollen von 30 Tagen auf drei Monate, beziehungsweise des Gesamtzeitraums von sechs Monaten auf zwei Jahre. Unter der Voraussetzung der Gefährdung des Schengen-Raums sollen Grenzkontrollen noch zusätzliche zwei Jahre länger andauern können. Hintergrund für die Forderung längerer Binnengrenzkontrollen ist die aktuelle Terrorbedrohung. „Obwohl in Österreich keine akute Terrorgefahr herrscht, sind wir keine Insel der Seligen und müssen auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Die jüngsten Terroranschläge in Barcelona und Turku zeigen, dass die Themen Migration, Integration und Extremismus eng zusammenhängen“, so Sobotka. Der Innenminister sieht Handlungsbedarf in den Bereichen Extremismus-Bekämpfung sowie Deradikalisierung und trat beim EU-Innenministerrat für einen Gesamtansatz zum Schutz von Freiheit und Sicherheit auf europäischer Ebene ein. Weiteres Thema beim Innenministerrat war die Migration. Sobotka sprach sich in diesem Zusammenhang für rasche Rückführungsmaßnahmen im Falle illegaler Migration aus. „Alle EU-Abkommen mit Drittstaaten sollen die Verpflichtung zur Rückübernahme beinhalten“, so der Innenminister weiter. Betroffene Drittstaaten müsse man bei der Errichtung von Aufnahmezentren unterstützen. Vordringlich seien nun das Schließen aller Routen illegaler Migration und die Zerschlagung krimineller Schleppergeschäfte.

Bundesministerium für Inneres Mag. Andreas Großschartner Pressesprecher des Bundesministers +43-(0)1-53126-2027 andreas.grossschartner@bmi.gv.at www.bmi.gv.at

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