Reformstau im Tourismus: Was die Gewerberechtsnovelle 2017 bringt

Wien (pts021/18.10.2017/13:30) – Für den Tourismus ebenso wie für viele andere Wirtschaftsbereiche stellt die Gewerbeordnung die wichtigste berufs- und unternehmensrechtliche Regelung in Österreich dar. Trotz heftig geführter Diskussionen wurde im Juli 2017 eine doch ziemlich zahnlose Novelle verabschiedet, die vor allem Änderungen im Berufs- und Betriebsanlagenrecht zur Folge hat. Was die Novelle bringt, und wo endlich echte Reformen gebraucht werden, diskutiert der Travel Industry Club Austria am 6. November mit Experten im Steigenberger Hotel Herrenhof in Wien. http://www.travelindustryclub.at

Einführung: Lukas Poiss, Vertriebsleiter D.A.S. Rechtsschutz AG zu gewerberechtlichen Herausforderungen und Problemlösungen

Am Podium: Simone Schmutzer, Rechtsanwältin für Reiserecht (Koller & Schreiber) Sepp Schellhorn, Abg. zum Nationalrat (NEOS-Wirtschaftssprecher) Rudolf Tucek, Geschäftsführender Gesellschafter, The Cube Hotels Marco Riederer, Prodinger Tourismusberatung, Präsident Club Tourismus Mag. Markus Messenlehner, Leiter RechtsService D.A.S. Rechtsschutz AG

Moderation: Dr. Wilfried Seywald, Temmel, Seywald & Partner

Die Teilnahme am Networking ist für Mitglieder kostenlos. Bei Nicht-Mitgliedern werden 25 Euro pro Person (Catering-Beitrag) bei der Abendkassa eingehoben. Anmeldungen: office@travelindustryclub.at oder Mobil: +43 (0) 676 41 69 523

Hintergrund

Mit der Novelle 2017 treten schrittweise Änderungen in Kraft, die von Kritikern als geringst möglicher gemeinsamer Nenner bewertet wurden. So wird die Anzahl der reglementierten Gewerbe von 80 auf 75 reduziert, was teilweise aber nur durch die Zusammenlegung von Tätigkeiten unter einem Dach bewirkt wurde. Zudem kommt es zu einer Ausweitung der Nebenrechte, d.h. ein Gewerbetreibender kann dann bis zu 30 Prozent seines Umsatzes im Bereich eines anderen, nicht angemeldeten Gewerbes lukrieren.

Mit der Einführung der sogenannten „Gewerbelizenz“ (Single Licence) braucht der Gewerbetreibende dann weitere freie Gewerbe nur mehr anzeigen, nicht mehr anmelden. Diese Maßnahme sollte zu einer generellen Reduktion der Kammerbeiträge (Grundumlagen) führen, gänzlich abgeschafft werden mit der Novelle Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben, für Neugründer auch die Grundumlage im ersten Jahr. Schließlich wird es zu Erleichterungen für die Errichtung, Änderungen und den Betrieb gewerblicher Betriebsanlagen kommen (vereinfachtes Genehmigungsverfahren binnen zwei bis vier Monaten).

Im Rahmen der „One-Stop-Shop“-Funktion der Gewerbebehörde umfasst die Betriebsanlagengenehmigung nun auch eine für die Errichtung oder Änderung der Anlage allenfalls benötigte Rodungsbewilligung bzw. die Bewilligung für bestimmte Brücken in Überschwemmungsgebieten. „Emissionsneutrale“ Änderungen oder der Austausch gleichartiger Maschinen muss nicht mehr angezeigt werden. Auch hier gilt künftig das Prinzip „Beraten statt Strafen“ für geringfügige Gesetzesverstöße und dem Entfall von Verwaltungsstrafen unter gewissen Umständen.

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Aussender: Travel Industry Club Austria c/o Hotmama Ansprechpartner: Harald Hafner Tel.: +43 (0)676 41 69 523 E-Mail: office@travelindustryclub.at Website: www.travelindustryclub.at